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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 05.12.2007 - 2 B 425/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12529
OVG Bremen, 05.12.2007 - 2 B 425/07 (https://dejure.org/2007,12529)
OVG Bremen, Entscheidung vom 05.12.2007 - 2 B 425/07 (https://dejure.org/2007,12529)
OVG Bremen, Entscheidung vom 05. Dezember 2007 - 2 B 425/07 (https://dejure.org/2007,12529)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BremBG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BremBG § 9
    Auswahlgespräch; Beurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Bewerbers ohne Studium auf Einbeziehung eine Auswahlentscheidung i.F.d. Nichtzugehörigkeit eines abgeschlossenen Studiums zum konstitutiven Anforderungsprofil einer zu besetzenden Beamtenstelle; Anspruch auf einstweilige Freihaltung einer Planstelle; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 413 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1994 - 12 B 1084/94

    Eignungsbeurteilung; Leistungsbeurteilung; Beförderungsentscheidung; …

    Auszug aus OVG Bremen, 05.12.2007 - 2 B 425/07
    Ob ein Bewerber erwarten lässt, dass er die höheren Anforderungen des Beförderungsamtes erfüllt, lässt sich zunächst daraus ableiten, was er bisher geleistet hat (OVG Münster, B.v. 27.06.1994, NVwZ-RR 95, 100).

    Um das Leistungsbild eines Bewerbers zu erfassen, sind regelmäßig aktuelle dienstliche Beurteilungen heranzuziehen (vgl. OVG Münster, U.v. 05.02.1986, ZBR 86, 276; B.v. 27.06.1994, NVwZ-RR 95, 100; B.v. 22.06.1998, 12 B 698/98, juris;… Schnellenbach Beamtenrecht in der Praxis, 6. Aufl., Rn 63; vgl. auch OVG Bremen, U.v. 04.08.1987, 2 BA 3/87) und die anderen erreichbaren Erkenntnisquellen, wie Personalakten, auszuwerten (OVG Bremen, B.v. 19.02.99, 2 B 11/99), denn dienstliche Beurteilungen bilden eine wesentliche und in der Regel ausschlaggebende Auswahlgrundlage für Personalentscheidungen (…BVerwG, U.v. 26.06.1980, 2 C 13/79, juris Rn. 34).

    Die Antragsgegnerin betont zu Recht, dass ein Auswahlgespräch nur begrenzte Aussagekraft hat und regelmäßig nur geeignet ist, das Bild vom jeweiligen Bewerber abzurunden (vgl. OVG Münster, B.v. 27.06.1994, NVwZ-RR 95, 100;… OVG Bremen, B.v. 19.02.1999, a. a. O.).

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im …

    Auszug aus OVG Bremen, 05.12.2007 - 2 B 425/07
    Die Antragsgegnerin war zudem an das von ihr in der Ausschreibung formulierte Anforderungsprofil gebunden (BVerwG, U. v. 16.08.2001, BVerwGE 115, 58).
  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf …

    Auszug aus OVG Bremen, 05.12.2007 - 2 B 425/07
    Wie die Ermessensentscheidung ist auch die Eignungsbeurteilung als Akt wertender Erkenntnis gerichtlich nur darauf zu überprüfen, ob die Verwaltung den anzuwendenden gesetzlichen Begriff verkannt, einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, U. v. 19.03.1998, BVerwGE 106, 263, 266 ff.;… st. Rsp. des Senats, z. B. B.v. 20.09.1993, 2 B 42/93, juris Rn. 12; B. v. 19.02.1999, ZBR 01, 221).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 13.79

