Rechtsprechung
| BVerwG, 27.02.1980 - 2 B 50.78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung einer Revision - Stellungnahme eines für die dienstliche Beurteilung als solche nicht zuständigen Beamten - Bewerbung des Klägers um die Stelle eines Hauptsachgebietsleiters für Lohnsteuer - Beurteilungen im Sinne von laufbahnrechtlichen Bestimmungen
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 04.04.1978 - IV 1749/76
- BVerwG, 27.02.1980 - 2 B 50.78
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60
Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14 …
Auszug aus BVerwG, 27.02.1980 - 2 B 50.78
Ebenso wie das Berufungsgericht ist auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seinen Urteil vom 15. November 1963 (…a.a.O.) ersichtlich von der - auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts herausgestellten - Regel ausgegangen, daß grundsätzlich alle den Beamten in seinem Dienstverhältnis betreffenden Vorgänge unabhängig von ihrer Richtigkeit zu den Personalakten genommen werden müssen und dort auch zu bleiben haben, dem Beamten also grundsätzlich kein Entfernungs-, sondern nur ein Berichtigungsanspruch zugebilligt werden kann (vgl. BVerwGE 15, 3 [12 f.]; 50, 301 [308]; 56, 102 [104]).Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß dem Beamten hinsichtlich solcher Vorgänge, die - unabhängig von der Richtigkeit ihres Inhalts - in die Personalakten aufgenommen werden müssen, weil sie ihn in seinem Dienstverhältnis betreffen (vgl. hier § 106 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes Baden-Württemberg in der Fassung vom 27. Mai 1971 - GBl. S. 225 -), mit Rücksicht auf das Gebot der Vollständigkeit der Personalakten ein Entfernungsanspruch auch dann nicht zusteht, wenn die Vorgänge rechtsfehlerhaft in die Personalakten gelangt sind; dem schutzwürdigen Interesse des Beamten werde in solchen Fällen durch einen Berichtigungsanspruch ausreichend Genüge getan (BVerwGE 15, 3 [12 f.]; 50, 301 [308]; 56, 102 [104]; Beschlüsse vom 13. August 1971 - BVerwG 2 B 31.71 -, vom 13. Oktober 1971 - BVerwG 6 B 40.71 - und vom 16. November 1971 - BVerwG 6 B 7.71 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nrn. 12, 14 und 15]).
Damit gehört sie sogar zu den Vorgängen, die zu den Personalakten genommen werden müssen, weil sie den Kläger in seinem Dienstverhältnis betreffen (vgl. BVerwGE 15, 3 [14]).
- BVerwG, 30.06.1978 - 6 C 43.76
Personalakten - Verwertungsverbot - Getilgte Verurteilung
Auszug aus BVerwG, 27.02.1980 - 2 B 50.78
Ebenso wie das Berufungsgericht ist auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seinen Urteil vom 15. November 1963 (…a.a.O.) ersichtlich von der - auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts herausgestellten - Regel ausgegangen, daß grundsätzlich alle den Beamten in seinem Dienstverhältnis betreffenden Vorgänge unabhängig von ihrer Richtigkeit zu den Personalakten genommen werden müssen und dort auch zu bleiben haben, dem Beamten also grundsätzlich kein Entfernungs-, sondern nur ein Berichtigungsanspruch zugebilligt werden kann (vgl. BVerwGE 15, 3 [12 f.]; 50, 301 [308]; 56, 102 [104]).Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß dem Beamten hinsichtlich solcher Vorgänge, die - unabhängig von der Richtigkeit ihres Inhalts - in die Personalakten aufgenommen werden müssen, weil sie ihn in seinem Dienstverhältnis betreffen (vgl. hier § 106 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes Baden-Württemberg in der Fassung vom 27. Mai 1971 - GBl. S. 225 -), mit Rücksicht auf das Gebot der Vollständigkeit der Personalakten ein Entfernungsanspruch auch dann nicht zusteht, wenn die Vorgänge rechtsfehlerhaft in die Personalakten gelangt sind; dem schutzwürdigen Interesse des Beamten werde in solchen Fällen durch einen Berichtigungsanspruch ausreichend Genüge getan (BVerwGE 15, 3 [12 f.]; 50, 301 [308]; 56, 102 [104]; Beschlüsse vom 13. August 1971 - BVerwG 2 B 31.71 -, vom 13. Oktober 1971 - BVerwG 6 B 40.71 - und vom 16. November 1971 - BVerwG 6 B 7.71 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nrn. 12, 14 und 15]).
Handelt es sich hiernach bei der genannten Stellungnahme um einen Vorgang, der der Sache nach in die Personalakten gehört und in diese sogar aufgenommen werden mußte, so kommt angesichts des Gebots, die Lückenlosigkeit der Darstellung des historischen Geschehensablaufs zu sichern, und des auf diesem Gebot fußenden Prinzips der Vollständigkeit der Personalakten eine Entfernung oder ein teilweises Unkenntlichmachen nicht in Betracht (vgl. BVerwGE 56, 102 [104 f.]).
