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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 26.10.2017 - 2 B 52/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,41649
VG Schleswig, 26.10.2017 - 2 B 52/17 (https://dejure.org/2017,41649)
VG Schleswig, Entscheidung vom 26.10.2017 - 2 B 52/17 (https://dejure.org/2017,41649)
VG Schleswig, Entscheidung vom 26. Oktober 2017 - 2 B 52/17 (https://dejure.org/2017,41649)
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Volltextveröffentlichungen (5)

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …

    Auszug aus VG Schleswig, 26.10.2017 - 2 B 52/17
    Zu beachten ist dabei, dass das Rücksichtnahmegebot keine allgemeine Härteklausel ist, die über den speziellen Vorschriften des Städtebaurechts steht (BVerwG, Beschl. v. 11.1.99, 4 B 128.98, zit. nach Juris, Rn. 6).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 17.90

    Wohnung in Zinngießerei - Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, Abstandsflächenrecht, …

    Auszug aus VG Schleswig, 26.10.2017 - 2 B 52/17
    Rn. 12 Grundsätzlich haben dabei die vom Abstandsflächenrecht geschützten Belange einer ausreichenden Belüftung, Belichtung und Besonnung und Wahrung des Wohnfriedens auch städtebauliche Bedeutung (BVerwG, Urteil vom 16.5.1991, 4 C 17/90, NVwZ 1992, 165).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.1999 - 8 A 10951/99

    Abweichung von nachbarschützenden Vorschriften

    Auszug aus VG Schleswig, 26.10.2017 - 2 B 52/17
    Stehen weder der Zweck der gesetzlichen Anforderung noch die nachbarlichen Interessen unüberwindbar entgegen, ist zu prüfen, ob die Abweichung mit den konkret betroffenen öffentlichen Belangen, also allen im öffentlichen Interesse liegenden Anliegen, zu vereinbaren ist (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.11.1999 - 8 A 10951/99 -, BRS 62 Nr. 143).
  • VGH Hessen, 04.04.2017 - 4 B 449/17

    Abweichungsbescheid für Unterschreitung der gesetzlich vorgesehenen …

    Auszug aus VG Schleswig, 26.10.2017 - 2 B 52/17
    In Betracht zu ziehen sind auch sonstige außergewöhnliche Gegebenheiten des Nachbargrundstücks, die im konkreten Einzelfall eine Situation begründen, die sich derart vom gesetzlichen Regelfall unterscheidet, dass die Nichtberücksichtigung oder Unterschreitung des normativ festgelegten Standards gerechtfertigt ist (VGH Kassel, Beschluss vom 04.04.2017 - 4 B 449/17 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2013 - 1 LB 6/13

    Erteilung einer Baugenehmigung an Verkäufer eines Hausgrundstücks; geschlossene …

    Auszug aus VG Schleswig, 26.10.2017 - 2 B 52/17
    Nach § 69 Abs. 1 LBO wird - außer bei Sonderbauten - die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Vorschriften der Landesbauordnung und den Vorschriften aufgrund der Landesbauordnung nicht geprüft; lediglich die §§ 65 Abs. 4, Rn. 68 und 70 LBO bleiben unberührt (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 21.11.2013 - 1 LB 6/13 - juris).
  • VG Schleswig, 22.01.2026 - 8 A 37/24

    Baugenehmigung für die Nutzungsänderung und den Umbau eines vorhandenen …

    Nach der Rechtsprechung der Baukammern des VG Schleswig sind Abweichungen grundsätzlich restriktiv zu behandeln, weil durch die baurechtlichen Vorschriften die schutzwürdigen und schutzbedürftigen Belange und Interessen regelmäßig schon in einen gerechten Ausgleich gebracht worden sind und die Gleichmäßigkeit des Gesetzesvollzugs ein mehr oder minder beliebiges Abweichen von den Vorschriften nicht gestattet (vgl. VG Schleswig…, Urteil vom 5. März 2025 - 8 A 2/22 - juris Rn. 40 ; zu § 71 LBO 2016: Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 2 B 52/17 - juris Rn. 19 ).
  • VG Schleswig, 05.03.2025 - 8 A 2/22

    Abweichung von Grenzabstand bei Reetdachhaus in Ortskern mit historischem …

    Rn. 40 Grundsätzlich sind Abweichungen restriktiv zu behandeln, weil durch die baurechtlichen Vorschriften die schutzwürdigen und schutzbedürftigen Belange und Interessen regelmäßig schon in einen gerechten Ausgleich gebracht worden sind und die Gleichmäßigkeit des Gesetzesvollzugs ein mehr oder minder beliebiges Abweichen von den Vorschriften nicht gestattet (vgl. zu § 71 LBO 2016 Schleswig-Holsteinisches VG, Beschl. v. 26. Oktober 2017 - 2 B 52/17 - juris Rn. 19 ).
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