Rechtsprechung
| BVerwG, 09.07.1992 - 2 B 52.92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen - Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.1991 - 12 A 2300/89
- BVerwG, 09.07.1992 - 2 B 52.92
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84
Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung
Auszug aus BVerwG, 09.07.1992 - 2 B 52.92
Solche Rügen sind revisionsrechtlich nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und insoweit im Beschwerdeverfahren unbeachtlich (vgl. Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - ; Beschluß vom 8. Juli 1988 - BVerwG 4 B 100.88 - ). - BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von …
Auszug aus BVerwG, 09.07.1992 - 2 B 52.92
Diesem Anspruch der Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs entspricht die Pflicht des Gerichts, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 1 [BVerfG 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80] ständige Rechtsprechung). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 09.07.1992 - 2 B 52.92
Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
- BVerwG, 31.07.1985 - 9 B 71.85
Erscheinen eines Sachverständigen im Verhandlungstermin zur Erläuterung eines …
Auszug aus BVerwG, 09.07.1992 - 2 B 52.92
Auch fehlt es an Ausführungen, die erkennen lassen, was im Falle der von der Beschwerde für erforderlich gehaltenen Vertretung von dieser noch im Prozeß vorgetragen worden wäre und daß dieser weitere Vortrag zur Klärung des Klagebegehrens geeignet gewesen wäre (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 31. Juli 1985 - BVerwG 9 B 71.85 - ; Beschluß vom 25. November 1991 - BVerwG 5 B 129.91 - <NJW 92, 853>). - BVerwG, 08.07.1988 - 4 B 100.88
Richterwechsel - Beweisaufnahme - Ermessenssache - Grundstücksnachbar - …
Auszug aus BVerwG, 09.07.1992 - 2 B 52.92
Solche Rügen sind revisionsrechtlich nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und insoweit im Beschwerdeverfahren unbeachtlich (vgl. Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - ; Beschluß vom 8. Juli 1988 - BVerwG 4 B 100.88 - ). - BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79
Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung …
Auszug aus BVerwG, 09.07.1992 - 2 B 52.92
Das gilt auch für die Frage, ob es die Einholung eines weiteren Gutachtens oder die Ergänzung vorheriger Gutachten für erforderlich hält (vgl. BVerwGE 18, 216 [BVerwG 15.04.1964 - V C 45/63]; Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - ). - BVerwG, 26.08.1983 - 8 C 76.80
Wehrpflichtsache - Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung - Klageabweisung - …
Auszug aus BVerwG, 09.07.1992 - 2 B 52.92
Das Tatsachengericht ist grundsätzlich gehalten, bis zur Grenze der Zumutbarkeit jede mögliche Aufklärung des Sachverhalts in jeder Hinsicht, und dazu gehört auch das Vorliegen der Prozeßvoraussetzungen, zu versuchen, sofern dies für die Entscheidung erforderlich ist (vgl. Urteile vom 26. August 1983 - BVerwG 8 C 76.80 - ; vom 3. Juli 1987 - BVerwG 8 C 39.85 - ). - BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63
Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten - …
- BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 09.07.1992 - 2 B 52.92
Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 03.07.1987 - 8 C 39.85
Tatsachengericht - Überzeugungsgrundsatz - Verweigerung einer Untersuchung - …
Auszug aus BVerwG, 09.07.1992 - 2 B 52.92
