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Weitere Entscheidung unten: VG Halle, 05.07.2001

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.01.2002 - 2 B 55.01   

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https://dejure.org/2002,31983
BVerwG, 08.01.2002 - 2 B 55.01 (https://dejure.org/2002,31983)
BVerwG, Entscheidung vom 08.01.2002 - 2 B 55.01 (https://dejure.org/2002,31983)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Januar 2002 - 2 B 55.01 (https://dejure.org/2002,31983)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verfahrenseinstellung nach Zurücknahme einer Nichtzulassungsbeschwerde

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   VG Halle, 05.07.2001 - 2 B 55/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,48166
VG Halle, 05.07.2001 - 2 B 55/01 (https://dejure.org/2001,48166)
VG Halle, Entscheidung vom 05.07.2001 - 2 B 55/01 (https://dejure.org/2001,48166)
VG Halle, Entscheidung vom 05. Juli 2001 - 2 B 55/01 (https://dejure.org/2001,48166)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 11.07.1994 - 4 B 134.94
    Auszug aus VG Halle, 05.07.2001 - 2 B 55/01
    In diesem Sinne nutzungsrechtlich relevant ist eine Änderung der Nutzungsweise insbesondere dann, wenn sie für die Nachbarschaft erhöhte Belastungen mit sich bringt (BVerwG, Beschl. v. 11. Juli 1994, - 4 B 134.94 - BRS 56 Nr. 164).

    Wird eine bauaufsichtliche Genehmigung für eine die Tierhaltung einschließende Landwirtschaft erteilt, so ist damit nicht jede beliebige Art der Tierhaltung legalisiert; insofern kommt es darauf an, ob die Umstellung der Tierhaltung geeignet ist, die Immissionssituation, die die Nachbarschaft als Vorbelastung hinzunehmen hat, zu verändern (BVerwG, Beschl. v. 11. Juli 1994, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 10.03.1993 - 6 M 531/93

    Rechtmäßigkeit einer an einen landwirtschaftlichen Betrieb heranrückenden …

    Auszug aus VG Halle, 05.07.2001 - 2 B 55/01
    Denn die Schweinehaltung verursacht regelmäßig deutlich stärkere Geruchsbelästigungen als eine Rinderhaltung und muss daher auch größere Abstände zur Wohnbebauung einhalten (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Beschl. v. 10. März 1993 - 6 M 531/93 - BRS 55 Nr. 82).
  • BVerwG, 18.05.1990 - 4 C 49.89

    Bestandsschutz für Nutzungsänderungen - Unvereinbarkeit mit Festsetzungen des …

    Auszug aus VG Halle, 05.07.2001 - 2 B 55/01
    Dies ist immer dann anzunehmen, wenn durch die Veränderung bodenrechtliche Belange, wie sie insbesondere § 1 Abs. 5 BauGB bestimmt, erneut berührt werden können, so dass sich die Genehmigungsfrage unter bodenrechtlichen Aspekten neu stellt ( BVerwG, Urt. v. 18. Mai 1990 - 4 C 49.89 -, NVwZ 1991, 264; Beschl. v. 03. Aug.
  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 B 28.00

    Ende des Bestandsschutzes infolge einer Nutzungsänderung

    Auszug aus VG Halle, 05.07.2001 - 2 B 55/01
    Eine Nutzungsänderung im bebauungsrechtlichen Sinne liegt stets dann vor, sobald die jeder Nutzung eigene tatsächliche Variationsbreite überschritten wird und der neuen Nutzung unter städtebaulichen Gesichtspunkten eine andere Qualität zukommt ( BVerwG, Beschl. v. 14. April 2000 - 4 B 28.00 - NVwZ-RR 2000, 758).
  • BVerwG, 21.06.1994 - 4 B 108.94

