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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.07.1980 - 2 B 48.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1741
BVerwG, 16.07.1980 - 2 B 48.79 (https://dejure.org/1980,1741)
BVerwG, Entscheidung vom 16.07.1980 - 2 B 48.79 (https://dejure.org/1980,1741)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juli 1980 - 2 B 48.79 (https://dejure.org/1980,1741)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensmangel durch Absehen von nicht ausdrücklich beantragter Beweiserhebung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 16.07.1980 - 2 B 48.79
    Hiernach ist ein Aufklärungsmangel nur dann ordnungsgemäß im Sinne der genannten Vorschriften bezeichnet, wenn die angeblich nicht aufgeklärte Tatsache konkret unter Angabe des Beweismittels benannt wird, dessen Heranziehung sich dem Berufungsgericht hätte aufdrängen müssen, also z.B. die Zeugen und Sachverständigen genannt und die im einzelnen in ihr Wissen gestellten Tatsachen angeführt werden sowie angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Vernehmung beruht oder beruhen kann (ständige Rechtsprechung; u.a. Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17] und vom 17. Juli 1978 - BVerwG 2 B 5.78 -).

    Abgesehen davon verletzt ein Gericht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts nicht, wenn es von Beweiserhebungen absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei - wie hier der Kläger - nicht förmlich beantragt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 114] und vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 13.09.1973 - II B 45.73

    Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe im Rahmen einer …

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1980 - 2 B 48.79
    Abgesehen davon verletzt ein Gericht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts nicht, wenn es von Beweiserhebungen absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei - wie hier der Kläger - nicht förmlich beantragt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 114] …und vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [a.a.O.]).
  • BVerwG, 17.07.1978 - 2 B 5.78

    Fürsorgepflicht des Richterdienstgerichts - Vertreter des Dienstherrn - …

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1980 - 2 B 48.79
    Hiernach ist ein Aufklärungsmangel nur dann ordnungsgemäß im Sinne der genannten Vorschriften bezeichnet, wenn die angeblich nicht aufgeklärte Tatsache konkret unter Angabe des Beweismittels benannt wird, dessen Heranziehung sich dem Berufungsgericht hätte aufdrängen müssen, also z.B. die Zeugen und Sachverständigen genannt und die im einzelnen in ihr Wissen gestellten Tatsachen angeführt werden sowie angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Vernehmung beruht oder beruhen kann (ständige Rechtsprechung; u.a. Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17] und vom 17. Juli 1978 - BVerwG 2 B 5.78 -).
  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

    Diese Verwertung, hier insbesondere die Verwertung des Vermerks über ein mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. R. geführtes Telefongespräch, findet aber bei förmlich beantragten Zeugenvernehmungen wie im vorliegenden Fall ihre Grenze (vgl. hierzu Beschlüsse vom 16. Juli 1980 - BVerwG 2 B 48.79 - und vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 130];… vgl. auch Redeker/von Oertzen, VwGO, 7. Aufl., § 98 Anm. 21 unter Hinweis auf § 98 VwGO Lind § 377 ZPO sowie Urteil vom 29. November 1979 - BVerwG 2 C 20.79 -).
  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78

    Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit

    - Im übrigen ist das Gericht entgegen der offensichtlich von der Revision vertretenen Auffassung nicht gehindert, die Feststellung entscheidungserheblicher Tatsachen auf den Inhalt vorliegender und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachter Akten zu stützen, sofern ihm dies zur Überzeugung von der Richtigkeit der Tatsachen ausreicht und die Beteiligten keine weiteren Beweiserhebungen beantragen (§ 86 Abs. 1 und 2, § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO; vgl. Beschlüsse vom 10. September 1979 - BVerwG 3 CB 117.79 - [Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 38], vom 16. Juli 1980 - BVerwG 2 B 48.79 - und vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 -).
  • BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 11.81

    Versorgungsfestsetzungsbescheid - Ruhegehaltsfähige Dienstzeit - …

    Das Gericht ist im Verwaltungsstreitverfahren nicht gehindert, die Feststellung entscheidungserheblicher Tatsachen die rechtliche Bewertung eines Schreibens als Verwaltungsakt auf den Inhalt vorliegender und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachter Akten zu stützen, sofern ihm dies zur Überzeugung von der Richtigkeit von Tatsachen ausreicht und die Beteiligten - wie geschehen - keine weiteren Beweiserhebungen beantragen, § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO (Beschluß des Senats vom 16. Juli 1980 - BVerwG 2 B 48.79 - Urteil des Senats vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 G 31.79 -).
  • BVerwG, 09.05.1984 - 2 B 82.83

    Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit - Rücknahme einer Ernennung …

