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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.01.2025 - 2 B 36.24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,2788
BVerwG, 15.01.2025 - 2 B 36.24 (https://dejure.org/2025,2788)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.2025 - 2 B 36.24 (https://dejure.org/2025,2788)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 2025 - 2 B 36.24 (https://dejure.org/2025,2788)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1; VwGO § 86 Abs. 1; EZulV § 11 Abs. 1
    Erschwerniszulage für Sprengstoffentschärfer und Sprengstoffermittler

Kurzfassungen/Presse

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Zulage für Sprengstoffsuche in Mazar-i-Sharif: Nicht ohne konkrete Gefahr

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 27.02.1997 - 2 C 14.96

    Erschwerniszulage für Sprengstoffentschärfer und -ermittler - Verdacht …

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2025 - 2 B 36.24
    Erforderlich ist, dass ausreichende Anhaltspunkte für die konkrete Gefahr eines Schadens durch die Explosion eines Sprengkörpers im Einzelfall vorliegen (wie BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1997 - 2 C 14.96 - Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 7).

    Rn. 13 Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 27. Februar 1997 - 2 C 14/96 - (…Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 7 = juris Rn. 19 ff.) ausgeführt:.

    Rn. 17 bb) Die Fragen zu 4. bis 7. sind auf der Basis der dargestellten und - wie ausgeführt - unverändert maßgeblichen Senatsrechtsprechung im Urteil vom 27. Februar 1997 - 2 C 14.96 - (…Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 7 = juris Rn. 19 ff.) dahingehend zu beantworten, dass es nicht auf die allgemeine Gefahrenlage im Einsatzland ankommt - einerlei, wie man die von der Beschwerde verwendeten Begriffe leicht, mittel und hoch in diesem Zusammenhang definieren würde -, sondern dass es stets ausreichender Anhaltspunkte für die konkrete Gefahr eines Schadens durch die Explosion eines Sprengkörpers im Einzelfall bedarf.

  • BVerwG, 29.08.2023 - 1 B 17.23

    Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts wegen Ablehnung der in …

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2025 - 2 B 36.24
    Welche Anforderungen vom Tatsachengericht an die Substantiierung des Vorbringens gestellt werden dürfen, bestimmt sich zum einen danach, ob die zu beweisende Tatsache in den eigenen Erkenntnisbereich des Beteiligten fällt, und zum anderen nach der konkreten prozessualen Situation (…BVerwG, Beschlüsse vom 31. März 2016 - 2 B 12.15 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 390 Rn. 17…, vom 30. April 2019 - 2 B 59.18 - juris Rn. 13 und vom 29. August 2023 - 1 B 17.23 - juris Rn. 3 f., jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 31.03.2016 - 2 B 12.15

    Vorabentscheidungsbeschluss bei sogenanntem Ausforschungsbegehren

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2025 - 2 B 36.24
    Welche Anforderungen vom Tatsachengericht an die Substantiierung des Vorbringens gestellt werden dürfen, bestimmt sich zum einen danach, ob die zu beweisende Tatsache in den eigenen Erkenntnisbereich des Beteiligten fällt, und zum anderen nach der konkreten prozessualen Situation (BVerwG, Beschlüsse vom 31. März 2016 - 2 B 12.15 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 390 Rn. 17…, vom 30. April 2019 - 2 B 59.18 - juris Rn. 13 …und vom 29. August 2023 - 1 B 17.23 - juris Rn. 3 f., jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 30.04.2019 - 2 B 59.18

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen der Begehung eines …

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2025 - 2 B 36.24
    Welche Anforderungen vom Tatsachengericht an die Substantiierung des Vorbringens gestellt werden dürfen, bestimmt sich zum einen danach, ob die zu beweisende Tatsache in den eigenen Erkenntnisbereich des Beteiligten fällt, und zum anderen nach der konkreten prozessualen Situation (…BVerwG, Beschlüsse vom 31. März 2016 - 2 B 12.15 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 390 Rn. 17, vom 30. April 2019 - 2 B 59.18 - juris Rn. 13 …und vom 29. August 2023 - 1 B 17.23 - juris Rn. 3 f., jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die …

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2025 - 2 B 36.24
    Will der Gesetzgeber die gerichtliche Kontrolle zurücknehmen, hat er zu berücksichtigen, dass die letztverbindliche Normauslegung und auch die Kontrolle der Rechtsanwendung im Einzelfall grundsätzlich den Gerichten vorbehalten ist; die Freistellung der Rechtsanwendung von gerichtlicher Kontrolle bedarf deshalb stets eines hinreichend gewichtigen, am Grundsatz eines wirksamen Rechtsschutzes ausgerichteten Sachgrunds (zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1 m. w. N.).
  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2025 - 2 B 36.24
    Rn. 19 Die Befugnis zur letztverbindlichen Auslegung des objektiven Rechts ist durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG den Gerichten übertragen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1969 - VIII C 104.69 - BVerwGE 34, 278 ).
  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis; …

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2025 - 2 B 36.24
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - juris Rn. 4…, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 …und vom 20. Dezember 2023 - 2 B 19.23 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse; …

