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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 14.04.1970 - 2 B 4/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,8783
OVG Rheinland-Pfalz, 14.04.1970 - 2 B 4/70 (https://dejure.org/1970,8783)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.04.1970 - 2 B 4/70 (https://dejure.org/1970,8783)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. April 1970 - 2 B 4/70 (https://dejure.org/1970,8783)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 16.09.1977 - 2 B 35.77

    Analoge Anwendung des § 198 Abs. 1 Hessisches Beamtengesetz (HBG) 1970 auf …

    Soweit die Beschwerde - unter Nr. 11 der Beschwerdeschrift - sich auf den Revisionszulassungsgrund des § 127 Nr. 1 BRRG beruft und hierzu vorträgt, das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz habe durch Beschluß vom 14. April 1970 - 2 B 4/70 - das Amt eines Dozenten an einer Pädagogischen Hochschule und das Amt eines Oberstudienrates im höheren Schuldienst für nicht gleichwertig erachtet, kann sie schon deshalb keinen Erfolg haben, weil diese Rechtsauffassung - ganz abgesehen davon, daß es sich dort um einen bisherigen Dozenten an einer Pädagogischen Hochschule handelte -, aus der Auslegung und Anwendung des rheinland-pfälzischen Rechts hergeleitet worden ist.
  • BVerwG, 16.09.1977 - 2 B 26.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Soweit die Beschwerde - unter Nr. 11 der Beschwerdeschrift - sich auf den Revisionszulassungsgrund des § 127 Nr. 1 BRRG beruft und hierzu vorträgt, das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz habe durch Beschluß vom 14. April 1970 - 2 B 4/70 - das Amt eines Dozenten an einer Pädagogischen Hochschule und das Amt eines Oberstudienrates im höheren Schuldienst für nicht gleichwertig erachtet, kann sie schon deshalb keinen Erfolg haben, weil diese Rechtsauffassung - ganz abgesehen davon, daß es sich dort um einen bisherigen Dozenten an einer Pädagogischen Hochschule handelte - aus der Auslegung und Anwendung des rheinland-pfälzischen Rechts hergeleitet worden ist.
  • OVG Bremen, 28.10.2002 - 1 B 339/02

    Staffelbauordnung; keine Überleitung der Vorschriften über den Dachgeschossausbau …

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts (Beschluß vom 13.8.1987 - 1 B 62/87 -, S. 8 f.; Beschl. v. 30.1.1970 - 2 B 4/70 -) ist zum Geschossbegriff der bremischen Staffelbauordnung die Bauordnung von 1906 als Erkenntnismittel zu berücksichtigen, die das Dachgeschoss als "die in das Dach hineinragende Abteilung" definiert (§ 1 Buchst. b der Bauordnung 1906).
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