    Beurteilungsmaßstäbe bei einer dienstlichen Beurteilung

    Auszug aus OVG Bremen, 05.12.2007 - 2 B 425/07
    Um das Leistungsbild eines Bewerbers zu erfassen, sind regelmäßig aktuelle dienstliche Beurteilungen heranzuziehen (vgl. OVG Münster, U.v. 05.02.1986, ZBR 86, 276; B.v. 27.06.1994, NVwZ-RR 95, 100; B.v. 22.06.1998, 12 B 698/98, juris;… Schnellenbach Beamtenrecht in der Praxis, 6. Aufl., Rn 63; vgl. auch OVG Bremen, U.v. 04.08.1987, 2 BA 3/87) und die anderen erreichbaren Erkenntnisquellen, wie Personalakten, auszuwerten (OVG Bremen, B.v. 19.02.99, 2 B 11/99), denn dienstliche Beurteilungen bilden eine wesentliche und in der Regel ausschlaggebende Auswahlgrundlage für Personalentscheidungen (BVerwG, U.v. 26.06.1980, 2 C 13/79, juris Rn. 34).
  • OVG Bremen, 19.02.1999 - 2 B 11/99

    Beförderungsverfahren ; Vorstellungsgespräche; Bewerber; Hausbewerber; …

    Auszug aus OVG Bremen, 05.12.2007 - 2 B 425/07
    Um das Leistungsbild eines Bewerbers zu erfassen, sind regelmäßig aktuelle dienstliche Beurteilungen heranzuziehen (vgl. OVG Münster, U.v. 05.02.1986, ZBR 86, 276; B.v. 27.06.1994, NVwZ-RR 95, 100; B.v. 22.06.1998, 12 B 698/98, juris;… Schnellenbach Beamtenrecht in der Praxis, 6. Aufl., Rn 63; vgl. auch OVG Bremen, U.v. 04.08.1987, 2 BA 3/87) und die anderen erreichbaren Erkenntnisquellen, wie Personalakten, auszuwerten (OVG Bremen, B.v. 19.02.99, 2 B 11/99), denn dienstliche Beurteilungen bilden eine wesentliche und in der Regel ausschlaggebende Auswahlgrundlage für Personalentscheidungen (…BVerwG, U.v. 26.06.1980, 2 C 13/79, juris Rn. 34).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.1998 - 12 B 698/98

    Beamter; Besetzung; Beurteilung; Beurteilung einzelner Punkte; …

    Auszug aus OVG Bremen, 05.12.2007 - 2 B 425/07
    Um das Leistungsbild eines Bewerbers zu erfassen, sind regelmäßig aktuelle dienstliche Beurteilungen heranzuziehen (vgl. OVG Münster, U.v. 05.02.1986, ZBR 86, 276; B.v. 27.06.1994, NVwZ-RR 95, 100; B.v. 22.06.1998, 12 B 698/98, juris;… Schnellenbach Beamtenrecht in der Praxis, 6. Aufl., Rn 63; vgl. auch OVG Bremen, U.v. 04.08.1987, 2 BA 3/87) und die anderen erreichbaren Erkenntnisquellen, wie Personalakten, auszuwerten (OVG Bremen, B.v. 19.02.99, 2 B 11/99), denn dienstliche Beurteilungen bilden eine wesentliche und in der Regel ausschlaggebende Auswahlgrundlage für Personalentscheidungen (…BVerwG, U.v. 26.06.1980, 2 C 13/79, juris Rn. 34).
  • OVG Hamburg, 11.07.2007 - 1 Bs 146/07

    Konkurrentenstreit - Beförderung von im Wesentlichen gleich beurteilten Beamten - …

    Auszug aus OVG Bremen, 05.12.2007 - 2 B 425/07
    Wird vor der Besetzung einer Beförderungsstelle ein Auswahlgespräch durchgeführt, sind dazu jedoch im Interesse ihres Rechts auf der Chancengleichheit alle Bewerber einzuladen, bei denen nicht auszuschließen ist, dass sie aktenkundige Eignungsunterschiede gegenüber Mitbewerbern noch ausgleichen können (vgl. OVG Hamburg, B.v. 11.07.2007, 1 Bs 146/07, juris;… Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 6. Aufl., Rn. 78).
  • OVG Bremen, 14.01.2002 - 2 B 157/01

