Rechtsprechung
| BVerwG, 17.06.1991 - 2 B 55.91 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Auslegung des Tatbestandsmerkmals der ernstlichen Gefährdung der militärischen Ordnung - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer Entscheidung des ...
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 20.06.1983 - 6 C 2.81
Rechtmäßigkeit einer fristlosen Entlassung eines Soldaten auf Zeit - Vorliegen …
Auszug aus BVerwG, 17.06.1991 - 2 B 55.91
Es hat vielmehr in Übereinstimmung mit diesem Urteil - und im übrigen auch mit dem Urteil vom 20. Juni 1983 - BVerwG 6 C 2.81 - (Buchholz 238.4 § 55 Nr. 11) - ausgeführt, daß bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals der ernstlichen Gefährdung der militärischen Ordnung (§ 55 Abs. 5 SG) der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten sei (Seite 10 und 12 UA). - BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 16.78
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Entlassung eines Soldaten
Auszug aus BVerwG, 17.06.1991 - 2 B 55.91
Der Revisionszulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO einer Abweichung des angefochtenen Urteils von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 16.78 - (Buchholz 238.4 § 55 Nr. 8) liegt nicht vor. - BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist …
Auszug aus BVerwG, 17.06.1991 - 2 B 55.91
Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - , vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
- BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74
Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen …
Auszug aus BVerwG, 17.06.1991 - 2 B 55.91
Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - , vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ). - BVerwG, 15.12.1977 - 3 B 96.76
Ersatz eines Verfolgungsschadens
Auszug aus BVerwG, 17.06.1991 - 2 B 55.91
Ist ein Urteil nebeneinander auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Revision nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 8. August 1973 - BVerwG 4 B 13.73 - , vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 96.76 - und vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - u.a. ). - BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 44.81
Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen - …
Auszug aus BVerwG, 17.06.1991 - 2 B 55.91
Ist ein Urteil nebeneinander auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Revision nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 8. August 1973 - BVerwG 4 B 13.73 - , vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 96.76 - und vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - u.a. ). - BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den …
Auszug aus BVerwG, 17.06.1991 - 2 B 55.91
Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - , vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ). - BVerwG, 08.08.1973 - IV B 13.73
Auszug aus BVerwG, 17.06.1991 - 2 B 55.91
Ist ein Urteil nebeneinander auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Revision nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 8. August 1973 - BVerwG 4 B 13.73 - , vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 96.76 - und vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - u.a. ).
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Rechtsprechung
| OVG Bremen, 26.04.1991 - 2 B 55/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Asylbewerber; Bevollmächtigter Rechtsanwalt; Befristete Aufenthaltserlaubnis ; Rückname der Asylklage; Erledigungsgebühr
Verfahrensgang
- VG Bremen, 08.03.1991 - 1 AS 134/88
- OVG Bremen, 26.04.1991 - 2 B 55/91
Papierfundstellen
- AnwBl 1992, 94
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2010 - 1 K 231.09
Kostenfestsetzung; Erledigungsgebühr; Klage gegen Versetzungsbescheid und …
Andererseits mag eine Erledigungsgebühr in Fällen verdient sein - und hierauf zielt auch der Hinweis des Verwaltungsgerichts auf Hartmann (…Kostengesetze, 40. Aufl. 2010, VV Nr. 1002, Rdn. 14 "Hinnahme des Verwaltungsakts") -, in denen der Anwalt auf seinen Mandanten in besonderer Weise einwirken muss, um diesen zur Abgabe der Erledigungserklärung zu bewegen, wie es etwa sein kann, wenn eine wenigstens teilweise Hinnahme eines geänderten Verwaltungsakts in Rede steht (so etwa im Falle des OVG Münster - Beschluss vom 11. Januar 1999, 3 E 808/98, NVwZ-RR 1999, 348 - bei Reduzierung eines Beitragsbescheides um zwei Drittel) oder wenn gegenüber dem ursprünglich Begehrten ein Weniger gewährt wird (so etwa im Falle des OVG Bremen - Beschluss vom 26. April 1991, 2 B 55/91, Juris, Rdn. 7 - bei Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis anstelle der begehrten Anerkennung als Asylberechtigter). - VG Hannover, 16.03.2004 - 6 A 1903/03
Erledigung; Erledigungsgebühr; Mitwirkung; Rechtsanwalt
Der hiervon abweichenden Auffassung, wonach jedes Einwirken des Rechtsanwaltes auf seinen Mandanten, welches unabhängig von einem bestimmten Verhalten der beklagten Behörde in Bezug auf den Streitgegenstand des betreffenden Verfahrens zur unstreitigen Erledigung dieses Verfahrens führt, die Erledigungsgebühr auslösen soll (so z.B. OVG Bremen, Beschluss vom 26. April 1991 - 2 B 55/01 - juris Web = AnwBl. 1992, 94), vermag sich das Gericht schon aus grundsätzlichen Erwägungen nicht anzuschließen. - VG Weimar, 05.09.2002 - 5 K 3081/98
Recht der offenen Vermögensfragen; Recht der offenen Vermögensfragen
Etwas anderes gilt nur, wenn sich das Verfahren sachlich bereits ganz oder teilweise erledigt hat und die Klagerücknahme den Streit lediglich formell beendet (OVG Bremen, Beschluss vom 26. April 1991, AnwBl. 1992, 94, zit. n. JURIS;… ebenso Riedel/Sußbauer, a.a.O., Rdnr. 17 zu § 24).
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