- BVerwG, 08.04.1976 - II C 15.74
Personalakten - Entfernung von Vorgängen - Pflicht zur Amtshilfe
Auszug aus BVerwG, 27.02.1980 - 2 B 50.78
Ebenso wie das Berufungsgericht ist auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seinen Urteil vom 15. November 1963 (…a.a.O.) ersichtlich von der - auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts herausgestellten - Regel ausgegangen, daß grundsätzlich alle den Beamten in seinem Dienstverhältnis betreffenden Vorgänge unabhängig von ihrer Richtigkeit zu den Personalakten genommen werden müssen und dort auch zu bleiben haben, dem Beamten also grundsätzlich kein Entfernungs-, sondern nur ein Berichtigungsanspruch zugebilligt werden kann (vgl. BVerwGE 15, 3 [12 f.]; 50, 301 [308]; 56, 102 [104]).Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß dem Beamten hinsichtlich solcher Vorgänge, die - unabhängig von der Richtigkeit ihres Inhalts - in die Personalakten aufgenommen werden müssen, weil sie ihn in seinem Dienstverhältnis betreffen (vgl. hier § 106 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes Baden-Württemberg in der Fassung vom 27. Mai 1971 - GBl. S. 225 -), mit Rücksicht auf das Gebot der Vollständigkeit der Personalakten ein Entfernungsanspruch auch dann nicht zusteht, wenn die Vorgänge rechtsfehlerhaft in die Personalakten gelangt sind; dem schutzwürdigen Interesse des Beamten werde in solchen Fällen durch einen Berichtigungsanspruch ausreichend Genüge getan (BVerwGE 15, 3 [12 f.]; 50, 301 [308]; 56, 102 [104]; Beschlüsse vom 13. August 1971 - BVerwG 2 B 31.71 -, vom 13. Oktober 1971 - BVerwG 6 B 40.71 - und vom 16. November 1971 - BVerwG 6 B 7.71 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nrn. 12, 14 und 15]).
An dieser Rechtsprechung hat sich auch durch das Urteil vom 8. April 1976 (BVerwGE 50, 301 [308 ff.]) nichts geändert.
- BVerwG, 13.08.1971 - II B 31.71
Anspruch auf Entfernung von Vorgängen aus der Personalakte - Entfernung von …
Auszug aus BVerwG, 27.02.1980 - 2 B 50.78
Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß dem Beamten hinsichtlich solcher Vorgänge, die - unabhängig von der Richtigkeit ihres Inhalts - in die Personalakten aufgenommen werden müssen, weil sie ihn in seinem Dienstverhältnis betreffen (vgl. hier § 106 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes Baden-Württemberg in der Fassung vom 27. Mai 1971 - GBl. S. 225 -), mit Rücksicht auf das Gebot der Vollständigkeit der Personalakten ein Entfernungsanspruch auch dann nicht zusteht, wenn die Vorgänge rechtsfehlerhaft in die Personalakten gelangt sind; dem schutzwürdigen Interesse des Beamten werde in solchen Fällen durch einen Berichtigungsanspruch ausreichend Genüge getan (BVerwGE 15, 3 [12 f.]; 50, 301 [308]; 56, 102 [104]; Beschlüsse vom 13. August 1971 - BVerwG 2 B 31.71 -, vom 13. Oktober 1971 - BVerwG 6 B 40.71 - und vom 16. November 1971 - BVerwG 6 B 7.71 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nrn. 12, 14 und 15]).Hierzu rechnen nämlich auch Schriftstücke, die zwar keine dienstliche Beurteilungen im Sinne der laufbahnrechtlichen Bestimmungen darstellen, die aber die Art und Weise erhellen, in der eine das Dienstverhältnis betreffende Maßnahme vorbereitet worden ist, oder die Aufschluß über Gesichtspunkte oder Erwägungen geben, die für eine einzelne das Dienstverhältnis berührende Maßnahme oder deren Unterbleiben maßgebend waren (vgl. Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16]; Beschlüsse vom 13. August 1971 - BVerwG 2 B 31.71 - und vom 13. Oktober 1971 - BVerwG 6 B 40.71 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nrn. 12 und 14]).
