Rechtsprechung
| BVerwG, 26.01.2010 - 2 B 56.09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Rechtswidrigkeit eines diskriminierenden oder gleichheitswidrigen Ausschlusses einer Besoldungsleistung in Form der Vorenthaltung des Familienzuschlags Stufe 1 bei einem unverheirateten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Beamten; Verpflichtung zur ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 15.08.2008 - 6 K 658/08
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2009 - 2 A 11403/08
- BVerwG, 26.01.2010 - 2 B 56.09
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09
Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft; …
- BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 21.09
Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben seit Juli 2009 Anspruch auf den …
- VG Weimar, 15.11.2011 - 4 K 1163/10
Keine altersbezogene Diskriminierung durch die Erfahrensstufenregelung für …
Rn. 20 Zwar müsste einem solchen Anspruch nicht zwingend der besoldungsrechtliche Gesetzesvorbehalt nach § 2 Abs. 1 ThürBesG (zu § 2 Abs. 1 BBesG vgl.: BVerwG, Beschluss vom 26.01.2010 - 2 B 56.09 - juris Rn. 7) entgegen stehen. - VG Wiesbaden, 14.03.2013 - 3 K 1392/11
Familienzuschlag für Lebenspartnerschaft
Ausgehend von der Teilstatusrechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. B. v. 26.01.2010 - 2 B 56/09 - OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 09.03.2009 - 2 A 11403/08 -, jeweils zit. nach Juris) ergibt sich zu dem für die Streitwertbemessung maßgeblichen Tag des Klageeingangs ein Familienzuschlag der Stufe 1 in Höhe von 114, 74 EUR. - VG München, 29.06.2010 - M 6b K 09.4275
Entzug der Fahrerlaubnis wegen nicht ausgeräumter Eignungszweifel; …
Rn. 12 Die Umdeutung des Klageantrags dahin, die Behörde zur Rücknahme des Bescheids vom 26. April 2007 zu verpflichten, kommt schon mangels eines entsprechenden Antrags an die Behörde nicht in Betracht (vgl. zu den übrigen, hier fehlenden Voraussetzungen eines Wiederaufgreifens oder einer Rücknahme: BVerwG vom 26.1.2010, Az.: 2 B 56/09; VGH BaWü vom 24.1.2007, Az.: 13 S 451/06, ZAR 2007, 105-107 (Leitsatz und Gründe)).
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