Rechtsprechung
| VG Oldenburg, 11.10.2005 - 2 B 3707/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Bürgerbegehren
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- OVG Niedersachsen, 10.09.2004 - 10 ME 76/04
Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens zur Nutzung eines städtischen Gebäudes; …
Auszug aus VG Oldenburg, 11.10.2005 - 2 B 3707/05
Letztlich muss der Rat bei einer Entscheidung, den Bürgerentscheid nach § 22 b Abs. 9 Satz 2 NGO abzuwenden, genaue Kenntnis darüber haben, was nach dem Willen der Antragsteller Gegenstand der erstrebten Entscheidung sein soll (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 10. September 2004 - 10 ME 76/04 - m.w.N.).Dies schließt die Beschreibung der Mittel und Wege ein, mit denen sie aufgebracht werden sollen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 11. August 2003 - 10 ME 82/03 -, NVwZ-RR 2004, 62 = NST-N 2003, 234; Beschluss vom 10. September 2004 - 10 ME 76/04 -, Nds. VBl. 2005, 52).
- VG Oldenburg, 21.02.2005 - 2 B 392/05
Anforderungen an den Kostendeckungsvorschlag für ein Bürgerbegehren, dessen …
Auszug aus VG Oldenburg, 11.10.2005 - 2 B 3707/05
Wie die Kammer bereits in ihrem Beschluss vom 21. Februar 2005 (2 B 392/05) ausgeführt hat, handelt es sich bei derartigen Gesellschaften um rechtlich selbständige juristische Personen.Nach der Rechtsprechung der Kammer können die Antragsteller wegen der Bedeutung des Bürgerentscheids - er hat die Wirkung eines Ratsbeschlusses (§ 22 b Abs. 11 Satz 1 NGO) - demgegenüber nicht mit Erfolg geltend machen, im Zeitpunkt des Eingangs des Bürgerbegehrens seien ihnen entsprechende Zahlen nicht konkret bekannt gewesen (vgl. Beschluss vom 21. Februar 2005 - 2 B 392/05).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2004 - 15 B 522/04
Keine Entscheidungssperre durch Bürgerbegehren
Auszug aus VG Oldenburg, 11.10.2005 - 2 B 3707/05
Vielmehr muss ein Zurechnungszusammenhang zur Ausführung der Entscheidung bestehen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 19. März 2004 - 15 B 522/04 -, NVwZ-RR 2004, 519 ; ähnlich VG Düsseldorf, Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 K 2006/03 -, Juris, das sinngemäß ausgeführt hat, zu den darzustellenden Kosten gehörten Folgekosten, der Verzicht auf Einnahmen sowie die Kosten einer von dem Vorhaben indirekt erzwungenen Alternative).
- OVG Niedersachsen, 24.03.2000 - 10 M 986/00
Aufschiebende Wirkung; Bürgerbegehren; Bürgerentscheid; einstweilige Anordnung; …
Auszug aus VG Oldenburg, 11.10.2005 - 2 B 3707/05
Eines Deckungsvorschlages bedarf es - ausnahmsweise - nur dann nicht, wenn die beantragte Maßnahme keine Kosten oder Einnahmeausfälle verursacht oder offensichtlich die günstigere zu einem von der Gemeinde beschlossenen Vorhaben darstellt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 24. März 2000 - 10 M 986/00 -, Nds. VBl. 2000, 195, zu den Kosten). - VG Düsseldorf, 22.10.2004 - 1 K 2006/03
Verwaltungsgericht verhandelt über Bürgerbegehren zum Rathausneubau in Goch
Auszug aus VG Oldenburg, 11.10.2005 - 2 B 3707/05
Vielmehr muss ein Zurechnungszusammenhang zur Ausführung der Entscheidung bestehen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 19. März 2004 - 15 B 522/04 -, NVwZ-RR 2004, 519 ; ähnlich VG Düsseldorf, Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 K 2006/03 -, Juris, das sinngemäß ausgeführt hat, zu den darzustellenden Kosten gehörten Folgekosten, der Verzicht auf Einnahmen sowie die Kosten einer von dem Vorhaben indirekt erzwungenen Alternative). - VG Düsseldorf, 20.11.1998 - 1 K 11351/96
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen
Auszug aus VG Oldenburg, 11.10.2005 - 2 B 3707/05
Diese Grundsätze gelten entsprechend für Bürgerbegehren, bei denen der geforderte Verzicht auf ein vom Rat beschlossenes Vorhaben mit einem Ausfall erwarteter Einnahmen (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 20. November 1998 - 1 K 11351/96 -, NVwZ 1999, 684 ) oder mit dem Fortbestand anderweitiger Kosten verbunden ist. - OVG Niedersachsen, 11.08.2003 - 10 ME 82/03
Anforderungen an den Kostendeckungsvorschlag für ein Bürgerbegehren; Schlüssige …
Auszug aus VG Oldenburg, 11.10.2005 - 2 B 3707/05
Dies schließt die Beschreibung der Mittel und Wege ein, mit denen sie aufgebracht werden sollen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 11. August 2003 - 10 ME 82/03 -, NVwZ-RR 2004, 62 = NST-N 2003, 234; Beschluss vom 10. September 2004 - 10 ME 76/04 -, Nds. VBl. 2005, 52).
- OVG Niedersachsen, 04.12.2019 - 10 LC 154/18
Außenwirkung; Betrieb; Bindung; eigener Wirkungskreis; Eigentum; GmbH; …
Rn. 57 Diese Entscheidung kann nach § 32 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 NKomVG grundsätzlich Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein (…so auch Wefelmeier in KVR Nds., Stand: Juni 2019, NKomVG § 32 Rn. 12; Weber, Die Vorabprüfungspflicht gem. § 22b Abs. 3 Satz 5 NGO bei Bürgerbegehren, NdsVBl. 2011, 65 [69 f.];… a.A. Thiele, NKomVG, 2. Auflage 2017, § 32 Rn. 2; unklar: VG Oldenburg, Beschluss vom 11.10.2005 - 2 B 3707/05 -, juris Rn. 12;… offengelassen: Senatsbeschluss vom 10.09.2004 - 10 ME 76/04 -, juris Rn. 11).
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