    Diese Verwertung, hier insbesondere die Verwertung des Vermerks über ein mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. R. geführtes Telefongespräch, findet aber bei förmlich beantragten Zeugenvernehmungen wie im vorliegenden Fall ihre Grenze (vgl. hierzu Beschlüsse vom 16. Juli 1980 - BVerwG 2 B 48.79 - …und vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 130], vgl. auch Redeker/von Oertzen, 7. Aufl., § 98 Anm. 21 unter Hinweis auf § 98 VwGO und § 377 ZPO sowie Urteil vom 29. November 1979 - BVerwG 2 C 20.79).
  • BVerwG, 23.07.1985 - 2 B 57.85

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Das Tatsachengericht ist dabei nicht gehindert, die Feststellung entscheidungserheblicher Tatsachen auf den Inhalt ihm vorliegender und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachter Akten zu stützen, sofern ihm dies zur Überzeugung von der Richtigkeit der Tatsachen ausreicht und die Beteiligten keine weiteren Beweiserhebungen förmlich beantragen (vgl. hierzu Beschlüsse vom 16. Juli 1980 - BVerwG 2 B 48.79 -, vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 - , vom 24. August 1982 - BVerwG 2 B 79.81 - und vom 9. Mai 1984 - BVerwG 2 B 82.83 -).
  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 31.79

    Vorzeitiger Abbruch des Studiums - Rückzahlung von Studienförderungsmitteln - …

    Zudem ist das Gericht im Verwaltungsstreitverfahren nicht gehindert, die Feststellung entscheidungserheblicher Tatsachen - wie hier - auf den Inhalt vorliegender und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachter Akten zu stützen, sofern ihm dies zur Überzeugung von der Richtigkeit der Tatsachen ausreicht und die Beteiligten keine weiteren Beweiserhebungen beantragen, § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO (Beschluß des Senats vom 16. Juli 1980 - BVerwG 2 B 48.79 -).
  • BVerwG, 19.01.1984 - 2 B 21.83

    Divergenz zwischen Rechtsauffassung des Berufungsgerichts und …

    Das Gericht ist im Verwaltungsstreitverfahren auch nicht gehindert, die Feststellung entscheidungserheblicher Tatsachen auf den Inhalt vorliegender und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachter Akten zu stützen, sofern ihm dies zur Überzeugung von der Richtigkeit der Tatsachen genügt und die Beteiligten keine weiteren Beweiserhebungen beantragen (§ 86 Abs. 1 und 2, § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO; vgl. hierzu Beschlüsse vom 16. Juli 1980 - BVerwG 2 B 48.79 - und vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 130]).
  • BVerwG, 24.11.1995 - 2 B 71.95

    Die verwaltungsgerichtliche Aufklärungspflicht - Darlegung eines wesentlichen …

    Daher kann von einer Verletzung der Aufklärungspflicht nicht gesprochen werden, wenn das Berufungsgericht von weiteren Beweiserhebungen absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei - wie hier der Kläger - nicht förmlich beantragt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - , vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - und vom 16. Juli 1980 - BVerwG 2 B 48.79 -).
  • BVerwG, 21.09.1983 - 2 B 106.82

    Verletzung der Aufklärungspflicht - Beschluss ohne mündliche Verhandlung - …

    Das Berufungsgericht - als Tatsachengericht - ist nicht gehindert, die Feststellung entscheidungserheblicher Tatsachen auf den Inhalt ihm vorliegender und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachter Akten zu stützen, sofern ihm dies zur Überzeugung von der Richtigkeit der Tatsachen ausreicht und die Beteiligten keine weiteren Beweiserhebungen förmlich beantragen (§ 86 Abs. 1 und 2, § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO; vgl. hierzu Beschlüsse vom 16. Juli 1980 - BVerwG 2 B 48.79 - und vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 130]).
  • BVerwG, 16.08.1982 - 6 B 38.82

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Vorlage einer bestimmten …

    Die Verwertung der in den Verwaltungsakten befindlichen schriftlichen Äußerungen der im Beschwerdeschriftsatz genannten Zeugen verstieß entgegen der Auffassung der Beschwerde nicht gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, da das Verwaltungsgericht die Feststellung entscheidungserheblicher Tatsachen auch auf den Inhalt vorliegender und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachter Akten stützen kann, sofern ihm dies zur Überzeugung von der Richtigkeit der Tatsachen ausreicht und die Beteiligten keine weiteren Beweiserhebungen beantragen (vgl. Beschluß vom 16. Juli 1980 - BVerwG 2 B 48.79 -).
  • BVerwG, 19.02.1981 - 2 B 9.80

    Beurteilung eines Beamten - Verzögerung der Beförderung durch den Dienstherrn - …

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