Rechtsprechung
| VG Oldenburg, 02.04.2004 - 2 B 528/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Anordnung zur Vorführung eines Hundes bei einem Amtstierarzt nach Beißvorfall
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 3 Abs 2 HundG ND; § 12 HundG ND
Amtstierarzt; Beißvorfall; gefährlicher Hund; Hovawart; Hund; Mitwirkungspflicht; Vorführung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Oldenburg, 17.10.2005 - 2 B 3417/05
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes
Für die Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes gemäß § 3 Abs. 2 NHundG ist die Einholung der Stellungnahme des behördlichen Tierarztes nicht regelmäßig oder gar zwingend erforderlich, sondern (nur) dann, wenn aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung eine ausreichende Feststellung nach § 3 NHundG nicht getroffen werden kann (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 11 ME 92/05 -, NdsVBl. 2005, 231 = NVwZ-RR 2005, 631 LS; abweichend vom Beschluss der Kammer vom 2. April 2004 - 2 B 528/04 -, Juris).Zwar führte die beschließende Kammer in ihrem Beschluss vom 2. April 2004 (- 2 B 528/04 -, Juris = BeckRS 2004 23056, erfasst auch in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit ) Folgendes aus:.
dejure.org
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