Rechtsprechung
| OVG Berlin, 17.04.1985 - 2 B 55.84 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein von Hinterliegergrundstücken, Fußgängerwege als Teil der Erschließungsanlage, Verletzung der Abgabengerechtigkeit
Verfahrensgang
- VG Berlin, 02.03.1984 - 13 A 307.82
- VG Berlin, 02.03.1984 - 13 A 413.82
- OVG Berlin, 17.04.1985 - 2 B 55.84
- OVG Berlin, 17.04.1985 - 2 B 47.84
- BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51.85
Papierfundstellen
- NVwZ 1985, 772
- NVwZ 1986, 1056 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 15.03.1989 - 5 UE 1833/85
Erschließungsbeitrag - Wohnwege als selbständige Verkehrsanlagen
Schon vor Inkrafttreten des Baugesetzbuchs gab es allerdings auch andere Rechtsprechung, die das Erschlossensein der an einen nicht befahrbaren Wohnweg angrenzenden Grundstücke durch eine befahrbare Anbaustraße mit der Begründung für möglich hielt, es handele sich bei dem Wohnweg - lediglich - um einen unselbständigen "Gehwegteil" der fraglichen Anbaustraße (so für das Straßenreinigungsgebührenrecht in Nordrhein-Westfalen: OVG Münster, Urteil vom 13. Juni 1985 - 2 A 787/85 -, KStZ 1986 S. 14 = NVwZ 1986 S. 587 = ZKF 1985 S. 253; ähnlich auch OVG Berlin, Urteil vom 17. April 1985 - 2 B 55/84 -, NVwZ 1985 S. 772 f.: Nicht befahrbarer Wohnweg als "untergeordnete, unselbständige Teilanlage" der befahrbaren Anbaustraße, in die er einmündet).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 22.11.1985 - 2 B 55.84 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ablehnung der Anerkennung der dienstlichen Vorkommnisse als Dienstunfall
Verfahrensgang
- VG Mainz, 27.10.1983 - 7 K 45/82
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.1984 - 2 A 169/83
- BVerwG, 22.11.1985 - 2 B 55.84
- BVerwG, 28.01.1988 - 2 C 70.85
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 17.81
Dienstbeschädigung - Voller Beweis
Auszug aus BVerwG, 22.11.1985 - 2 B 55.84
Das Urteil des Berufungsgerichts weicht, soweit es die Anerkennung der dienstlichen Vorkommnisse als Dienstunfall abgelehnt hat, weil sie keine "richtungsgebende Verschlimmerung" des beim Kläger bestehenden Leidens herbeigeführt hätten, von der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. BVerwGE 26, 332 [BVerwG 20.04.1967 - II C 118/64]; Urteil vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 17.81 -NJW 1982, 1893 [BVerwG 22.10.1981 - 2 C 17/81]> mit weiteren Nachweisen) ab und beruht auch auf dieser Abweichung. - BVerwG, 20.04.1967 - II C 118.64
Modifizierte Theorie des adäquaten Ursachenzusammenhangs - Herzinfakt bei …
Auszug aus BVerwG, 22.11.1985 - 2 B 55.84
Das Urteil des Berufungsgerichts weicht, soweit es die Anerkennung der dienstlichen Vorkommnisse als Dienstunfall abgelehnt hat, weil sie keine "richtungsgebende Verschlimmerung" des beim Kläger bestehenden Leidens herbeigeführt hätten, von der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. BVerwGE 26, 332 [BVerwG 20.04.1967 - II C 118/64]; Urteil vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 17.81 -NJW 1982, 1893 [BVerwG 22.10.1981 - 2 C 17/81]> mit weiteren Nachweisen) ab und beruht auch auf dieser Abweichung.
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Rechtsprechung
| OVG Bremen, 22.05.1984 - 2 B 55/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Aachen, 26.03.2003 - 6 K 1310/99
Anspruch auf Übernahme ungedeckter Heimunterbringungskosten im Wege der Hilfe zum …
Rn. 35 vgl. hierzu, insbesondere zu fehlenden Erfolgsaussichten bei Verweigerungshaltung des Berechtigten: OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. September 1984 -4 OVG B 71/84-, ZfF 1985, 63, 65; OVG Bremen, Beschluss vom 22. Mai 1984 -2 B 55/84-, FEVS 33, 477; Lippert, a.a.O., NDV 1998, 291 und NDV 2002, 135, 139.
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