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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.11.2005 - 2 B 35.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16027
BVerwG, 03.11.2005 - 2 B 35.05 (https://dejure.org/2005,16027)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.2005 - 2 B 35.05 (https://dejure.org/2005,16027)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 2005 - 2 B 35.05 (https://dejure.org/2005,16027)
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    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision - Zweifel an der Richtigkeit eines Berufungsurteils - Teilnahme am besonderen Auslandseinsatz außerhalb des Beitrittsgebietes als dauerhafte Verwendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 03.11.2005 - 2 B 35.05
    Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich nicht, dass das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung entscheidungserheblicher konkreter Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2010 - 1 A 3146/07

    Auslegung des Begriffs der "vorübergehenden Verwendung" gem. § 1 S. 2 der Zweiten …

    Rn. 82 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. November 2005 - 2 B 35.05 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Februar 2006 - 1 L 6/06 -, juris, Rn. 7.

    Rn. 106 Vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 3. November 2005 - 2 B 35.05 -.

  • OVG Sachsen, 05.10.2010 - 2 A 648/09

    KFOR-Einsatz, abgesenkte Besoldung

    Eine Versetzung eines Soldaten schließt deshalb eine "vorübergehende Verwendung" i. S. d. § 1 Satz 2 der 2. BesÜV nicht ausnahmslos aus (BVerwG, Beschl. v. 3.11.2005 - 2 B 35.05 -, beck-online BeckRS 2005 31049).

    Die wesentlichen Fragen sind in der Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.11.2005 - 2 B 35.05 -, beck-online BeckRS 2005 31049).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2010 - 1 L 51/10

    Vorübergehende Verwendung eines Soldaten außerhalb des Beitrittsgebietes

    Mangels einer dienstrechtlichen Beziehung des Klägers zum Beitrittsgebiet in der Zeit, als die Versetzungsverfügung wirksam geworden ist, war eine "vorübergehende Verwendung außerhalb des Beitrittsgebiets" nämlich ausgeschlossen ( vgl. gerade hierzu: BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - Az.: 2 B 79.04 -, Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 10; OVG LSA Urteil vom 15. April 2005 - Az.: 1 L 20/05 -, nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 3. November 2005 - Az.: 2 B 35.05 - ).

    Rn. 20 Die Versetzung eines Beamten, Richters oder Soldaten im Rechtssinne schließt nämlich - wovon das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeht - nicht ausnahmslos die Annahme einer nur "vorübergehenden Verwendung" außerhalb des Beitrittsgebietes aus ( siehe: BVerwG, Beschluss vom 3. November 2005 - Az.: 2 B 35.05 - betreffend das Urteil des beschließenden Senates vom 15. April 2005 - Az.: 1 L 20/05 - ).

  • OVG Sachsen, 05.10.2010 - 2 A 380/09

    KFOR-Einsatz, abgesenkte Besoldung

    Eine Versetzung eines Soldaten schließt deshalb eine "vorübergehende Verwendung" i. S. d. § 1 Satz 2 der 2. BesÜV nicht ausnahmslos aus (BVerwG, Beschl. v. 3.11.2005 - 2 B 35.05 -, beck-online BeckRS 2005 31049).

    Die wesentlichen Fragen sind in der Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.11.2005 - 2 B 35.05 -, beck-online BeckRS 2005 31049).

  • OVG Sachsen, 01.12.2010 - 2 A 380/09

    Verfassungsmäßigkeit einer niedrigen Besoldung für Beamte, Richter und Soldaten …

    Eine Versetzung eines Soldaten schließt deshalb eine "vorübergehende Verwendung" i.S.d. § 1 Satz 2 der 2. BesÜV nicht ausnahmslos aus (BVerwG, Beschl. v. 3.11.2005 - 2 B 35.05 -, beck-online BeckRS 2005 31049).

    Die wesentlichen Fragen sind in der Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.11.2005 - 2 B 35.05 -, beck-online BeckRS 2005 31049).

  • OVG Sachsen, 26.05.2010 - 2 A 363/09

    Voraussetzungen für die Verwendung eines Soldaten i.S.v. § 1 S. 2 2. …

    Eine Versetzung eines Soldaten schließt deshalb eine "vorübergehende Verwendung" i. S. d. § 1 Satz 2 der 2. BesÜV nicht ausnahmslos aus (BVerwG, Beschl. v. 3.11.2005 - 2 B 35.05 -, beck-online BeckRS 2005 31049).Zutreffend ist das Verwaltungsgericht auch zu dem Ergebnis gelangt, dass die Versetzungen des Klägers von Anfang an darauf abzielten, seinen vorübergehenden Einsatz im Rahmen des 3. KFOR-Kontingents im ehemaligen Jugoslawien zu ermöglichen.

    Die wesentlichen Fragen sind in der Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.11.2005 - 2 B 35.05 -, beck-online BeckRS 2005 31049).

  • VG Cottbus, 04.06.2009 - 5 K 116/06

    Soldatenbesoldung - Aufstockung auf das Niveau der alten Bundesländer

    Rn. 22 Hat sich durch die "Versetzungsverfügung" vom 13. Oktober 1999 schon nicht die Verwendung des Klägers im Sinne der 2. BesÜV geändert, bedarf es keiner Bewertung, ob die "Versetzung" nach Koblenz eine vorübergehende oder dauerhafte Maßnahme hätte sein sollen (…vgl. hierzu: VG Potsdam, Urt. v. 12. November 2003 - 2 K 904/02 -, nachfolgend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11. November 2005 - OVG 4 N 126.05 - VG Dessau, Urt. v. 7. Mai 2003 - 1 A 451/02 DE -, nachfolgend: OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 14. Februar 2006 - 1 L 6/06 -, zitiert nach juris; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 30. Juli 2004 - 3 L 472/01 - OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urt. v. 15. April 2005 - 1 L 20/05 -, nachfolgend: BVerwG, Beschl. v. 3. November 2005 - 2 B 35.05 - Sächsisches OVG, Beschl. v. 25. August 2008 - 2 B 488/07 - VG Chemnitz, Urt. v. 9. November 2004 - 6 K 137/01 - VG Dresden, Urt. v. 14. Dezember 2004 - 11 K 3125/03 -).

    Dies allein schließt jedoch noch nicht zwingend ein, dass sich auch dauerhaft die Verwendung im Sinne des § 1 S. 1, § 2 Abs. 1 2. BesÜV ändert; auch eine Versetzung im Rechtsinne hindert nicht die Annahme, dass es sich gleichwohl um eine nur vorübergehende Verwendung außerhalb des Beitrittsgebietes handelt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3. November 2005 - 2 B 35.05 - Sächsisches OVG, Beschl. v. 25. August 2008 - 2 B 488/07 - Plog/Wiedow, BBG/BeamtVG, BBesG § 73 Rn. 17), was die eine dauerhafte Änderung der Verwendung bejahenden Entscheidungen aus der vorstehenden Liste im Zusammenhang mit den Auslandseinsätzen verkennen.

  • OVG Sachsen, 16.08.2011 - 2 A 885/10

    Abgesenkte Besoldung, KFOR-Einsatz, Berufungszulassung

    Eine Versetzung eines Soldaten schließt deshalb eine "vorübergehende Verwendung" im Sinne des § 1 Satz 2 der 2. BesÜV nicht ausnahmslos aus (BVerwG, Beschl. v. 3. November 2005 - 2 B 35.05 -, Beck-online BeckRS 2005 31049).
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