Rechtsprechung
| BVerwG, 18.01.2006 - 2 B 53.05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Voraussetzung für die Verletzung des rechtlichen Gehörs; Auslegung einer telefonischen Absprache als Verlängerung der Äußerungsfrist; Zurruhesetzung des Klägers wegen dauernder Dienstunfähigkeit ; Voraussetzungen an die Dienstunfähigkeit im Sinne des Art. 56 Abs. 1 ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 12.08.2005 - 3 B 98.1080
- BVerwG, 18.01.2006 - 2 B 53.05
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 15.12.1994 - 2 B 143.94
Streitwert - Versetzung in Ruhestand - Beamter auf Lebenszeit
- BVerwG, 01.07.2022 - 6 B 9.22
Nichtberücksichtigung eines erst nach Versand der Entscheidung eingegangenen …
Entscheidet es vorzeitig, verletzt es den Anspruch auf rechtliches Gehör (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. März 1994 - 11 B 141.93 - juris Rn. 3 und vom 18. Januar 2006 - 2 B 53.05 - juris Rn. 2). - VGH Bayern, 27.11.2012 - 1 CS 12.2283
Beteiligtenstellung im Abänderungsverfahren; rechtliches Gehör; Untersagung der …
Rn. 8 Zwar spricht einiges dafür, dass die den Antragstellern tatsächlich zur Verfügung stehende Äußerungsfrist von zwei Tagen auch vor dem Hintergrund der Aufforderung zur sofortigen Stellungnahme nicht ausreichend bemessen war, um ihnen eine sachlich fundierte Äußerung zum entscheidungserheblichen Sachverhalt und zur Rechtslage zu ermöglichen und damit rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. BVerwG vom 18.1.2006 Az. 2 B 53.05 ); die Antragsteller haben sich auch gegenüber dem Verwaltungsgericht mit nicht mehr berücksichtigtem Schreiben vom 1. Oktober 2012 geäußert.
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