Rechtsprechung
| BVerwG, 04.04.1990 - 2 B 38.90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Personalakten - Aufnahme für offenkundig unrichtig gehaltener Vorwürfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80
Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer …
Auszug aus BVerwG, 04.04.1990 - 2 B 38.90
Die verfahrensrechtliche Aufklärungspflicht (§ 86 VwGO) gebietet dem Tatrichter nur, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellrechtlichen Auffassung, die er seinem Urteil zugrunde legt, ankommt; ob diese seine Auffassung zutrifft, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u. a. Urteil vom 27.05.1982 - BVerwG 2 C 50.80 - [NJW 1983, 187, 189] m.w.N.).
- BVerwG, 13.10.2020 - 2 C 41.18
Auskunftsanspruch der Presse aus den Akten eines abgeschlossenen …
Rn. 28 aa) Ob ein Vorgang Personalakten enthält, richtet sich allein nach dem unmittelbaren inneren Zusammenhang des Vorgangs mit dem konkreten Beamtenverhältnis (materieller Personalaktenbegriff); der Art der Aufbewahrung (formeller Personalaktenbegriff) kommt keine rechtliche Bedeutung zu (BVerwG, Urteile vom 2. April 1981 - 2 C 34.79 - BVerwGE 62, 135 …und vom 29. Juni 2017 - 7 C 24.15 - BVerwGE 159, 194 Rn. 16; Beschluss vom 4. April 1990 - 2 B 38.90 - Buchholz 237.1 Art. 100 BayLBG Nr. 1 S. 1). - OVG Niedersachsen, 20.12.2013 - 5 LA 152/13
Entfernung von Beurteilungsbeiträgen bzgl. Beamten aus einer Sammelakte …
Rn. 22 Dem Schutzinteresse des Klägers daran, dass nicht der Eindruck entsteht, es handele sich in den Beurteilungsbeiträgen um von ihm als richtig bestätigte oder jedenfalls nicht bestrittene Einschätzungen, ist hier außerdem hinreichend dadurch genügt worden, dass seine zeitnah gefertigte Gegendarstellung den streitigen Beurteilungsbeiträgen beigefügt worden ist (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 4.4.1990 - BVerwG 2 B 38.90 -, juris Rn. 6).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 12.11.1993 - 2 B 38.90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 6 Abs. 1 und 3 DSchG Bln.
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Denkmalfähigkeit; Denkmalwürdigkeit; Baudenkmal; Unbestimmter Rechtsbegriff; Beurteilung durch das Gericht
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Berlin, 18.11.1994 - 2 B 10.92
Denkmalschutz; Unterschutzstellung; Gebäudekomplex; Anlagenorientierung; …
Das Gericht kann bei der Entscheidung über die Denkmaleigenschaft einer baulichen Anlage grundsätzlich sowohl die von der Behörde herangezogenen Gutachten, Äußerungen und fachwissenschaftlichen Veröffentlichungen als auch fachkundige Stellungnahmen der Denkmalschutzbehörde selbst verwerten; die Stellung der Behörde als Verfahrensbeteiligte 1 allein begründet nicht den Verdacht mangelnder Unabhängigkeit bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben (Bestätigung des Senatsurteils vom 12.11.1993 2 B 38/90).Die Anforderungen an die Qualität der für die gerichtliche Entscheidung in Denkmalstreitigkeiten notwendigen Beurteilungsgrundlagen und an die Art und den Umfang der gebotenen Sachaufklärung hat der erkennende Senat in Übereinstimmung mit der Rspr. des BVerwG sowie anderer Obergerichte (BVerwG NJW 1988, 505 = DÖV 1988, 425 = BRS 47 Nr. 123, Buchholz 310 § 861 VwGO 3 Nr. 238; OVG Nl NVwZ 1988, 1143, 1144; BW VGH DVBl. 1988, 1119, 1120 und NVwZ 1986, 240) in seinem Urt. vom 12.11.1993 [2 B 38/90]; s. auch das Urt. vom 7.4.1993 2 B 36/90) zusammengefasst.
