Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 11.02.2020 - 2 B 326/19 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
VwV Beurteilung Richter und Staatsanwälte
Anforderungsprofil; konstitutive Merkmale; Gesamtleistungsbild - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 15.11.2019 - 8 L 479/19
- OVG Sachsen, 11.02.2020 - 2 B 326/19
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (21)
- OVG Sachsen, 16.12.2019 - 2 B 282/19
Umfassende Kenntnisse des Aufgabenspektrums des Gerichtsleiters
Auszug aus OVG Sachsen, 11.02.2020 - 2 B 326/19
Denn neben einem Antrag auf Zurückverweisung ist zusätzlich erforderlich, dass durch die gerügte fehlerhafte Besetzung eine umfangreiche oder aufwändige Beweisaufnahme notwendig wäre, was vorliegend nicht ersichtlich ist (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 16. Dezember 2019 - 2 B 282/19 -, juris Rn. 8 ff.).Es handelt sich mithin um ein Regelkriterium, von dessen Einhaltung der Antragsgegner unter Beachtung von Sinn und Zweck des Kriteriums in eng begrenzten Fällen absehen kann (vgl. Senatsbeschl. v. 27. März 2014 - 2 B 518/13 -, juris Rn. 15 und v. 16. Dezember 2019 - 2 B 282/19 - a. a. O. Rn. 12).
Hiervon ist in einem späteren Auswahlvermerk vom 28. Januar 2019 in Bezug auf dasselbe Anforderungsprofil im Übrigen auch der Antragsgegner ausgegangen (vgl. Senatsbeschl. v. 16. Dezember 2019 - 2 B 282/19 - a. a. O. Rn. 2 f.).
- OVG Sachsen, 11.06.2015 - 2 B 277/14
Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilungen; freie Beurteilung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 11.02.2020 - 2 B 326/19
Welchen der zu den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umständen der Dienstherr das größere Gewicht beimisst, bleibt dabei seiner Entscheidung überlassen (vgl. Senatsbeschl. v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 - und v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, beide juris).Dies ist insbesondere dann evident, wenn seit der letzten Regelbeurteilung - wie hier jedenfalls für einen der Bewerber - ein erheblicher Zeitraum vergangen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, juris Rn. 42).
- VG Leipzig, 15.11.2019 - 8 L 479/19
Auszug aus OVG Sachsen, 11.02.2020 - 2 B 326/19
Az.: 2 B 326/19 8 L 479/19.Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 15. November 2019 - 8 L 479/19 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
- OVG Sachsen, 07.02.2013 - 2 B 391/12
Konkurrentenstreitverfahren i.R.d. Besetzung einer ausgeschriebenen …
Auszug aus OVG Sachsen, 11.02.2020 - 2 B 326/19
Welchen der zu den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umständen der Dienstherr das größere Gewicht beimisst, bleibt dabei seiner Entscheidung überlassen (vgl. Senatsbeschl. v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 - und v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, beide juris). - BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13
Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …
Auszug aus OVG Sachsen, 11.02.2020 - 2 B 326/19
Hierfür ist erforderlich, dass sie die dienstliche Tätigkeit im maßgebenden Beurteilungszeitraum vollständig erfassen, auf zuverlässige Erkenntnisquellen gestützt sind, das zu erwartende Leistungsvermögen in Bezug auf das angestrebte Amt auf der Grundlage der im innegehabten Amt erbrachten Leistungen hinreichend differenziert darstellen sowie auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 21 m. w. N.). - BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00
Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im …
Auszug aus OVG Sachsen, 11.02.2020 - 2 B 326/19
Rn. 16 aa) Die Entscheidung des Dienstherrn, welcher der Bewerber der geeignetste für das konkret zu besetzende Amt ist, unterliegt als Akt wertender Erkenntnis nur einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19. März 1998, BVerwGE 106, 263, 266 ff.; Urt. v. 16. August 2001, BVerwGE 115, 58, 60 m. w. N.). - BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des …
Auszug aus OVG Sachsen, 11.02.2020 - 2 B 326/19
Rn. 18 (1) Ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Kammerbeschl. v. 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 -, juris Rn. 15 bis 17) hat der Dienstherr den maßgeblichen Leistungsvergleich der Bewerber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig anhand aussagekräftiger, also hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen (vgl. BVerwGE 124, 99 ). - BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04
Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität; …
Auszug aus OVG Sachsen, 11.02.2020 - 2 B 326/19
Rn. 18 (1) Ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (…vgl. Kammerbeschl. v. 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 -, juris Rn. 15 bis 17) hat der Dienstherr den maßgeblichen Leistungsvergleich der Bewerber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig anhand aussagekräftiger, also hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen (vgl. BVerwGE 124, 99 ). - BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 …
Auszug aus OVG Sachsen, 11.02.2020 - 2 B 326/19
Maßgeblich ist insoweit der Aufgabenbereich des Amtes, auf den bezogen die einzelnen Bewerber untereinander zu vergleichen sind und anhand dessen die Auswahlentscheidung vorzunehmen ist (vgl. BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des 2. Senats v. 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 -, juris Rn. 16). - BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03
Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz; …
Auszug aus OVG Sachsen, 11.02.2020 - 2 B 326/19
Dabei kann der Dienstherr die Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung in Bezug auf den Aufgabenbereich eines konkreten Amtes durch die Festlegung eines Anforderungsprofils bereits im Vorfeld der Auswahlentscheidung konkretisieren (…vgl. BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des 2. Senats v. 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 11;… ebenso Senatsbeschl. v. 27. März 2014 - 2 B 519/13 -, juris Rn. 15 und zuletzt v. 12. April 2018 - 2 B 7/18 - n. v.) und so den Kreis der Bewerber im Rahmen der ihm zustehenden Personal- und Organisationshoheit aufgrund sachlicher Erwägungen einschränken und damit die Auswahlentscheidung durch das Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle vorprägen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. November 1999, ZBR 2000, 377; BVerwG, Urt. v. 28. Oktober 2004, BVerwGE 122, 147;… Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2010 - 2 B 53/10 -, juris Rn. 7). - BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - …
- BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97
Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf …
- BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14
Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der …
- BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99
- OVG Sachsen, 26.10.2009 - 2 B 414/09
Konkurrentenstreit; effektiver Rechtsschutz; Beurteilung; wertende Betrachtung; …
- OVG Sachsen, 15.08.2011 - 2 B 93/11
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Besetzung eines richterlichen …
- OVG Sachsen, 28.12.2010 - 2 B 53/10
Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit einem Konkurrentenstreit bzgl. der …
- OVG Sachsen, 29.06.2017 - 2 B 92/17
Konkurrentenstreit, Beurteilung, unterschiedliche Statusämter, Ausschluss von …
- OVG Sachsen, 27.03.2014 - 2 B 518/13
Anlassbeurteilung, Anforderungsprofil, Bestenauslese
- OVG Sachsen, 27.03.2014 - 2 B 519/13
- OVG Sachsen, 06.01.2016 - 2 B 306/15
Stellenbesetzung; stellvertretender Behördenleiter; Anlassbeurteilung
- VG Köln, 25.09.2026 - 15 L 1960/26 Rn. 28 vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris, Rn. 11 sowie Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 -, juris, Rn. 15; SächsOVG, Beschluss vom 11. August 2020 - 2 B 132/20 -, juris, Rn. 18 und vom 11. Februar 2020 - 2 B 326/19 -, juris, Rn. 18.
- OVG Sachsen, 13.10.2021 - 2 B 286/21
Konkurrentenstreit; Gesamterscheinungsbild; Vizepräsidentin Finanzgericht
Die vorhergehende Stellenausschreibung vom 30. Juni 2018 war am 18. März 2020 abgebrochen worden (vgl. hierzu die Senatsbeschlüsse vom 11. Februar 2020 - 2 B 326/19 - und vom 2. September 2020 - 2 B 247/20 -).Rn. 10 Der Senat hat keine Zweifel, dass sowohl die Beigeladene wie der Antragsteller das Anforderungsprofil insgesamt erfüllen, soweit ihm konstitutive Bedeutung zukommt; es wird hierzu auf die Ausführungen im Beschluss vom 11. Februar 2020 - 2 B 326/19 -, juris Rn. 13 verwiesen.
Der Senat hatte hierzu betreffend den Antragsteller mit Beschluss vom 11. Februar 2020 - 2 B 326/19 -, juris Rn. 20 ausgeführt:.