Das Tatsachengericht ist grundsätzlich gehalten, bis zur Grenze der Zumutbarkeit jede mögliche Aufklärung des Sachverhalts in jeder Hinsicht, und dazu gehört auch das Vorliegen der Prozeßvoraussetzungen, zu versuchen, sofern dies für die Entscheidung erforderlich ist (vgl. Urteile vom 26. August 1983 - BVerwG 8 C 76.80 - ; vom 3. Juli 1987 - BVerwG 8 C 39.85 - ). - BVerwG, 25.11.1991 - 5 B 129.91
Rechtliches Gehör - Verletzung des Grundsatzes - Nichtvertagung der Verhandlung
- VGH Bayern, 24.10.1991 - 20 A 88.40116
- BVerwG, 06.11.1953 - II C 111.53
Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Revision gem. § 54 BVerwGG - Voraussetzungen …
- VGH Baden-Württemberg, 02.05.2019 - 1 S 552/19
Veranstaltung einer Gemeindefeuerwehr zu Bürgermeisterwahl
Die unterlassene Einholung eines weiteren Gutachtens kann deshalb nur verfahrensfehlerhaft sein, wenn sich dem Gericht eine weitere Beweiserhebung aufdrängen musste, weil das bereits vorliegende Gutachten nicht den ihm obliegenden Zweck zu erfüllen vermag, dem Gericht die zur Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts erforderliche Sachkunde zu vermitteln und ihm dadurch die Bildung der für die Entscheidung notwendigen Überzeugung zu ermöglichen (…BVerwG, Beschl. v. 09.12.1986 - 2 B 127/86 - juris Rn. 8, m.w.N.; ebenso jeweils zur Frage der Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens zur Prozessfähigkeit: BVerwG, Beschl. v. 09.07.1992 - 2 B 52/92 - juris Rn. 9;… BGH, Urt. v. 05.05.1982 - IVb ZR 707/80 - BGHZ 84, 24). - VGH Baden-Württemberg, 02.05.2019 - 1 S 581/19
Bürgermeisterwahl; Wahlkampf; Verhalten kommunaler Bediensteter; …
Die unterlassene Einholung eines weiteren Gutachtens kann deshalb nur verfahrensfehlerhaft sein, wenn sich dem Gericht eine weitere Beweiserhebung aufdrängen musste, weil das bereits vorliegende Gutachten nicht den ihm obliegenden Zweck zu erfüllen vermag, dem Gericht die zur Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts erforderliche Sachkunde zu vermitteln und ihm dadurch die Bildung der für die Entscheidung notwendigen Überzeugung zu ermöglichen (…BVerwG, Beschl. v. 09.12.1986 - 2 B 127/86 - juris Rn. 8, m.w.N.; ebenso jeweils zur Frage der Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens zur Prozessfähigkeit: BVerwG, Beschl. v. 09.07.1992 - 2 B 52/92 - juris Rn. 9;… BGH, Urt. v. 05.05.1982 - IVb ZR 707/80 - BGHZ 84, 24). - VGH Bayern, 08.10.2014 - 10 ZB 12.2742
Befristung der Ausweisung eines Unionsbürgers; ernstliche Zweifel an der …
Denn danach wäre erforderlich gewesen, dass die Rechtsmittelführer in der Begründung ihres Zulassungsantrags dargelegt hätten, was sie im Falle der Erteilung des ihrer Ansicht nach zur ausreichenden Gewährung rechtlichen Gehörs gebotenen Hinweises noch vorgetragen hätten (vgl. etwa BVerwG, B.v. 9.7.1992 - 2 B 52.92 - juris Rn. 3;… BVerfG, B.v. 13.3.1993 - 2 BvR 1988/92 - juris Rn. 34 jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 15.02.2012 - 2 B 137.11
Berufungsbegründungsfrist; Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist; Zustellung …
Unter der unrichtigen Bezeichnung als Divergenzrüge, aber sachlich zutreffend rügt der Beklagte, das Oberverwaltungsgericht habe unter Verstoß gegen § 86 VwGO (vgl. Beschluss vom 9. Juli 1992 - BVerwG 2 B 52.92 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 244) versäumt, der Frage nachzugehen, ob er im Zeitpunkt der Zustellung des verwaltungsgerichtlichen Urteils prozessunfähig war.Rn. 11 Dies sowie der Umstand, dass der Beklagte schon die entschuldigten Fehlzeiten mit Attesten eines Facharztes für Psychiatrie belegt hatte und zur mündlichen Verhandlung in erster Instanz nicht erschienen war, begründeten die Erforderlichkeit näherer Sachaufklärung, deren Unterlassen im vorliegenden Fall einen Verstoß gegen § 86 VwGO darstellt (Beschluss vom 9. Juli 1992 a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.1996 - 25 A 2967/96