Die für die Stilphase des "Neuen Bauens" wesentlichen Gestaltungsprinzipien, mit denen sich der erkennende Senat schon im Rahmen der denkmalschutzrechtlichen Streitigkeiten im Urteil vom 12.11.1993 2 B 38/90 (Bootshaus "Havelblick" in Heiligensee) eingehend belasst hat, wurden bei dem im vorliegenden Fall zu beurteilenden Typenwohnhaus durchweg eingesetzt und sind sowohl in den Entwurfszeichnungen als auch bei dem danach errichteten Gebäude in seinem gegenwärtigen Erhaltungszustand unschwer zu erkennen.
Der erkennende Senat hat in st. Rspr. entschieden (zuletzt im Urt. vom 12.11.1993 2 B 38/90 m. w. N.), dass das Erhaltungsinteresse Baudenkmälneben den jeweiligen denkmalrechtlichen Bedeutungskategorien ein zusätzliches Tatbestandsmerkmal darstellt, das als er.
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.10.2011 - 2 B 5.10
Berufungsfrist; Faxübermittlung; Anscheinsbeweis; Sendeprotokoll; …
Entscheidet das Gericht in solchen Fällen auf Grund eigener Sachkunde, muss es erklären, inwieweit es selbst über das erforderliche Fachwissen verfügt (vgl. zusammenfassend OVG Berlin, Urteil vom 18. November 1994 - 2 B 10.92 -, LKV 1995, 371; sowie ferner OVG Berlin, Urteil vom 12. November 1993 - OVG 2 B 38.90 -, BRS 56 Nr. 216; VGH Mannheim, Urteil vom 30. Juli 1985 - 5 S 229/85 -, BRS 44 Nr. 121; OVG Lüneburg, Urteil vom 2. Oktober 1987 - 6 A 71/86 -, NVwZ 1988, 1143, 1144; OVG Münster, Urteil vom 14. März 1991 - 11 A 264/89 -, BRS 52 Nr. 123; Haspel/Martin/Wenz/Drewes, Denkmalschutzrecht in Berlin, Stand Juli 2008, Kommentar zu § 5, Anm. 3.8). - OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2005 - 2 B 2.03
Optische Verschließung von Arkaden durch Schauvitrinen; städtebaulicher …
Abgesehen davon bestehen gegen eine sachverständige Beratung des Gerichts durch fachkundige Stellungnahmen der zuständigen Behörde keine Bedenken (vgl. OVG Bln, Urteil vom 12. November 1993, OVGE 21, 81 = BRS 56 Nr. 216; Urteil vom 22. Mai 2003, OVGE 24, 228, 240). - OVG Berlin, 06.03.1997 - 2 B 33.91
Baudenkmal; Öffentliches Interesse; Erhaltungsinteresse ; Bauliche Veränderungen; …
Angesichts der prinzipiellen Unbegrenztheit wissenschaftlicher Fragestellungen muss insoweit jedoch ein hinreichend konkretes Forschungsvorhaben erkennbar sein, welches das wissenschaftliche Interesse an der Erhaltung zu begründen vermag (vgl. Senat OVGE 21, 81= BRS 56 Nr. 216, insoweit nicht abgedr.; BW VGH NVwZ-RR 1995, 315, 316). - OVG Berlin, 08.07.1999 - 2 B 1.95
Denkmalschutz für Gesamtanlage)
... Die Zerstörung der östlichen vier Achsen der beiden äußeren Seitenschiffe der Werkhalle im Zweiten Weltkrieg sowie die teilweise zugemauerten Fenster beeinträchtigen nicht wesentlich die Originalität und Integrität des Gebäudes (vgl. hierzu OVG Berlin, OVGE 21, 81 = BRS 56 Nr. 216) und damit auch nicht die sich weiterhin unmittelbar mitteilende künstlerische Bedeutung des Bauwerks.
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