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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.08.1971 - II B 31.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,956
BVerwG, 13.08.1971 - II B 31.71 (https://dejure.org/1971,956)
BVerwG, Entscheidung vom 13.08.1971 - II B 31.71 (https://dejure.org/1971,956)
BVerwG, Entscheidung vom 13. August 1971 - II B 31.71 (https://dejure.org/1971,956)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entfernung von Vorgängen aus der Personalakte - Entfernung von rechtsfehlerhaft zur Personalakte gelangten Vorgängen - Tilgung der Einzelheiten über das Zustandekommen einer Prüfungsgesamtnote aus der Personalakte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14 …

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1971 - II B 31.71
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß der Beamte grundsätzlich keinen Anspruch darauf hat, daß aus seinen Personalakten Vorgänge entfernt werden, die ihn "in seinem Dienstverhältnis" betreffen, und zwar grundsätzlich selbst dann nicht, wenn sie rechtsfehlerhaft zu den Personalakten gelangt sind (so zuletzt BVerwG, Beschluß vom 10. August 1971 - BVerwG II B 32.71 - mit Hinweis auf BVerwGE 15, 3 [13 ff.]; Beschluß vom 24. Februar 1965 - BVerwG VI B 15.64 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 6; ZBR 1965, 215] und Urteil vom 8. September 1966 - BVerwG VI C 6.63 - [RiA 1969, 56]; auch Urteil vom 30. August 1961 - BVerwG VIII C 188.59 - [VerwRspr.

    Zudem übersieht die Beschwerde, daß die Einzelbenotungen, auf Grund deren die Gesamtnote der Zweiten Prüfung für das Lehramt an Volksschulen im Falle des Klägers gebildet wurde, nicht erst durch den vorbezeichneten Bewerbungsvorgang in die Personalakten des Klägers gelangten, sondern bereits Ende November 1960 mit der Niederschrift über diese Prüfung in die bei der Stadt Duisburg geführten Personalakten eingefügt wurden und als das Dienstverhältnis des Klägers betreffend zweifelsfrei zulässiger Bestandteil der Personalakten im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts waren (BVerwGE 5, 344 [347]; 6, 302 [305]; 8, 219 [220]; 12, 296 [298, 301]; 15, 3 [13]; 36, 134 [138] und das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil vom 29. April 1971 - BVerwG II C 32.69 -).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1971 - II B 31.71
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur, wenn zu erwarten ist, daß die mit der Beschwerde angestrebte Revision eine höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage der Klärung zuführen werde (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 1] und vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16] sowie BVerwGE 13, 90 [91/92]).
  • BVerwG, 15.10.1970 - II C 36.66

    Umfang des Einsichtsrechts des Beamten - Erlöschen des Einsichtsrechts bei …

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1971 - II B 31.71
    Zudem übersieht die Beschwerde, daß die Einzelbenotungen, auf Grund deren die Gesamtnote der Zweiten Prüfung für das Lehramt an Volksschulen im Falle des Klägers gebildet wurde, nicht erst durch den vorbezeichneten Bewerbungsvorgang in die Personalakten des Klägers gelangten, sondern bereits Ende November 1960 mit der Niederschrift über diese Prüfung in die bei der Stadt Duisburg geführten Personalakten eingefügt wurden und als das Dienstverhältnis des Klägers betreffend zweifelsfrei zulässiger Bestandteil der Personalakten im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts waren (BVerwGE 5, 344 [347]; 6, 302 [305]; 8, 219 [220]; 12, 296 [298, 301]; 15, 3 [13]; 36, 134 [138] und das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil vom 29. April 1971 - BVerwG II C 32.69 -).
  • BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60

    Kriegsgefangenenentschädigung aufgrund der Gefangennahme einer auf Veranlassung …

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1971 - II B 31.71
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur, wenn zu erwarten ist, daß die mit der Beschwerde angestrebte Revision eine höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage der Klärung zuführen werde (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 1] …und vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16] sowie BVerwGE 13, 90 [91/92]).
  • BVerwG, 30.06.1961 - II C 177.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1971 - II B 31.71
    Zudem übersieht die Beschwerde, daß die Einzelbenotungen, auf Grund deren die Gesamtnote der Zweiten Prüfung für das Lehramt an Volksschulen im Falle des Klägers gebildet wurde, nicht erst durch den vorbezeichneten Bewerbungsvorgang in die Personalakten des Klägers gelangten, sondern bereits Ende November 1960 mit der Niederschrift über diese Prüfung in die bei der Stadt Duisburg geführten Personalakten eingefügt wurden und als das Dienstverhältnis des Klägers betreffend zweifelsfrei zulässiger Bestandteil der Personalakten im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts waren (BVerwGE 5, 344 [347]; 6, 302 [305]; 8, 219 [220]; 12, 296 [298, 301]; 15, 3 [13]; 36, 134 [138] und das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil vom 29. April 1971 - BVerwG II C 32.69 -).
  • BVerwG, 04.08.1961 - VIII B 9.61