Teilnahme an einem Hungerstreik; Exilpolitische Aktivitäten ; Niedriges Profil; …
Rn. 18 Vgl. BVerfG, Beschluß vom 13. März 1993 - 2 BvR 1988/92 -, InfAuslR 1993, 300, 302; BVerwG, Beschluß vom 19. Juli 1979 - 4 CB 29.79 -, BayVBl. 1979, 762; Beschluß vom 31. Juli 1985 - 9 B 71.85 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 28; Beschluß vom 25. November 1991 - 5 B 129.91 -, NJW 1992, 852, 853; Beschluß vom 9. Juli 1992 - 2 B 52.92 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 244. - BVerwG, 13.12.1995 - 2 B 91.95
Klage auf Feststellung der Nichtigkeit einer Versetzung in den Ruhestand - …
Demgemäß hat der Senat auch in dem von der Beschwerde angeführten Beschluß vom 9. Juli 1992 - BVerwG 2 B 52.92 - (Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 244) keinen allgemeinen Rechtssatz darüber aufgestellt, wann das Tatsachengericht Zweifel an der Prozeßfähigkeit eines Beteiligten haben und deshalb diesen Punkt näher aufklären muß, noch hat er einen allgemeinen Grundsatz über die Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens aufgestellt, sondern vielmehr hervorgehoben, daß es grundsätzlich im Ermessen des Tatrichters liege, wie er - etwaige - Zweifelsfragen kläre. - BVerwG, 28.11.1995 - 8 B 104.95
Notwendigkeit einer weiteren Sachverhaltsaufklärung durch die gerichtliche …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Tatsachengericht grundsätzlich gehalten, bis zur Grenze der Zumutbarkeit jede mögliche Aufklärung des Sachverhalts zu versuchen, sofern dies für die Entscheidung erforderlich ist (vgl. Beschluß vom 9. Juli 1992 - BVerwG 2 B 52.92 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 244 S. 74 ; Urteil vom 12. April 1991 - BVerwG 8 C 45.90 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 53 S. 26 m.w.N. und Beschluß vom 14. Oktober 1994 - BVerwG 8 B 108.94 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 55 S. 1). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2025 - 13 A 1508/22
Ordnungsgemäße Vertretung eines prozessunfähigen minderjährigen Kindes als eine …
Rn. 6 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 1992 - 2 B 52.92 -, juris, Rn. 9, m. w. N. - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.1997 - 25 A 6361/96
Sippenhaft; Türkei ; Politische Verfolgung
Rn. 22 Vgl. BVerfG, Beschluß vom 13. März 1993 - 2 BvR 1988/92 -, InfAuslR 1993, 300, 302; BVerwG, Beschluß vom 19. Juli 1979 - 4 CB 29.79 -, BayVBl. 1979, 762; Beschluß vom 31. Juli 1985 - 9 B 71.85 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 28; Beschluß vom 25. November 1991 - 5 B 129.91 -, NJW 1992, 852, 853; Beschluß vom 9. Juli 1992 - 2 B 52.92 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 244. - BVerwG, 15.12.1993 - 10 B 2.93
Rechtsmittel
Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 47, 182, 187 ff. [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 426/77], BVerwG 2 B 52.92, Beschluß vom 9. Juli 1992 ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.1996 - 25 A 2968/96
Asylprozess; Erkenntnismaterial; Überblick; Rechtsanwalt
- BVerwG, 13.12.1995 - 2 B 90.95
Rechtsmittel
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