- OVG Sachsen, 02.09.2020 - 2 B 247/20
Stellenbesetzung Vizepräsident FG; Abbruch des Besetzungsverfahrens; sachlicher …
Auf die Beschwerde des Antragstellers änderte der Senat mit Beschluss vom 11. Februar 2020 - 2 B 326/19 - die Entscheidung des Verwaltungsgerichts.6 Hiergegen wendet der Antragsgegner mit der Beschwerde ein, dass er zur Beendigung des Verfahrens berechtigt gewesen sei, weil ihm mit Beschluss vom 11. Februar 2020 - 2 B 326/19 - vorläufig untersagt worden sei, die ausgeschriebene Stelle mit dem Beigeladenen zu 2 zu besetzten.
Der Antragsgegner hat seine Entscheidung vom 2./18. März 2020 maßgeblich darauf gestützt, dass der Senat in seiner Entscheidung vom 11. Februar 2020 - 2 B 326/19 - die getroffene Auswahlentscheidung für fehlerhaft erachtet und die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle mit dem Beigeladenen zu 2 untersagt habe.
- VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 93-IV-21 Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers änderte das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 11. Februar 2020 (2 B 326/19) die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und untersagte dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig, die Stelle des Vizepräsidenten des Finanzgerichts zu besetzen.
- OVG Sachsen, 20.07.2021 - 2 A 41/19
Aufstieg; Auswahl; Beurteilungen; Besoldungsgruppe
Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass an den Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind, verbunden mit regelmäßig auch gesteigerten Anforderungen und einem größeren Maß an Verantwortung, als an den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (…vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 -, juris Rn. 15 bis 17; Senatsbeschl. v. 11. Februar 2020 - 2 B 326/19 -, juris Rn. 18). - VerfGH Sachsen, 10.11.2021 - 94-IV-21 Auf die Beschwerde des Antragstellers änderte das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 11. Februar 2020 (2 B 326/19) die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und untersagte dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig, die Stelle des Vizepräsidenten des Finanzgerichts zu besetzen.
- OVG Sachsen, 23.02.2026 - 2 B 2/26
Stellenbesetzung; Leiter eines Kommissariats; Regelbeurteilung; Maßstab; …
Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass an den Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind, verbunden mit regelmäßig auch gesteigerten Anforderungen und einem größeren Maß an Verantwortung, als an den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (…vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 -, juris Rn. 15 bis 17; Senatsbeschl. v. 11. Februar 2020 - 2 B 326/19 -, juris Rn. 18). - OVG Sachsen, 26.04.2024 - 2 B 20/24
Konkurrentenstreit um eine Schulleiterstelle; Bewerber im Anstellungsverhältnis; …
Vielmehr hängt das zusätzlich zu berücksichtigende Gewicht der in einem höheren Statusamt erteilten Beurteilung von den Umständen des Einzelfalls ab (…BVerfG, Beschl. v. 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 -, juris Rn. 15; Senatsbeschl. v. 11. August 2020 - 2 B 132/20 -, juris Rn. 18 und v. 11. Februar 2020 -2 B 326/19 -, juris Rn. 18). - OVG Sachsen, 11.08.2020 - 2 B 132/20
"Zulassung zum Aufstieg in die Laufbahngruppe"; Auswahlverfahren; Teilnahme am …
Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass an den Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind und regelmäßig auch gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden sind als an den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (…vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 -, juris Rn. 15 bis 17; Senatsbeschl. v. 11. Februar 2020 - 2 B 326/19 -, juris Rn. 18). - OVG Sachsen, 23.08.2024 - 2 B 83/24
Stellenbesetzung Leiter Polizeirevier; Anforderungsprofil; Konstitutives Merkmal; …
Hieraus folgt, dass die Mindestverwendungszeit lediglich ein Regelkriterium darstellt, von dessen Einhaltung der Dienstherr unter Beachtung von Sinn und Zweck des Kriteriums in eng begrenzten Fällen absehen kann (vgl. Senatsbeschl. v. 11. Februar 2020 - 2 B 326/19 -, juris Rn. 11 m. w. N.). - OVG Sachsen, 11.08.2023 - 2 B 103/23
Aufstiegsausbildung Feuerwehr
- VG Saarlouis, 07.11.2019 - 3 L 1786/19
Ein Stadtratsmitglied hat kein subjektives organschaftliches Recht darauf, dass …
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