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in Sachen …

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1971 - II B 31.71
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur, wenn zu erwarten ist, daß die mit der Beschwerde angestrebte Revision eine höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage der Klärung zuführen werde (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 1] und vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16] sowie BVerwGE 13, 90 [91/92]).
  • BVerwG, 24.02.1965 - VI B 15.64

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Recht auf Einsicht in die …

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1971 - II B 31.71
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß der Beamte grundsätzlich keinen Anspruch darauf hat, daß aus seinen Personalakten Vorgänge entfernt werden, die ihn "in seinem Dienstverhältnis" betreffen, und zwar grundsätzlich selbst dann nicht, wenn sie rechtsfehlerhaft zu den Personalakten gelangt sind (so zuletzt BVerwG, Beschluß vom 10. August 1971 - BVerwG II B 32.71 - mit Hinweis auf BVerwGE 15, 3 [13 ff.]; Beschluß vom 24. Februar 1965 - BVerwG VI B 15.64 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 6; ZBR 1965, 215] und Urteil vom 8. September 1966 - BVerwG VI C 6.63 - [RiA 1969, 56]; auch Urteil vom 30. August 1961 - BVerwG VIII C 188.59 - [VerwRspr.
  • BVerwG, 29.04.1971 - II C 32.69

    Versagung der Einsichtnahme in die Akten während eines Disziplinarverfahrens - …

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1971 - II B 31.71
    Zudem übersieht die Beschwerde, daß die Einzelbenotungen, auf Grund deren die Gesamtnote der Zweiten Prüfung für das Lehramt an Volksschulen im Falle des Klägers gebildet wurde, nicht erst durch den vorbezeichneten Bewerbungsvorgang in die Personalakten des Klägers gelangten, sondern bereits Ende November 1960 mit der Niederschrift über diese Prüfung in die bei der Stadt Duisburg geführten Personalakten eingefügt wurden und als das Dienstverhältnis des Klägers betreffend zweifelsfrei zulässiger Bestandteil der Personalakten im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts waren (BVerwGE 5, 344 [347]; 6, 302 [305]; 8, 219 [220]; 12, 296 [298, 301]; 15, 3 [13]; 36, 134 [138] und das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil vom 29. April 1971 - BVerwG II C 32.69 -).
  • BVerwG, 20.03.1959 - VII P 11.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1971 - II B 31.71
    Zudem übersieht die Beschwerde, daß die Einzelbenotungen, auf Grund deren die Gesamtnote der Zweiten Prüfung für das Lehramt an Volksschulen im Falle des Klägers gebildet wurde, nicht erst durch den vorbezeichneten Bewerbungsvorgang in die Personalakten des Klägers gelangten, sondern bereits Ende November 1960 mit der Niederschrift über diese Prüfung in die bei der Stadt Duisburg geführten Personalakten eingefügt wurden und als das Dienstverhältnis des Klägers betreffend zweifelsfrei zulässiger Bestandteil der Personalakten im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts waren (BVerwGE 5, 344 [347]; 6, 302 [305]; 8, 219 [220]; 12, 296 [298, 301]; 15, 3 [13]; 36, 134 [138] und das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil vom 29. April 1971 - BVerwG II C 32.69 -).
  • BVerwG, 08.11.1957 - VII P 2.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1971 - II B 31.71
    Zudem übersieht die Beschwerde, daß die Einzelbenotungen, auf Grund deren die Gesamtnote der Zweiten Prüfung für das Lehramt an Volksschulen im Falle des Klägers gebildet wurde, nicht erst durch den vorbezeichneten Bewerbungsvorgang in die Personalakten des Klägers gelangten, sondern bereits Ende November 1960 mit der Niederschrift über diese Prüfung in die bei der Stadt Duisburg geführten Personalakten eingefügt wurden und als das Dienstverhältnis des Klägers betreffend zweifelsfrei zulässiger Bestandteil der Personalakten im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts waren (BVerwGE 5, 344 [347]; 6, 302 [305]; 8, 219 [220]; 12, 296 [298, 301]; 15, 3 [13]; 36, 134 [138] und das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil vom 29. April 1971 - BVerwG II C 32.69 -).
  • BVerwG, 28.03.1958 - VII P 17.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.09.1966 - VI C 6.63
  • BVerwG, 24.01.1968 - III B 153.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Schadensfeststellung an …

  • BVerwG, 30.08.1961 - VI C 188.59
  • BVerwG, 10.08.1971 - II B 32.71

    Nichtzulassung der Revision - Entfernung einer Beurteilung aus einer Personalakte …

  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 34.79

    Pflicht des Dienstherrn zur Wiederherstellung vernichteter Bestandteile der Akte …