    Überprüfung von behördlichen Auswahlverfahren durch das Gericht ausschließlich …

    Auszug aus OVG Bremen, 05.12.2007 - 2 B 425/07
    Wird das aktuelle Leistungsbild nicht sorgfältig ermittelt oder gar vernachlässigt, liegt darin ein Ermessensfehler (OVG Bremen, B.v. 13.01.1997, 2 T 2/96 [2 BA 35/96];… B.v. 19.02.1999, a. a. O.; B.v. 14.01.2002, 2 B 157/01).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.1991 - 4 S 1402/91

    Rechtsverletzung bei Besetzung einer Beförderungsstelle ohne Vorliegen einer …

    Auszug aus OVG Bremen, 05.12.2007 - 2 B 425/07
    Ist der Bewerber bei einem anderen Dienstherrn beschäftigt, ist bei diesem auf eine aktuelle Beurteilung hinzuwirken (VGH Mannheim, B.v. 08.07.1991, 4 S 1402/91, juris); dem Bewerber selbst steht insofern oft ein entsprechender Anspruch zu (vgl. etwa § 8 Abs. 1 Nr. 5 BremBeurtV, wonach ein Beamter auf seinen begründeten Wunsch zu beurteilen ist).
  • OVG Bremen, 20.09.1993 - 2 B 42/93

    Auswahlentscheidung unter Mitbewerbern; Beförderungsamt; Dienstliche …

    Auszug aus OVG Bremen, 05.12.2007 - 2 B 425/07
    Wie die Ermessensentscheidung ist auch die Eignungsbeurteilung als Akt wertender Erkenntnis gerichtlich nur darauf zu überprüfen, ob die Verwaltung den anzuwendenden gesetzlichen Begriff verkannt, einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, U. v. 19.03.1998, BVerwGE 106, 263, 266 ff.; st. Rsp. des Senats, z. B. B.v. 20.09.1993, 2 B 42/93, juris Rn. 12; B. v. 19.02.1999, ZBR 01, 221).
  • OVG Bremen, 04.08.1987 - 2 BA 3/87
  • OVG Bremen, 03.05.2010 - 2 B 315/09

    Organisatorisches Ermessen des Dienstherrn hinsichtlich der Festlegung des …

    Wie die Ermessensentscheidung ist auch die Eignungsbeurteilung als Akt wertender Erkenntnis gerichtlich nur darauf zu überprüfen, ob die Verwaltung den anzuwendenden gesetzlichen Begriff verkannt, einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, U. v. 19.03.1998 - BVerwGE 106, 263, 266 ff.; st. Rspr. des Senats, z.B. B. v. 20.09.1993 - 2 B 42/93 - [...] Nr. 12; B. v. 19.02.1999, ZBR 2001, 221; B. v. 05.12.2007 -2 B 425/07 - NVwZ-RR 2008, 413 ).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Eignung eines Bewerbers für eine zu besetzende Beförderungsstelle anhand seiner auf dem aktuellen Dienstposten zuletzt erbrachten Leistungen zu beurteilen, denn ob ein Bewerber erwarten lässt, dass er die höheren Anforderungen des Beförderungsamts erfüllt, lässt sich zunächst aus dem ableiten, was er bisher geleistet hat (B. d. Sen. v. 05.12.2007 - 2 B 425/07 - [...]).

  • VG Bremen, 02.01.2008 - 6 V 903/07

    Ortsamtsleiter Burglesum

    Wird das aktuelle Leistungsbild nicht sorgfältig ermittelt oder gar vernachlässigt, liegt darin ein Ermessensfehler (ständige Rspr. des OVG Bremen, zuletzt: Beschluss v. 05.12.2007 - 2 B 425/07 -).

    Ein Auswahl- oder Vorstellungsgespräch ist grundsätzlich nicht geeignet, eine dienstliche Beurteilung zu ersetzen, denn es hat als eine von vielfältigen Faktoren bedingte Momentaufnahme nur eine begrenzte Aussagekraft und ist regelmäßig nur geeignet, das Bild vom jeweiligen Bewerber abzurunden (vgl. OVG Bremen, Beschlüsse v. 19.02.1999 - 2 B 11/99 und v. 05.12.2007 - 2 B 425/07 -, m.w.N.).

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