Rechtsprechung
| BVerwG, 11.01.2016 - 2 B 48.15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Altersteilzeitzuschlag als Verwendungseinkommen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 ATZV, § 2 ATZV, § 6 Abs 2 BBesG, § 53 Abs 7 S 3 BeamtVG, § 18a Abs 3 S 1 Nr 1 SGB 4
Altersteilzeitzuschlag als Verwendungseinkommen - Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Berücksichtigung des Altersteilzeitzuschlag bei der Berechnung des Einkommens eines leitenden Regierungsdirektors
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ATZV § 1
Rechtmäßigkeit einer Berücksichtigung des Altersteilzeitzuschlag bei der Berechnung des Einkommens eines leitenden Regierungsdirektors - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 26.08.2009 - RN 1 K 09.1063
- VGH Bayern, 06.05.2015 - 3 B 12.1057
- BVerwG, 11.01.2016 - 2 B 48.15
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 26.05.2011 - 2 C 8.10
Ruhensberechnung; Versorgungsbezüge; Witwe; Hinterbliebenenversorgung; …
Auszug aus BVerwG, 11.01.2016 - 2 B 48.15
Rn. 7 3. Die Revision ist auch nicht wegen der geltend gemachten Abweichung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Mai 2011 - 2 C 8.10 - (…Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 21 Rn. 10) zuzulassen.Danach ist entscheidend, dass der Arbeitgeber die Leistung "aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses" erbringt (BVerwG, Urteil vom 26. Mai 2011 - 2 C 8.10 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 21 Rn. 15).
- BSG, 17.04.2012 - B 13 R 73/11 R
Rentenversicherung - Anrechnung von steuerfreien Aufstockungsbeträgen auf die …
Auszug aus BVerwG, 11.01.2016 - 2 B 48.15
Schließlich ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nach der seit 2002 geltenden Rechtslage auch ein steuerfreier Aufstockungsbetrag - wie der Altersteilzeitzuschlag - als Einkommen auf die Rente wegen Todes anzurechnen (BSG, Urteil vom 17. April 2012 - B 13 R 73/11 R - NZS 2012, 823 Rn. 19). - BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13
Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse; …
Auszug aus BVerwG, 11.01.2016 - 2 B 48.15
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine klärungsbedürftige Frage des revisiblen Rechts von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im konkreten Einzelfall entscheidungserheblich ist (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9).
- BFH, 17.05.2006 - X R 19/05
Nachgezahlter Arbeitslohn; Kürzung Vorwegabzug
Auszug aus BVerwG, 11.01.2016 - 2 B 48.15
Auch nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs stellt ein Aufstockungsbetrag wie der Altersteilzeitzuschlag eine Einnahme im Sinne des § 19 EStG dar; die Steuerfreiheit ergibt sich lediglich durch die Privilegierung in § 3 Nr. 28 EStG (BFH, Urteil vom 17. Mai 2006 - X R 19.05 - BFH/NV 2006, 2049 Rn. 39). - BVerwG, 05.06.2013 - 5 B 7.13
Aufstiegsfortbildung; berufliche Vorqualifikation; grundsätzliche Bedeutung von …
Auszug aus BVerwG, 11.01.2016 - 2 B 48.15
Rn. 5 Die Klärungsbedürftigkeit einer Frage bereits ausgelaufenen Rechts vermag einer Rechtssache aber regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung zu vermitteln, weil eine richtungsweisende Klärung für die Zukunft nicht mehr herbeigeführt werden muss (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juni 2013 - 5 B 7.13 - juris Rn. 6 …und vom 6. Juni 2014 - 3 B 58.13 - Buchholz 418.6 TierSG Nr. 24 Rn. 3). - BVerwG, 06.06.2014 - 3 B 58.13
Tierseuche; Tötungsanordnung; Tierseuchenkasse; Entschädigung; …
Auszug aus BVerwG, 11.01.2016 - 2 B 48.15
Rn. 5 Die Klärungsbedürftigkeit einer Frage bereits ausgelaufenen Rechts vermag einer Rechtssache aber regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung zu vermitteln, weil eine richtungsweisende Klärung für die Zukunft nicht mehr herbeigeführt werden muss (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juni 2013 - 5 B 7.13 - juris Rn. 6 und vom 6. Juni 2014 - 3 B 58.13 - Buchholz 418.6 TierSG Nr. 24 Rn. 3).
- BVerwG, 22.09.2016 - 2 B 25.15
Erstattungsregelung bei vorzeitig aus dem Dienst scheidenden Sanitätsoffizieren
Rn. 14 Die Klärungsbedürftigkeit einer Frage ausgelaufenen Rechts kann einer Rechtssache regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung vermitteln, weil es einer richtungsweisenden Klärung für die Zukunft nicht mehr bedarf (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juni 2013 - 5 B 7.13 - juris Rn. 6…, vom 6. Juni 2014 - 3 B 58.13 - Buchholz 418.6 TierSG Nr. 24 Rn. 3 und vom 11. Januar 2016 - 2 B 48.15 - juris Rn. 5). - BVerwG, 27.04.2016 - 2 B 117.15
Abordnung; Aufgabenbereich; ausgelaufenes Recht; Ausgleichszulage; dienstlicher …
Rn. 9 Die Klärungsbedürftigkeit einer Frage bereits ausgelaufenen Rechts vermag einer Rechtssache regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung zu vermitteln, weil eine richtungsweisende Klärung für die Zukunft nicht mehr herbeigeführt werden muss (BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 2 B 48.15 - juris Rn. 5 m.w.N.). - BVerwG, 22.09.2016 - 2 B 27.15
Rechtmäßigkeit einer Rückforderung von Ausbildungsgeld und Fachausbildungskosten …
Rn. 14 Die Klärungsbedürftigkeit einer Frage ausgelaufenen Rechts kann einer Rechtssache regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung vermitteln, weil es einer richtungsweisenden Klärung für die Zukunft nicht mehr bedarf (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juni 2013 - 5 B 7.13 - juris Rn. 6…, vom 6. Juni 2014 - 3 B 58.13 - Buchholz 418.6 TierSG Nr. 24 Rn. 3 und vom 11. Januar 2016 - 2 B 48.15 - juris Rn. 5). - VG Schleswig, 11.03.2016 - 2 A 194/14
Zweitwohnungssteuer für zweite Wohnung im Haus
Aus Sicht der Kammer reicht eine Leihe grundsätzlich nicht aus, um dem Eigentümer der Wohnung i.S.d. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Verfügungsmacht an der Wohnung zu nehmen (vgl. U.v. 26.8.2013 - 2 A 89/13 - n.v.; B.v. 16.11.2015 - 2 B 48/15 - n.v.; U.v. 01.02.2016 - 2 A 44/14 - n.v.; a.A. BayVGH, U.v. 29.07.2015 - 4 B 15.887 - juris).
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