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in diesem Zusammenhang betrifft im übrigen im wesentlichen Entscheidungen vorbereitende Unterlagen mit eigenständigem Aussagewert Dritter und nicht den Dienstherrn des Beamten repräsentierender Behörden(Urteile vom 30. August 1961 - BVerwG 6 C 188.59 - [NJW 1962, 694] betreffend das einer Entscheidung über die Dienstfähigkeit des Beamten zugrunde gelegte ärztliche Gutachten, vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16] betreffend die Äußerung des Personalrats zu einem Versetzungsgesuch, BVerwGE 49, 89 betreffend die Stellungnahme einer Gemeinde zu einer Beförderung sowieBeschluß vom 13. August 1971 - BVerwG 2 B 31.71 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 12] betreffend die Stellungnahmen verschiedener Behörden zu dem Freistellungsantrag eines Lehrers für einen Auslandsaufenthalt), jedenfalls aber nicht die interne Vorbereitung eines dem Dienstherrn vorbehaltenen persönlichkeitsbedingten Werturteils.
  • BVerwG, 27.02.1980 - 2 B 50.78

    Nichtzulassung einer Revision - Stellungnahme eines für die dienstliche …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß dem Beamten hinsichtlich solcher Vorgänge, die - unabhängig von der Richtigkeit ihres Inhalts - in die Personalakten aufgenommen werden müssen, weil sie ihn in seinem Dienstverhältnis betreffen (vgl. hier § 106 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes Baden-Württemberg in der Fassung vom 27. Mai 1971 - GBl. S. 225 -), mit Rücksicht auf das Gebot der Vollständigkeit der Personalakten ein Entfernungsanspruch auch dann nicht zusteht, wenn die Vorgänge rechtsfehlerhaft in die Personalakten gelangt sind; dem schutzwürdigen Interesse des Beamten werde in solchen Fällen durch einen Berichtigungsanspruch ausreichend Genüge getan (BVerwGE 15, 3 [12 f.]; 50, 301 [308]; 56, 102 [104]; Beschlüsse vom 13. August 1971 - BVerwG 2 B 31.71 -, vom 13. Oktober 1971 - BVerwG 6 B 40.71 - und vom 16. November 1971 - BVerwG 6 B 7.71 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nrn. 12, 14 und 15]).

    Hierzu rechnen nämlich auch Schriftstücke, die zwar keine dienstliche Beurteilungen im Sinne der laufbahnrechtlichen Bestimmungen darstellen, die aber die Art und Weise erhellen, in der eine das Dienstverhältnis betreffende Maßnahme vorbereitet worden ist, oder die Aufschluß über Gesichtspunkte oder Erwägungen geben, die für eine einzelne das Dienstverhältnis berührende Maßnahme oder deren Unterbleiben maßgebend waren (vgl. Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16]; Beschlüsse vom 13. August 1971 - BVerwG 2 B 31.71 - und vom 13. Oktober 1971 - BVerwG 6 B 40.71 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nrn. 12 und 14]).

  • BVerwG, 06.01.1972 - VI C 96.67

    Anspruch auf Entfernung von Teilen aus einer Personalakte - Materieller …

    Denn die Stellungnahme der Personalvertretung ist im Rahmen der Erörterung des Versetzungswunsches des Klägers abgegeben worden - wobei offenbleiben kann, ob die Beteiligung der Örtlichen Personalvertretung gerechtfertigt war oder nicht - und erörtert nicht nur die Möglichkeiten eines Personalaustausches aus Anlaß der beabsichtigten Rückversetzung des Klägers nach ... sondern auch die Verwendbarkeit des Klägers am ... Damit berührt sie sein Dienstverhältnis unmittelbar (zu einem ähnlichen Vorgang Beschluß vom 13. August 1971 - BVerwG II B 31.71 -).
  • BVerwG, 30.04.1974 - II B 34.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen ein Urteil des …

    An dieser Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht in Kenntnis des vom Bundesgerichtshof vertretenen Standpunktes schon wiederholt festgehalten (vgl. z.B. Beschluß vom 13. August 1971 - BVerwG II B 31.71 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 12], Beschluß vom 13. Oktober 1971 - BVerwG VI B 40.71 - [Buchholz a.a.O. Nr. 14] …und Beschluß vom 16. November 1971 - BVerwG VI B 7.71 - [Buchholz a.a.O. Nr. 15]).
  • BVerwG, 22.02.1972 - VI B 52.71

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Diese Voraussetzung liegt nicht vor, wenn bereits eine die Rechtsfrage klärende Rechtsprechung vorliegt (Beschlüsse vom 24. Januar 1968 - BVerwG III B 153.67 - [Buchholz 427.2 § 18 FG Nr. 9], vom 13. August 1971 - BVerwG II B 31.71 - und vom 16. November 1971 - BVerwG VI B 7.71 -).
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