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| OVG Sachsen, 06.09.2021 - 2 B 319/21 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
VwVfG § 49 SächsSchulG § 25 Schulordnung Grundschulen § 4
Schulrecht; Sprengelpflicht; Wechsel des Schulbezirks der Grundschule; Widerruf des Aufnahmebescheids der bisherigen Grundschule - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 21.07.2021 - 5 L 465/21
- OVG Sachsen, 06.09.2021 - 2 B 319/21
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- OVG Sachsen, 06.12.2017 - 2 B 248/17
Sprengelpflicht; Gründe für die Aufnahme in eine Grundschule außerhalb des …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.09.2021 - 2 B 319/21
In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, die die Aufnahme in eine bestimme Schule betreffen, ist der Streitwert mit dem Auffangwert von 5.000,00 EUR anzunehmen; dessen Halbierung ist wegen Vorwegnahme der Hauptsache nicht angezeigt (…vgl. Senatsbeschl. v. 16. August 2012 - 2 B 270/12 -, juris Rn. 14 und Beschl. v. 6. Dezember 2017 - 2 B 248/17 -, jurs Rn. 12). - OVG Sachsen, 16.08.2012 - 2 B 270/12
Auszug aus OVG Sachsen, 06.09.2021 - 2 B 319/21
In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, die die Aufnahme in eine bestimme Schule betreffen, ist der Streitwert mit dem Auffangwert von 5.000,00 EUR anzunehmen; dessen Halbierung ist wegen Vorwegnahme der Hauptsache nicht angezeigt (vgl. Senatsbeschl. v. 16. August 2012 - 2 B 270/12 -, juris Rn. 14 …und Beschl. v. 6. Dezember 2017 - 2 B 248/17 -, jurs Rn. 12).
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.07.2026 - 3 S 39.26
Aufnahme in die Jahrgangstufe 1; Internationale Schule Berlin; …
Eine Halbierung dieses Wertes ist nicht angezeigt, weil die Entscheidung in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes über die Aufnahme in die oben genannten Schulen faktisch die Hauptsache regelmäßig vollständig vorwegnimmt, was sich im Übrigen auch in der hohen Kontrolldichte manifestiert (ebenso OVG Bautzen, Beschluss vom 6. September 2021 - 2 B 319/21 - juris Rn. 11; anders VGH Mannheim…, Beschluss vom 16. Januar 2026 - 9 S 1782/25 - juris Rn. 35; OVG Münster…, Beschluss vom 10. Mai 2024 - 19 E 290/24 - juris Rn. 5; vgl. auch Ziff. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, Fassung vom 21. Februar 2025). - VG Berlin, 02.10.2026 - 35 L 283.26 Denn die Entscheidung in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes über die Aufnahme in die Grundschule nimmt faktisch die Hauptsache regelmäßig vollständig vorweg, was sich im Übrigen auch in der hohen Kontrolldichte manifestiert (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 15. Juli 2026 - OVG 3 S 39/26 -, juris Rn. 14; ebenso OVG Bautzen, Beschluss vom 6. September 2021 - 2 B 319/21 -, juris Rn. 11; vgl. auch Ziff. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, Fassung vom 21. Februar 2025).
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.07.2026 - 3 S 45.26
Staatliche Internationale Schule Berlin, Aufnahme in die Jahrgangstufe 1, …
Eine Halbierung dieses Wertes ist nicht angezeigt, weil die Entscheidung in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes über die Aufnahme in die oben genannten Schulen faktisch die Hauptsache regelmäßig vollständig vorwegnimmt, was sich im Übrigen auch in der hohen Kontrolldichte manifestiert (ebenso OVG Bautzen, Beschluss vom 6. September 2021 - 2 B 319/21 - juris Rn. 11; anders VGH Mannheim…, Beschluss vom 16. Januar 2026 - 9 S 1782/25 - juris Rn. 35; OVG Münster…, Beschluss vom 10. Mai 2024 - 19 E 290/24 - juris Rn. 5; vgl. auch Ziff. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, Fassung vom 21. Februar 2025).