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2025 - 2 B 36.24
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - juris Rn. 4, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 …und vom 20. Dezember 2023 - 2 B 19.23 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 13.94

    Besoldungsrecht - Stellenzulage - Verwendung in zulagefähiger Funktion

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2025 - 2 B 36.24
    Danach wird die angemessene Besoldung grundsätzlich in der Form des dem verliehenen Amt entsprechenden Grundgehalts mit Ortszuschlag gewährt, während nur ausnahmsweise eine weitere Differenzierung durch Zulagen vorgesehen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Mai 1995 - BVerwG 2 C 13.94 - <BVerwGE 98, 192 f.> und vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 39.94 - <ZBR 1996, 45> und - BVerwG 2 C 40.94 - ).
  • BVerwG, 20.12.2023 - 2 B 19.23

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2025 - 2 B 36.24
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - juris Rn. 4…, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 und vom 20. Dezember 2023 - 2 B 19.23 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 40.94

    Anspruch auf eine Stellenzulage sowie eine Aufwandsentschädigung - Abnahme der …

  • BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 39.94

    Stellenzulage für Soldaten als Führer oder Ausbilder - Außendienst - …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2021 - 1 L 6/21

    Erschwerniszuschläge für Sprengstoffentschärfer

  • VG Greifswald, 24.03.2023 - 6 A 1199/19

    Erschwerniszulage für Kampfmittelabwehrfeldwebel der Bundeswehr anlässlich …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.07.2025 - 2 LB 199/23
    Der Verwaltung ist - anders als der Kläger im Hinblick auf Ziffer 17026 der Zentralen Dienstvorschrift A-1454/1 "Stellen- und Erschwerniszulagen" meint - kein die gerichtliche Überprüfung einschränkender Beurteilungsspielraum eröffnet (BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 2025 - 2 B 36/24 -, Rn. 18 - 20, juris).

    Rn. 39 Für die Definition der Tatbestandsmerkmale des § 11 Abs. 1 Satz 2 EZulV schließt sich der Senat der Rechtsprechung des Eufach0000000011s an, das in seinem Beschluss vom 15. Januar 2025 (a. a. O., juris) im Hinblick auf die Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 Satz 2 EZulV auf sein Urteil vom 27. Februar 1997 - 2 C 14/96 - Bezug genommen und dieses wie folgt wiedergegeben hat:.

    Rn. 45 Diese zu § 11 Abs. 1 EZulV in der Fassung vom 6. März 1987 (BGBl. I S. 762) ergangene Rechtsprechung ist nach Auffassung des BVerwG, welcher sich der Senat ebenso anschließt, auf die zum Zeitpunkt der Durchführung der streitgegenständlichen Einsätze geltende Fassung vom 13. Mai 2015 zu übertragen; soweit die Verordnung in ihrer neuen Fassung abweichend formuliert ist, enthalten die unterschiedlichen Formulierungen keinen Unterschied in der Zweckrichtung der Zulage und auch nicht bezüglich des Grades der Gefahr oder der Definition des Verdachts (BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 2025, a. a. O., Rn. 15, juris).

    Mangels weiterer Anhaltspunkte hierfür war auch keine weitere gerichtliche Sachaufklärung insoweit erforderlich, zumal dem vorliegenden Verfahren dieselbe Tätigkeit eines Kampfmittelabwehrfeldwebels zugrunde lag, über die bereits das OVG B-Stadt (Urteil vom 13. Juni 2024, 5 LC 52/22, juris) und hernach das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 15. Januar 2025 (a. a. O., juris) entschieden hat, an dem sich der Senat orientiert.

  • BVerwG, 30.06.2025 - 2 B 40.24

    Dienstvergehen durch Annahme von Essenseinladungen

    Die Ablehnung eines förmlichen (unbedingt gestellten) Beweisantrags ist nur dann verfahrensfehlerhaft, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 2025 - 2 B 36.24 - juris Rn. 23).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2026 - 1 C 11329/24

    Zulässigkeit des beschleunigten Verfahrens bei Bebauungsplänen der …

    Rn. 84 Die von dem Antragsteller in diesem Kontext gestellten Beweisanträge zu 3) bis 5) betreffend die Vegetation im benachbarten Vogelschutzgebiet, die Belastbarkeit der im Planverfahren eingeholten Daten zur Avifauna und die Lärmbelastung im Plangebiet waren - ungeachtet sonstiger Ablehnungsgründe - jedenfalls als unzulässige Ausforschungs- bzw. Beweisermittlungsanträge abzulehnen, denn es bestehen über nicht näher substantiierte Behauptungen des Antragstellers hinaus keinerlei greifbare Anhaltspunkte für die aufgestellten Tatsachenbehauptungen (vgl. hierzu BVerwG…, Beschluss vom 26. Juni 2017 - 6 B 54/16 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 15. Januar 2025 - 2 B 36/24 -, juris Rn. 23).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2025 - 7 D 139/22

    Planbedingte Verkehrslärmbelastung oberhalb der Schwelle einer Gesundheitsgefahr

    Rn. 169 Vgl. allg. BVerwG, Beschluss vom 15.1.2025- 2 B 36.24 -, juris, Rn. 23, m. w. Nachw.
  • VG Freiburg, 11.11.2025 - 3 K 4072/24

    Erschwerniszulage; Rückforderung; Entreicherung; Billigkeitsentscheidung

    Daher habe entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine konkrete Gefährdung im Sinne einer mit guten Gründen anzunehmenden Verdachtslage vorgelegen (vgl. Beschluss vom 15.01.2025 - 2 B 36.24 -, juris).

