Rechtsprechung
| BVerwG, 19.01.1978 - 2 B 38.77 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Trunkenheitsfahrten - Außerdienstliche Trunkenheitsfahrt mit einem Privatkraftwagen als Dienstvergehen - Entlassung eines Beamten auf Probe wegen eines Dienstvergehens - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 15.04.1977 - 287 III 76
- BVerwG, 19.01.1978 - 2 B 38.77
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 19.01.1978 - 2 B 38.77
Die in diesem Sinne zu verstehende Bedeutung der Rechtssache muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO innerhalb der Beschwerdefrist dargelegt werden; und dies erfordert, daß die Beschwerdeschrift zumindest die Bezeichnung einer für die Revisionsentscheidung erheblichen konkreten Rechtsfrage und einen Hinweis auf den Grund enthält, der die Anerkennung der "grundsätzlichen Bedeutung" rechtfertigen soll (ebenso schon BVerwGE 13, 90 [91]; ständige Rechtsprechung). - BVerwG, 23.01.1970 - II B 50.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung …
Auszug aus BVerwG, 19.01.1978 - 2 B 38.77
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 23. Januar 1970 - BVerwG 2 B 50.69 - und vom 24. November 1970 - BVerwG 6 B 32.70 -). - BVerwG, 25.01.1962 - VIII B 40.61
Verhältnis der Sachrüge zur Verfahrensrüge bei der Revisionszulassung - …
Auszug aus BVerwG, 19.01.1978 - 2 B 38.77
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache aber nur, wenn die Klärung von nicht nur für den vorliegenden Einzelfall, sondern für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen entscheidungserheblichen Rechtsfragen zu erwarten ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 25. Januar 1962 - BVerwG 8 B 40.61 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 26] und ständige Rechtsprechung). - BVerwG, 16.05.1968 - II C 71.65
Fristlose Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf wegen missbräuchlicher …
Auszug aus BVerwG, 19.01.1978 - 2 B 38.77
Die von der Beschwerde als rechtsgrundsätzlich bezeichnete Frage könnte angesichts dieser Bindungswirkung in dem erstrebten Revisionsverfahren nicht beantwortet werden (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Mai 1968 - BVerwG 2 C 71.65 - [Buchholz 237.9 § 45 LBG Saarland 1962 Nr. 1] und Beschluß vom 22. Oktober 1974 - BVerwG 6 B 55.74 - [ZBR 1976, 52]). - BVerwG, 22.10.1974 - VI B 55.74
Entlassung eines Beamten auf Probe wegen eines bei einem Beamten auf Lebenszeit …
Auszug aus BVerwG, 19.01.1978 - 2 B 38.77
Die von der Beschwerde als rechtsgrundsätzlich bezeichnete Frage könnte angesichts dieser Bindungswirkung in dem erstrebten Revisionsverfahren nicht beantwortet werden (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Mai 1968 - BVerwG 2 C 71.65 - [Buchholz 237.9 § 45 LBG Saarland 1962 Nr. 1] und Beschluß vom 22. Oktober 1974 - BVerwG 6 B 55.74 - [ZBR 1976, 52]).
- BVerwG, 09.10.1978 - 2 B 74.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache aber nur, wenn die Klärung von Rechtsfragen zu erwarten ist, die nicht nur für den vorliegenden Einzelfall, sondern für eine umbestimmte Vielzahl von Fällen entscheidungserheblich sind (vgl. Beschlüsse vom 25. Januar 1962 - BVerwG 8 B 40.61 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 26] und vom 19. Januar 1978 - BVerwG 2 B 38.77 - ständige Rechtsprechung). - BVerwG, 20.09.1978 - 2 B 61.77
Vertretung des Klägers durch seine bisherigen Bevollmächtigten bis zur Anzeige …
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache aber nur, wenn die Klärung von Rechtsfragen zu erwarten ist, die nicht nur für den vorliegenden Einzelfall sondern für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen entscheidungserheblich sind (u.a. Beschlüsse vom 25. Januar 1962 - BVerwG 8 B 40.61 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 26] und vom 19. Januar 1978 - BVerwG 2 B 38.77 -).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 10.01.1980 - 2 B 38.77 |
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 10.01.1980 - 2 B 38.77
- BVerwG, 29.01.1981 - 8 B 20.80
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