Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 24.11.2009 - 2 B 420/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
BRRG § 128, § 129, § 130; SächsPÜG § 1, § 3
Übernahmeverfügung; amtsangemessene Besoldung; Dienstposten - Judicialis
BRRG § 128; ; BRRG § 129; ; BRRG § 130; ; SächsPÜG § 1; ; SächsPÜG § 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ablehnungsgesuch gegen einen Richter aufgrund seiner vorherigen Beteiligung an der verfassungsrechtlichen Begutachtung von Gesetzesentwürfen; Übernahmeverfügung zu einer rechtsgleichen Fortsetzung des bisher bestehenden Beamtenverhältnisses unter einem neuen Dienstherrn; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ablehnungsgesuch gegen einen Richter aufgrund seiner vorherigen Beteiligung an der verfassungsrechtlichen Begutachtung von Gesetzesentwürfen; Übernahmeverfügung zu einer rechtsgleichen Fortsetzung des bisher bestehenden Beamtenverhältnisses unter einem neuen Dienstherrn ...
Verfahrensgang
- VG Dresden, 07.07.2009 - 11 L 251/09
- OVG Sachsen, 24.11.2009 - 2 B 420/09
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05
Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter; …
Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2009 - 2 B 420/09
Das statusrechtliche Amt wird grundsätzlich durch die Zugehörigkeit zu einer Laufbahn und Laufbahngruppe, durch das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe und durch die dem Beamten verliehene Amtsbezeichnung gekennzeichnet (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.6.2006, BVerwGE 126, 182 ff.; Senatsbeschl. v. 3.11.2009 - 2 B 392/09 -). - OVG Sachsen, 26.01.2009 - 2 B 378/08
Sächsisches Personalübergangsgesetz; Abordnung; Gebiets- und Funktionalreform; …
Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2009 - 2 B 420/09
Insoweit hat der Senat in seinem eine Abordnungsverfügung betreffenden Beschluss vom 26.1.2009 (- 2 B 378/08 -) ausgeführt, dass diese dann als rechtswidrig anzusehen ist, wenn der abordnende Dienstherr bei ihrem Erlass sichere Kenntnis davon hat, dass eine amtsangemessene Beschäftigung bei dem neuen Dienstherrn ausgeschlossen ist. - OVG Sachsen, 26.11.2008 - 2 B 272/08
Sächsisches Personalkostenübergangsgesetz; Abordnung; Gebiets- und …
Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2009 - 2 B 420/09
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschl. v. 26.11.2008 - 2 B 272/08 -) hat die spätere Zuweisung eines Amts im konkret-funktionellen Sinne (Dienstpostens) durch den neuen Dienstherrn keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit einer (im entschiedenen Fall nach Durchführung eines Auswahlverfahrens nach dem Sächsischen Personalübergangsgesetz ergangenen) Abordnungsverfügung. - OVG Sachsen, 03.11.2009 - 2 B 392/09
Auszug aus OVG Sachsen, 24.11.2009 - 2 B 420/09
Das statusrechtliche Amt wird grundsätzlich durch die Zugehörigkeit zu einer Laufbahn und Laufbahngruppe, durch das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe und durch die dem Beamten verliehene Amtsbezeichnung gekennzeichnet (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.6.2006, BVerwGE 126, 182 ff.; Senatsbeschl. v. 3.11.2009 - 2 B 392/09 -).
- OVG Sachsen, 22.08.2013 - 2 A 458/11
Funktionalreform, Personaübergang, Auswahlentscheidung
Denn nach § 1 Abs. 1 SächsPÜG i. V. m. § 130 Abs. 1 BRRG waren den übernommenen Beamten vom neuen Dienstherrn ihrem bisherigen Amt entsprechende Ämter im konkret-funktionellen Sinn zu übertragen (Senatsbeschl. v. 24. November 2009 - 2 B 420/09 -, juris Rn. 10 f. m. w. N.; Beschl. v. 24. August 2010 - 4 B 99/10 -, juris).Nach der Rechtsprechung des Senats (Senatsbeschl. v. 26. November 2008 - 2 B 272/08 - Senatsbeschl. v. 24. November 2009 - 2 B 420/09 -, juris) hat die Frage, welches Amt im konkret-funktionellen Sinne (Dienstposten) dem Beamten durch den neuen Dienstherrn zugewiesen wird, keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit einer (im entschiedenen Fall nach Durchführung eines Auswahlverfahrens nach dem Sächsischen Personalübergangsgesetz ergangenen) Abordnungsverfügung.