    In einer rechtlichen Situation, die ersichtlich noch der richterlichen Klärung bedarf - wie auch die Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung von Anfang des Jahres belegt (Beschluss vom 15.01.2025 - 2 B 36.24 -, juris) -, darf es dem Kläger, als einem in Rechtsfragen unerfahrenen Soldaten, nicht zum Nachteil gereichen, wenn er die Rechtslage nicht richtig erkennt und als Folge dessen eine Leistung entgegennimmt, die ihm gegebenenfalls nicht zusteht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20.04.1983 - 6 C 134.80 -, juris Rn. 26).

  • VG Aachen, 01.09.2025 - 1 K 2073/24

    Sprengstoffentschärfer der Bundeswehr dürfen Zulagen behalten

    Insoweit verkenne das BVerwG in seinem Beschluss vom 15. Januar 2025 (2 B 36.24), dass es nicht um die Prüfung "von" Spreng- und Brandvorrichtungen gehe, sondern nach der Begründung zur Änderung der EZulV die besondere Erschwernis bereits vorliege, wenn eine Prüfung "auf" derartige Vorrichtungen vorgenommen werde.

    Rn. 36 Vgl. zum Erfordernis eines hinreichend konkreten und auf objektivierbaren Anhaltspunkten beruhenden Verdachts für die Zulagengewährung BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 2025 - 2 B 36/24 -, juris; VG Greifswald, Urteil vom 24. März 2023 - 6 A 1199/19 HGW -, juris.

  • VG Aachen, 01.09.2025 - 1 K 2818/24

    Erschwerniszulage; Rückforderung; Billigkeitsentscheidung

    Insoweit verkenne das BVerwG in seinem Beschluss vom 15. Januar 2025 (2 B 36.24), dass es nicht um die Prüfung "von" Spreng- und Brandvorrichtungen gehe, sondern nach der Begründung zur Änderung der EZulV die besondere Erschwernis bereits vorliege, wenn eine Prüfung "auf" derartige Vorrichtungen vorgenommen werde.

    Rn. 38 Vgl. zum Erfordernis eines hinreichend konkreten und auf objektivierbaren Anhaltspunkten beruhenden Verdachts für die Zulagengewährung BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 2025 - 2 B 36/24 -, juris; VG Greifswald, Urteil vom 24. März 2023 - 6 A 1199/19 HGW -, juris.

  • VG Aachen, 01.09.2025 - 1 K 2473/24

    Erschwerniszulage; Rückforderung; Billigkeitsentscheidung

    Insoweit verkenne das BVerwG in seinem Beschluss vom 15. Januar 2025 (2 B 36.24), dass es nicht um die Prüfung "von" Spreng- und Brandvorrichtungen gehe, sondern nach der Begründung zur Änderung der EZulV die besondere Erschwernis bereits vorliege, wenn eine Prüfung "auf" derartige Vorrichtungen vorgenommen werde.

    Rn. 36 Vgl. zum Erfordernis eines hinreichend konkreten und auf objektivierbaren Anhaltspunkten beruhenden Verdachts für die Zulagengewährung BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 2025 - 2 B 36/24 -, juris; VG Greifswald, Urteil vom 24. März 2023 - 6 A 1199/19 HGW -, juris.

  • VG Aachen, 01.09.2025 - 1 K 2560/24

    Erschwerniszulage; Rückforderung; Billigkeitsentscheidung

    Insoweit verkenne das BVerwG in seinem Beschluss vom 15. Januar 2025 (2 B 36.24), dass es nicht um die Prüfung "von" Spreng- und Brandvorrichtungen gehe, sondern nach der Begründung zur Änderung der EZulV die besondere Erschwernis bereits vorliege, wenn eine Prüfung "auf" derartige Vorrichtungen vorgenommen werde.

    Rn. 36 Vgl. zum Erfordernis eines hinreichend konkreten und auf objektivierbaren Anhaltspunkten beruhenden Verdachts für die Zulagengewährung BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 2025 - 2 B 36/24 -, juris; VG Greifswald, Urteil vom 24. März 2023 - 6 A 1199/19 HGW -, juris.

  • VG Koblenz, 12.09.2025 - 2 K 866/24

    Rückforderung von Zulagen für Sprengstoffentschärfer der Bundeswehr in Mali …

    Auch erscheint es der Kammer nach dem Vortrag der Klägerin in der mündlichen Verhandlung nicht als gesichert, dass die Klägerin, wie von der Beklagten vorgetragen, tatsächlich nur Routinekontrollen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 2025 - 2 B 36.24 -, juris) durchgeführt hat.
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