Rechtsprechung
| BVerwG, 28.04.1997 - 2 B 45.97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Die außerordentliche Rechtsbeschwerde ist unzulässig
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 21.01.1997 - 4 B 61.94
- BVerwG, 28.04.1997 - 2 B 45.97
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.02.1989 - IVb ZB 2/89
Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung
Auszug aus BVerwG, 28.04.1997 - 2 B 45.97
§ 25 Abs. 4 GKG findet keine Anwendung, weil diese Vorschrift nach der Systematik des Gesetzes eine nach § 25 Abs. 3 GKG statthafte Beschwerde voraussetzt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 1989 - IV b ZB 2/89 -und vom 30. September 1993 - VII ZB 13/93 - ). - BGH, 30.09.1993 - VII ZB 13/93
Auszug aus BVerwG, 28.04.1997 - 2 B 45.97
§ 25 Abs. 4 GKG findet keine Anwendung, weil diese Vorschrift nach der Systematik des Gesetzes eine nach § 25 Abs. 3 GKG statthafte Beschwerde voraussetzt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 1989 - IV b ZB 2/89 - und vom 30. September 1993 - VII ZB 13/93 - ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.1999 - 8 B 1053/99
Antrag auf Zulassung der Beschwerde
vgl. BGH, Beschluß vom 30. September 1993 - VII ZB 13/93 -, Kostenrechtsprechung (Stand: Juli 1999), GKG § 25 Nr. 184; vgl. auch Oestreich/ Winter/Hellstab, GKG, Stand: März 1999, 6.1, "Festsetzung des Streitwerts", S. 63 unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluß vom 28. April 1997 - 2 B 45.97 -.
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