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2025 - 2 B 11472/25
Schulrecht; einstweilige Anordnung auf vorläufige Gestattung des weiteren Besuchs …
Mit anderen Worten: Wenn die nach dem Gesetzeszweck verfolgte Gewährleistung der regionalen Ausgewogenheit des Schulangebots (…vgl. LT-Drucks. 7/2751, S. 75) und zu diesem Zweck eine gleichmäßige Verteilung der Schüler auf die einzelnen Schulen (…vgl. LT-Drucks. 15/2514, S. 43) im Einzelfall gewährleistet ist und zugleich "unnötig weite Schulwege vermieden" werden (…vgl. LT-Drucks. 15/2514, S. 43), müssen im Einzelfall grundsätzlich weitere Gründe für eine Durchsetzung der Schulsprengelpflicht angeführt werden können, wie etwa die Überschreitung der Kapazitätsgrenze an der bisherigen Schule oder ein Wechsel in der Zuständigkeit des Schulträgers, um berechtigte individuelle Belange zu überwiegen (vgl. entsprechend VG Dresden…, Beschluss vom 21. Juli 2021 - 5 L 465/21 -, BeckRS 2021, 26763 Rn. 9; SächsOVG, Beschluss vom 6. September 2021 - 2 B 319/21 -, juris Rn. 9; a.A. wohl NdsOVG…, Beschluss vom 29. Juli 2024 - 2 ME 77/24 -, juris Rn. 16). - VG Berlin, 14.08.2026 - 35 L 218.26 Denn die Entscheidung in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes über die Aufnahme in die Grundschule nimmt - wie bereits gesagt - faktisch die Hauptsache regelmäßig vollständig vorweg, was sich im Übrigen auch in der hohen Kontrolldichte manifestiert (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 15. Juli 2026 - OVG 3 S 39/26 - juris, Rn. 14; ebenso OVG Bautzen, Beschluss vom 6. September 2021 - 2 B 319/21 - juris, Rn. 11; vgl. auch Ziff. 1.5 des Streitwertkatalogs 2025 für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung vom 21. Februar 2025).
- VG Berlin, 31.07.2026 - 35 L 234.26 Denn die Entscheidung in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes über die Aufnahme in die Grundschule nimmt faktisch die Hauptsache regelmäßig vollständig vorweg, was sich im Übrigen auch in der hohen Kontrolldichte manifestiert (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 15. Juli 2026 - OVG 3 S 39/26 - juris, Rn. 14; ebenso OVG Bautzen, Beschluss vom 6. September 2021 - 2 B 319/21 - juris, Rn. 11; vgl. auch Ziff. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, Fassung vom 21. Februar 2025).
- VG Berlin, 14.08.2026 - 35 L 237.26 Denn die Entscheidung in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes über die Aufnahme in die Grundschule nimmt faktisch die Hauptsache regelmäßig vollständig vorweg, was sich im Übrigen auch in der hohen Kontrolldichte manifestiert (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 15. Juli 2026 - OVG 3 S 39/26 - juris, Rn. 14; ebenso OVG Bautzen, Beschluss vom 6. September 2021 - 2 B 319/21 - juris, Rn. 11; vgl. auch Ziff. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, Fassung vom 21. Februar 2025).
- VG Berlin, 31.07.2026 - 35 L 186.26 Denn die Entscheidung in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes über die Aufnahme in die Grundschule nimmt faktisch die Hauptsache regelmäßig vollständig vorweg, was sich im Übrigen auch in der hohen Kontrolldichte manifestiert (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 15. Juli 2026 - OVG 3 S 39/26 - juris, Rn. 14; ebenso OVG Bautzen, Beschluss vom 6. September 2021 - 2 B 319/21 - juris, Rn. 11; vgl. auch Ziff. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, Fassung vom 21. Februar 2025).
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