Rechtsprechung
| BVerwG, 26.08.2009 - 2 B 41.09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Maßgeblicher Zeipunkt für die Feststellung der Tatbestandsmerkmale des § 4 Abs. 1 S. 1 2. Verordnung über besoldungsrechtliche Übergangsregelungen (BesÜV)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Maßgeblicher Zeipunkt für die Feststellung der Tatbestandsmerkmale des § 4 Abs. 1 S. 1 2. Verordnung über besoldungsrechtliche Übergangsregelungen (BesÜV)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 15.11.2007 - 3 K 314/06
- OVG Sachsen, 04.02.2009 - 2 A 42/08
- BVerwG, 26.08.2009 - 2 B 41.09
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05
Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und …
Auszug aus BVerwG, 26.08.2009 - 2 B 41.09
Zwar werden die Befähigungsvoraussetzungen für den gehobenen Dienst in der Regel durch den Vorbereitungsdienst erworben, der mit der Laufbahnprüfung abschließt (Urteil vom 15. Juni 2006 - BVerwG 2 C 14.05 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 12 S. 3). - BVerwG, 28.11.2002 - 2 C 25.01
Urteil, nicht mit Gründen versehenes -; Beteiligungsfähigkeit von Landesbehörden; …
Auszug aus BVerwG, 26.08.2009 - 2 B 41.09
Das ist nicht nur dann der Fall, wenn der Entscheidungsformel überhaupt keine Gründe beigegeben sind, sondern auch dann, wenn die Begründung nicht erkennen lässt, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgebend gewesen sind, weil die angeführten Gründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonstwie völlig unzureichend sind (vgl. Urteil vom 28. November 2002 - BVerwG 2 C 25.01 - BVerwGE 117, 228 = Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 41 m.w.N.; Beschluss vom 30. Juni 2009 - BVerwG 9 B 23.09 - juris). - BVerwG, 30.06.2009 - 9 B 23.09
Verjährung eines Zahlungsanspruchs für die Durchführung von Unterhalt und …
Auszug aus BVerwG, 26.08.2009 - 2 B 41.09
Das ist nicht nur dann der Fall, wenn der Entscheidungsformel überhaupt keine Gründe beigegeben sind, sondern auch dann, wenn die Begründung nicht erkennen lässt, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgebend gewesen sind, weil die angeführten Gründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonstwie völlig unzureichend sind (vgl. Urteil vom 28. November 2002 - BVerwG 2 C 25.01 - BVerwGE 117, 228 = Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 41 m.w.N.; Beschluss vom 30. Juni 2009 - BVerwG 9 B 23.09 - juris). - BVerwG, 09.06.2008 - 10 B 149.07
Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Verfahrensmangel, …
Auszug aus BVerwG, 26.08.2009 - 2 B 41.09
Demgegenüber greift § 138 Nr. 6 VwGO nicht schon dann, wenn die Entscheidungsgründe lediglich unklar, unvollständig, oberflächlich oder unrichtig sind, es sei denn, die Gründe sind in sich gänzlich lückenhaft, namentlich weil einzelne Streitgegenstände oder selbstständige Streitgegenstandsteile vollständig übergangen sind (Beschluss vom 9. Juni 2008 - BVerwG 10 B 149.07 - juris).
- BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 449/09
Ruhegehaltfähiger Zuschuss nach der 2. BesÜV - technische Laufbahn
Das ergibt sich bereits daraus, dass nur solchen Personen, die über die verlangte spezifische Ausbildung verfügen, überhaupt der Vorbereitungsdienst einer derartigen technischen Laufbahnrichtung offensteht (vgl. BVerwG 26. August 2009 - 2 B 41.09 - Rn. 5 für den gehobenen landwirtschaftlich-technischen Verwaltungsdienst;… Sächsisches OVG 29. Mai 2008 - 2 B 573/07 - Rn. 25, 27 für den gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst [die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde blieb erfolglos: BVerwG 10. Dezember 2008 - 2 B 67/08 -]; BVerfG 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 257 für das rechtswissenschaftliche Studium)..Ein nach der Prüfungsordnung II absolvierter Vorbereitungsdienst eröffnete im Eingangsamt nur eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 9. Für den Zugang zum höheren Dienst verlangt die Prüfungsordnung I - wie es im öffentlichen Dienst die Regel ist - dagegen ein Hochschulstudium (vgl. BVerwG 26. August 2009 - 2 B 41.09 - Rn. 5). Die Technischen Aufsichtspersonen, die nach der Prüfungsordnung II ausgebildet worden sind, sind mit denen, die unter Zugrundelegung der Prüfungsordnung I ihren Vorbereitungsdienst absolviert haben, deshalb von vornherein nicht zu vergleichen.
- BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 733/08
Ruhegehaltfähiger Zuschuss nach der 2. BesÜV - technische Laufbahn
Das ergibt sich bereits daraus, dass nur solchen Personen, die über die verlangte spezifische Ausbildung verfügen, überhaupt der Vorbereitungsdienst einer derartigen technischen Laufbahnrichtung offensteht (vgl. BVerwG 26. August 2009 - 2 B 41.09 - Rn. 5 für den gehobenen landwirtschaftlich-technischen Verwaltungsdienst;… Sächsisches OVG 29. Mai 2008 - 2 B 573/07 - Rn. 25, 27 für den gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst [die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde blieb erfolglos: BVerwG 10. Dezember 2008 - 2 B 67/08 -]; BVerfG 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 257 für das rechtswissenschaftliche Studium).. - BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 411/09
Ruhegehaltfähiger Zuschuss nach der 2. BesÜV - technische Laufbahn
Das ergibt sich bereits daraus, dass nur solchen Personen, die über die verlangte spezifische Ausbildung verfügen, überhaupt der Vorbereitungsdienst einer derartigen technischen Laufbahnrichtung offensteht (vgl. BVerwG 26. August 2009 - 2 B 41.09 - Rn. 5 für den gehobenen landwirtschaftlich-technischen Verwaltungsdienst;… Sächsisches OVG 29. Mai 2008 - 2 B 573/07 - Rn. 25, 27 für den gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst [die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde blieb erfolglos: BVerwG 10. Dezember 2008 - 2 B 67/08 -]; BVerfG 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 257 für das rechtswissenschaftliche Studium).. - OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2011 - 1 L 15/10
Absolvierung der Ausbildung im bisherigen Bundesgebiet bei Ausbildungsbeginn vor …
Im Übrigen kommt es für die Frage der Zuschussberechtigung gem. § 4 Abs. 1 2. BesÜV a. F. auf den Zeitpunkt an, zu dem der Beamte zumindest zum Beamten auf Probe ernannt worden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.08.2009 - 2 B 41.09 - juris).
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