- BVerwG, 13.10.1971 - VI B 40.71
Auszug aus BVerwG, 27.02.1980 - 2 B 50.78
Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß dem Beamten hinsichtlich solcher Vorgänge, die - unabhängig von der Richtigkeit ihres Inhalts - in die Personalakten aufgenommen werden müssen, weil sie ihn in seinem Dienstverhältnis betreffen (vgl. hier § 106 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes Baden-Württemberg in der Fassung vom 27. Mai 1971 - GBl. S. 225 -), mit Rücksicht auf das Gebot der Vollständigkeit der Personalakten ein Entfernungsanspruch auch dann nicht zusteht, wenn die Vorgänge rechtsfehlerhaft in die Personalakten gelangt sind; dem schutzwürdigen Interesse des Beamten werde in solchen Fällen durch einen Berichtigungsanspruch ausreichend Genüge getan (BVerwGE 15, 3 [12 f.]; 50, 301 [308]; 56, 102 [104]; Beschlüsse vom 13. August 1971 - BVerwG 2 B 31.71 -, vom 13. Oktober 1971 - BVerwG 6 B 40.71 - und vom 16. November 1971 - BVerwG 6 B 7.71 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nrn. 12, 14 und 15]).Hierzu rechnen nämlich auch Schriftstücke, die zwar keine dienstliche Beurteilungen im Sinne der laufbahnrechtlichen Bestimmungen darstellen, die aber die Art und Weise erhellen, in der eine das Dienstverhältnis betreffende Maßnahme vorbereitet worden ist, oder die Aufschluß über Gesichtspunkte oder Erwägungen geben, die für eine einzelne das Dienstverhältnis berührende Maßnahme oder deren Unterbleiben maßgebend waren (vgl. Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16]; Beschlüsse vom 13. August 1971 - BVerwG 2 B 31.71 - und vom 13. Oktober 1971 - BVerwG 6 B 40.71 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nrn. 12 und 14]).
- BVerwG, 06.01.1972 - VI C 96.67
Anspruch auf Entfernung von Teilen aus einer Personalakte - Materieller …
Auszug aus BVerwG, 27.02.1980 - 2 B 50.78
Hierzu rechnen nämlich auch Schriftstücke, die zwar keine dienstliche Beurteilungen im Sinne der laufbahnrechtlichen Bestimmungen darstellen, die aber die Art und Weise erhellen, in der eine das Dienstverhältnis betreffende Maßnahme vorbereitet worden ist, oder die Aufschluß über Gesichtspunkte oder Erwägungen geben, die für eine einzelne das Dienstverhältnis berührende Maßnahme oder deren Unterbleiben maßgebend waren (vgl. Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16]; Beschlüsse vom 13. August 1971 - BVerwG 2 B 31.71 - und vom 13. Oktober 1971 - BVerwG 6 B 40.71 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nrn. 12 und 14]). - BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74
Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz
Auszug aus BVerwG, 27.02.1980 - 2 B 50.78
Abweichung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn ein Gericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist als ein anderes Gericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 81], vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 22. Oktober 1974 - BVerwG 6 B 48.74 - und vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130]). - BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung …
Auszug aus BVerwG, 27.02.1980 - 2 B 50.78
Abweichung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn ein Gericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist als ein anderes Gericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 81], vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 22. Oktober 1974 - BVerwG 6 B 48.74 - und vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130]). - BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den …
Auszug aus BVerwG, 27.02.1980 - 2 B 50.78
Abweichung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn ein Gericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist als ein anderes Gericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 81], vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 22. Oktober 1974 - BVerwG 6 B 48.74 - und vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130]). - BVerwG, 30.04.1974 - II B 34.73
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen ein Urteil des …
Auszug aus BVerwG, 27.02.1980 - 2 B 50.78
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ist nur aufgrund der Besonderheiten des von ihm zu entscheidenden Einzelfalles - es handelte sich dort um eine "tiefe Abneigung und Verachtung" ausdrückende vorbereitende Stellungnahme eines für die dienstliche Beurteilung als solche nicht zuständigen Beamten für eine bei den Personalakten verbleibende dienstliche Beurteilung - zu dem Ergebnis gelangt, daß dem dortigen Kläger - als Ausnahme von dem dargelegten Grundsatz - ein "Entfernungsanspruch" zustehe (vgl. auch Beschluß vom 30. April 1974 - BVerwG 2 B 34.73 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 18]). - BVerwG, 22.10.1974 - VI B 48.74
Abweichung eines Urteils von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur …
- BVerwG, 16.11.1971 - VI B 7.71
- BVerwG, 19.12.1980 - 2 B 89.79
Umfang des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegenüber dienstlichen …
Es bedarf dabei keiner abschließenden Prüfung, ob die Stellungnahme des Leitenden Oberstaatsanwalts zur Bewerbung des Klägers um eine ausgeschriebene Beförderungsstelle zu den Schriftstücken gehört, die - ohne dienstliche Beurteilung im laufbahnrechtlichen Sinne zu sein - die Art und Weise erhellen, in der eine das Dienstverhältnis betreffende Maßnahme vorbereitet worden ist, oder die Aufschlußüber Gesichtspunkte oder Erwägungen geben, die für eine einzelne, das Dienstverhältnis berührende Maßnahme oder deren Unterbleiben maßgebend waren, und die deshalb zu den Personalakten genommen werden müssen (vgl. hierzu Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16];… Beschlüsse vom 13. August 1971 - BVerwG 2 B 31-71 - [Buchholz a.a.O. Nr. 12], vom 13. Oktober 1971 - BVerwG 6 B 40.71 -[Buchholz a.a.O. Nr. 14] und vom 27. Februar 1980 - BVerwG 2 B 50.78 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".