Rechtsprechung
| BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 55.15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Antrag einer Studienrätin auf besoldungs- und versorgungsrechtliche Gleichstellung mit vollbeschäftigten Beamtinnen und Beamten; Rechtmäßigkeit einer Teilzeitbeschäftigungsanordnung in einer beamtenrechtlichen Ernennungsurkunde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antrag einer Studienrätin auf besoldungs- und versorgungsrechtliche Gleichstellung mit vollbeschäftigten Beamtinnen und Beamten; Rechtmäßigkeit einer Teilzeitbeschäftigungsanordnung in einer beamtenrechtlichen Ernennungsurkunde
- rechtsportal.de
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 ; VwVfG BB § 44 Abs. 1
Antrag einer Studienrätin auf besoldungs- und versorgungsrechtliche Gleichstellung mit vollbeschäftigten Beamtinnen und Beamten; Rechtmäßigkeit einer Teilzeitbeschäftigungsanordnung in einer beamtenrechtlichen Ernennungsurkunde - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 12.09.2012 - 2 K 137/12
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2015 - 4 B 23.12
- BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 55.15
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02
Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig
Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 55.15
Auch das Bundesverfassungsgericht habe erst mit Beschluss vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - (BVerfGE 119, 247) die Verfassungswidrigkeit einer entsprechenden niedersächsischen Regelung festgestellt. - BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87
Beamtenrecht - Teilzeitbeschäftigung - Mangelnde Wahlmöglichkeit
Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 55.15
Ältere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1989 etwa - 2 C 52.87 - (BVerwGE 82, 196) seien nicht zu berücksichtigen, weil es dort um die fehlerhafte Anwendung der jeweiligen Rechtsgrundlage gegangen sei, nicht aber deren Verfassungsmäßigkeit im Mittelpunkt gestanden habe. - BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 86.08
Teilzeitbeamter; Beamtenernennung; Umwandlung in ein Lebenszeitbeamtenverhältnis; …
Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 55.15
Klarheit bestehe insoweit erst seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juni 2010 - 2 C 86.08 - (BVerwGE 137, 138). - BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11
Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis; …
Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 55.15
Rn. 8 Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn sie eine Frage des revisiblen Rechts von allgemeiner, über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung aufwirft, die im konkreten Fall entscheidungserheblich ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4 …und vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9). - BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13
Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse; …
Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 55.15
Rn. 8 Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn sie eine Frage des revisiblen Rechts von allgemeiner, über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung aufwirft, die im konkreten Fall entscheidungserheblich ist (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4 und vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9).
- VG Augsburg, 27.05.2021 - Au 2 K 20.491
Arbeitnehmer, Widerspruchsbescheid, Beamte, Bescheid, Studiengang, Anerkennung, …
Rn. 24 Eingangsbesoldung und der Erfahrungsstufe BVerwG, B.v. 8.3.2018 - 2 B 55.15 - BeckRS 2018, 4264 Rn. 16).Außerdem würde der Umstand, dass Bestandsbeamte, die aufgrund von Vordienstzeiten oder bereits abgeleisteter Stufenlaufzeiten bereits die Stufe 2 oder eine höhere Stufe erreicht haben, durch eine Anrechnung benachteiligt werden könnten, zu neuen Gleichbehandlungsproblemen und verfassungsrechtlichen Friktionen führen (…s vgl. auch LT-Drs. 18/2014, S. 62; die Vermeidung solcher Ungleichheiten kann eine Stichtagsregelung rechtfertigen, vgl. BVerwG, B.v. 8.3.2018 - 2 B 55.15 - BeckRS 2018, 4264 Rn. 16 sowie die Vorinstanz OVG Schleswig, U.v. 14.7.2017 - 2 LB 1/17 - BeckRS 2017, 120416 Rn. 53 ff.).
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