Rechtsprechung
| OVG Saarland, 22.05.2017 - 2 B 402/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 59 Abs 2 AufenthG 2004, § 42 Abs 1 VwVfG SL
Auswirkungen der Berichtigung des Abschiebezielstaats - Informationsverbund Asyl und Migration
SVwVfG § 42 Abs. 1, AufenthG § 59 Abs. 2, AufenthG § 59
Zielstaatsbezeichnung, falsche Zielstaatsbezeichnung, Verwaltungsakt, Unwirksamkeit, Rechtswidrigkeit, offensichtlicher Fehler, offenkundiges Versehen, Berichtigung, Heilung, Verfahrensfehler, Rechtsbehelf, Zielstaat, Abschiebung, Abschiebungsandrohung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 03.04.2017 - 6 L 354/17
- OVG Saarland, 22.05.2017 - 2 B 402/17
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 17.06.2014 - 10 C 7.13
Abnahme von Fingerabdrücken; Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Angaben …
Auszug aus OVG Saarland, 22.05.2017 - 2 B 402/17
Ein konkreter Zielstaat braucht zum Beispiel bei fehlender Klärung der Staatsangehörigkeit des Ausländers überhaupt nicht benannt zu werden.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 13.2.2014 - 10 C 6/13 - (juris)) Die Abschiebungsandrohung besitzt daher auch ohne Zielstaatsbestimmung Verwaltungsaktcharakter.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 17.6.2014 - 10 C 7/13 -, BVerwGE 150, 29) Sogar das gänzliche Unterbleiben der Zielstaatsangabe betrifft nur die Rechtmäßigkeit, nicht aber die Rechtswirksamkeit der Abschiebungsandrohung.(…Vgl. Bauer in: Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl., § 59 AufenthG Rdnr. 41) Dasselbe gilt (erst recht), wenn - wie hier - der falsche Zielstaat in der Abschiebungsandrohung genannt worden ist. - BVerwG, 13.02.2014 - 10 C 6.13
Abnahme von Fingerabdrücken; Änderung des Asylverfahrensgesetzes; …
Auszug aus OVG Saarland, 22.05.2017 - 2 B 402/17
Ein konkreter Zielstaat braucht zum Beispiel bei fehlender Klärung der Staatsangehörigkeit des Ausländers überhaupt nicht benannt zu werden.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 13.2.2014 - 10 C 6/13 - (juris)) Die Abschiebungsandrohung besitzt daher auch ohne Zielstaatsbestimmung Verwaltungsaktcharakter.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 17.6.2014 - 10 C 7/13 -, BVerwGE 150, 29) Sogar das gänzliche Unterbleiben der Zielstaatsangabe betrifft nur die Rechtmäßigkeit, nicht aber die Rechtswirksamkeit der Abschiebungsandrohung.(…Vgl. Bauer in: Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl., § 59 AufenthG Rdnr. 41) Dasselbe gilt (erst recht), wenn - wie hier - der falsche Zielstaat in der Abschiebungsandrohung genannt worden ist. - BVerwG, 10.10.2012 - 10 B 39.12
Prüfung von zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten durch das Bundesamt; …
Auszug aus OVG Saarland, 22.05.2017 - 2 B 402/17
In der Abschiebungsandrohung darf auch ein Zielstaat bezeichnet werden, für den aus tatsächlichen Gründen wenig oder keine Aussicht besteht, den Ausländer in absehbarer Zeit dorthin abschieben zu können.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.10.2012 - 10 B 39/12 - (juris)). - OVG Saarland, 27.04.2017 - 2 A 129/16
Falschbezeichnung eines Adressaten; Anforderungen an das Bestimmtheitserfordernis
Auszug aus OVG Saarland, 22.05.2017 - 2 B 402/17
In dem mit der Beschwerde angegriffenen Beschluss ist zutreffend ausgeführt, dass es sich bei der Bezeichnung Kasachstans als Abschiebezielstaat um eine offenbare Unrichtigkeit(Vgl. zum Begriff der offenbaren Unrichtigkeit: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.4.2017 - 2 A 129/16 - (juris)) im Sinne des § 42 Abs. 1 SVwVfG handelt und dass durch die von dem Antragsgegner mit Schreiben vom 22.2.2017 erfolgte Berichtigung dahingehend, dass dem Antragsteller nunmehr die Abschiebung in den Senegal angedroht wurde, die Widerspruchsfrist nicht erneut in Gang gesetzt wurde.
- VGH Bayern, 21.12.2017 - 8 ZB 17.1188
Berichtigung eines straßenrechtlichen Bestandsverzeichnisses für öffentliche …
Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass eine Berichtigung nach Art. 42 BayVwVfG keinen Verwaltungsakt darstellt (OVG Saarl, B.v. 22.5.2017 - 2 B 402/17 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 13.1.1997 - 12 CE 96.504 - BayVBl 1997, 310/311 = juris Rn. 45;… Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 42 Rn. 32), weil sie nicht auf eine Regelungswirkung abzielt, sondern nur den wahren Willen der Behörde klarstellen soll. - VG Potsdam, 15.03.2022 - 3 L 578/21 Da es sich bei der Vorschrift des § 59 Abs. 2 AufenthG nur um eine Soll-Vorschrift handelt und selbst das Fehlen der Zielstaatsbestimmung eine Abschiebungsandrohung nicht rechtswidrig macht (OVG Lüneburg…, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 8 LC 99/17 -, juris, Rn. 28), kann für die Angabe eines falschen Zielstaats nichts anderes gelten (vgl. VGH München…, Beschluss vom 9. März 2010 - 19 ZB 08.3415 -, juris, Rn. 6, siehe aber OVG Saarlouis, Beschluss vom 22. Mai 2017 - 2 B 402/17 -, juris, Rn. 7).
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