Rn. 14 Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn von vornherein feststeht, dass die aufnehmende Körperschaft über keine dem Statusamt des Beamten entsprechenden Dienstposten verfügt (Senatsbeschl. v. 24. November 2009 - 2 B 420/09 -, juris Rn. 14).
- OVG Sachsen, 24.08.2010 - 4 B 99/10
Beschränkung der vom kommunalen Selbstverwaltungsrecht umfassten Personalhoheit; …
Gegenüber diesen entscheidungstragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts macht der Antragsteller zu recht geltend, dass die sofortige Vollziehung der aufsichtsbehördlichen Anordnung wegen der damit verbundenen "rechtsgleichen Fortsetzung" (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 24.11.2009 - 2 B 420/09 -, juris Rn. 11) des Beamtenverhältnisses des Beigeladenen mit dem Antragsteller einen - beim derzeitigen Verfahrensstand - nicht hinzunehmenden irreversiblen Vollzug der angefochtenen Maßnahme bewirken würde.Nach der Rechtsprechung des für Beamtenrecht zuständigen 2. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (u. a. Beschl. v. 24.11.2009 - 2 B 420/09 -, juris Rn. 13) kommt es für dieRechtmäßigkeit einer Übernahmeverfügung grundsätzlich nicht darauf an, ob ein Beamter bei seinem neuen Dienstherrn amtsangemessen verwendet wird.
- OVG Sachsen, 16.01.2013 - 2 B 134/12
Personalübergang, Anordnungsgrund, Anordnungsanspruch
Daher kommt es nach der Rechtsprechung des Senats für die Frage der Rechtmäßigkeit einer Versetzung oder Übernahme grundsätzlich nicht darauf an, ob der Beamte beim neuen Dienstherrn amtsangemessen beschäftigt wird oder auf Dauer amtsangemessen beschäftigt werden kann (vgl. etwa Beschl. v. 24. November 2009 - 2 B 420/09 -, juris Rn. 13 ff. m. w. N.).Sie folgt der Festsetzung des Verwaltungsgerichts, gegen die die Beteiligten keine Einwendungen geltend gemacht haben und die der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Beschl. v. 24. November 2009 - 2 B 420/09 -) entspricht.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2015 - 15 A 1111/14
Berechtigung durch Satzungsregelung zur einseitigen Erklärung der Kündigung eines …
Rn. 73 vgl. zu diesem Problemkreis und zur Funktionsweise der §§ 128 ff. BRRG im Einzelnen: BVerwG, Urteile vom 26. November 2009 - 2 C 15.08 -, BVerwGE 135, 286 = NVwZ-RR 2010, 565 = juris Rn. 14 f. und Rn. 17 und vom 2. April 1981 - 2 C 35.78 -, BVerwGE 62, 129 = juris Rn. 17; OVG NRW, Beschlüsse vom 13. August 2010 - 6 A 815/09 -, NWVBl. 2010, 475 = juris Rn. 45 und Rn. 48, und vom 26. Februar 2003 - 1 B 73/03 -, juris Rn. 8 ff.; Sächs. OVG, Beschluss vom 24. November 2009 - 2 B 420/09 -, juris Rn. 14; Bay. VGH, Urteil vom 19. Juli 2006 - 3 BV 03.1375 -, juris Rn. 38 ff.,. - OVG Sachsen, 26.02.2010 - 2 E 145/09
Streitwert, Streitwertfestsetzung auf "Null", Abordnung
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, in Fällen, in denen die Rechtmäßigkeit der Abordnung eines Beamten - auch auf der Grundlage des Sächsischen Personalübergangsgesetzes -, im Streit steht, den Streitwert mit dem Auffangwert nach § 52 Abs. 2 GKG anzusetzen (vgl. zuletzt Beschl v. 24.11.2009 - 2 B 420/09 - Beschl. v. 25.2.2009 - 2 B 349/08 -). - OVG Sachsen, 08.04.2014 - 4 A 3/13
Kommunalaufsichtliche Anordnung, Übernahme eines Beamten, Personalhoheit, …
Nach der Rechtsprechung des für Beamtenrecht zuständigen 2. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (u.a. Beschl. v. 24. November 2009 - 2 B 420/09 - juris Rn. 13) kommt es für die Rechtmäßigkeit einer Übernahmeverfügung grundsätzlich nicht darauf an, ob ein Beamter bei seinem neuen Dienstherrn amtsangemessen verwendet wird.
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