    Baurecht: Veslust des bestandsschutzes bei Nutzungsänderung einer Jagdhütte in …

    Auszug aus VG Halle, 05.07.2001 - 2 B 55/01
    Vom Bestandsschutz gedeckt ist daher nur die nach Art und Umfang unveränderte Nutzung ( BVerwG, Beschl. v. 21. Juni 1994 - 4 B 108.94 - NVwZ-RR 1995, 312, m.w.N.).
  • BVerwG, 27.02.1993 - 4 B 5.93

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

    Auszug aus VG Halle, 05.07.2001 - 2 B 55/01
    Eine bauliche Anlage genießt Bestandsschutz immer nur in ihrer durch die Nutzung bestimmten (bisherigen) Funktion (BVerwG, Beschl. v. 27. Februar 1998 - 4 B 5.93;… Urt. v. ).
  • BVerwG, 01.03.1989 - 4 B 24.89

    Feststellungsinteresse i.S. von § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO; Abgrenzung zwischen …

    Auszug aus VG Halle, 05.07.2001 - 2 B 55/01
    1995 - 4 B 155.95 -, Buchholz 406.11, § 29 BauGB Nr. 55; Beschl. v. 01. März 1989 - 4 B 24.89 -, NVwZ 1989, 666).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1990 - 3 S 3566/88

    Der Betrieb eines erlaubnisfreien Stehcafe (26-27 Stehplätze) erfordert nicht die …

    Auszug aus VG Halle, 05.07.2001 - 2 B 55/01
    Für die neue Nutzung gelten auch dann andere baurechtliche Vorschriften als für die bisherige Nutzung, wenn sich aus einer Vorschrift, die sowohl auf die alte als auch auf die neue Nutzung anzuwenden ist, für die neue Nutzung andere, und zwar in irgendeiner Hinsicht weitergehende Anforderungen als für die alte Nutzung ergeben (…Bay. VGH, Urt. v. 17. Nov. 1978 - 333 II 73 -, JURIS; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 14. Febr. 1990 - 3 S 3566/98 - NVwZ-RR 1990, 533 …sowie Urt. v. 14. Okt. 1982 - 5 S 1091/82 -, VBlBW 1984, 208).
  • BVerwG, 03.08.1995 - 4 B 155.95
    Auszug aus VG Halle, 05.07.2001 - 2 B 55/01
    1995 - 4 B 155.95 -, Buchholz 406.11, § 29 BauGB Nr. 55; Beschl. v. 01. März 1989 - 4 B 24.89 -, NVwZ 1989, 666).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1982 - 5 S 1091/82

    Nutzungsuntersagung; Nutzung eines Kfz-Abstellplatzes für Boote

    Auszug aus VG Halle, 05.07.2001 - 2 B 55/01
    Für die neue Nutzung gelten auch dann andere baurechtliche Vorschriften als für die bisherige Nutzung, wenn sich aus einer Vorschrift, die sowohl auf die alte als auch auf die neue Nutzung anzuwenden ist, für die neue Nutzung andere, und zwar in irgendeiner Hinsicht weitergehende Anforderungen als für die alte Nutzung ergeben (…Bay. VGH, Urt. v. 17. Nov. 1978 - 333 II 73 -, JURIS;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 14. Febr. 1990 - 3 S 3566/98 - NVwZ-RR 1990, 533 sowie Urt. v. 14. Okt. 1982 - 5 S 1091/82 -, VBlBW 1984, 208).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.1997 - F 2 S 367/97
  • VG Hannover, 16.03.2004 - 6 A 1903/03

    Erledigung; Erledigungsgebühr; Mitwirkung; Rechtsanwalt

    Der hiervon abweichenden Auffassung, wonach jedes Einwirken des Rechtsanwaltes auf seinen Mandanten, welches unabhängig von einem bestimmten Verhalten der beklagten Behörde in Bezug auf den Streitgegenstand des betreffenden Verfahrens zur unstreitigen Erledigung dieses Verfahrens führt, die Erledigungsgebühr auslösen soll (so z.B. OVG Bremen, Beschluss vom 26. April 1991 - 2 B 55/01 - juris Web = AnwBl. 1992, 94), vermag sich das Gericht schon aus grundsätzlichen Erwägungen nicht anzuschließen.
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