Rechtsprechung
| BVerwG, 12.09.1994 - 2 B 57.94 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Beachtung des erforderlichen Rechtsschutzinteresses in der Revisionsinstanz - Begehren der Änderung der dienstlichen Beurteilung mit Beginn der Wirksamkeit der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 22.12.1993 - 3 B 93.69
- BVerwG, 12.09.1994 - 2 B 57.94
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 13.79
Beurteilungsmaßstäbe bei einer dienstlichen Beurteilung
Auszug aus BVerwG, 12.09.1994 - 2 B 57.94
Denn ausschlaggebend für die Gewährung von Rechtsschutz gegen dienstliche Beurteilungen ist deren Zweckbestimmung als Auswahlgrundlage für künftige Personalentscheidungen (vgl. Urteil vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 - ). - BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 6.83
Dienstliche Beurteilung - Rechtsschutzinteresse - Entlassung aus …
Auszug aus BVerwG, 12.09.1994 - 2 B 57.94
Diese Zweckbestimmung entfällt mit der Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit, wobei der Hinweis auf die bloße abstrakte Möglichkeit einer Reaktivierung - auch auf die hier vorgesehene Nachuntersuchung - für die Darlegung eines konkreten berechtigten Interesses als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer eventuellen Fortsetzungsfeststellungsklage nicht genügt (Urteil vom 13. Juni 1985 - BVerwG 2 C 6.83 - ). - BVerwG, 29.10.1979 - 4 CB 73.79
Auszug aus BVerwG, 12.09.1994 - 2 B 57.94
Soweit die Beschwerde sich auf eine Abweichung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) sowie auf Verfahrensfehler (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) beruft, könnten diese Revisonszulassungsgründe, selbst wenn sie bei Nichterledigung in der Hauptsache gegeben sein sollten, in entsprechender Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO nicht zur Zulassung der Revision führen, da sich die angefochtene Entscheidung (Klageabweisung) wegen nunmehr fehlenden Rechtsschutzinteresses aus anderen Gründen als richtig erweisen würde (zur entsprechenden Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO im Beschwerdeverfahren vgl. u.a. Beschlüsse vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 B 82.79 - m.w.Nachw.; vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 4 CB 73.79 - ). - BVerwG, 24.10.1979 - 8 B 82.79
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.09.1994 - 2 B 57.94
Soweit die Beschwerde sich auf eine Abweichung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) sowie auf Verfahrensfehler (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) beruft, könnten diese Revisonszulassungsgründe, selbst wenn sie bei Nichterledigung in der Hauptsache gegeben sein sollten, in entsprechender Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO nicht zur Zulassung der Revision führen, da sich die angefochtene Entscheidung (Klageabweisung) wegen nunmehr fehlenden Rechtsschutzinteresses aus anderen Gründen als richtig erweisen würde (zur entsprechenden Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO im Beschwerdeverfahren vgl. u.a. Beschlüsse vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 B 82.79 - m.w.Nachw.; vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 4 CB 73.79 - ).
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Rechtsprechung
| OVG Bremen, 27.04.1994 - 2 B 57/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorläufiger Rechtsschutz ; Gerichtliche Prüfung; Prüfungsausschluß; Ermessensreduzierung auf Null
Verfahrensgang
- VG Bremen, 11.02.1994 - 4 V 946/93
- OVG Bremen, 27.04.1994 - 2 B 57/94
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OVG Bremen, 15.04.1994 - 1 B 14/94
Einreise eines Ausländers; Sichtvermerkverstoß; Aufenthaltsbegehren; Recht auf …
Auszug aus OVG Bremen, 27.04.1994 - 2 B 57/94
Der Prüfungsausschluß erstreckt sich auch darauf, ob das der Behörde nach § 9 zustehende Ermessen "auf Null reduziert" ist (Abweichung vom 1. Senat in den Beschlüssen vom 26.1.1993 - 1 B 15/93 - und vom 15.4.1994 - 1 B 14/94). - OVG Bremen, 26.01.1993 - 1 B 15/93
Einreise ohne Sichtvermerk; Aufenthaltsgenehmigung; Geltendmachen eines …
Auszug aus OVG Bremen, 27.04.1994 - 2 B 57/94
Der Prüfungsausschluß erstreckt sich auch darauf, ob das der Behörde nach § 9 zustehende Ermessen "auf Null reduziert" ist (Abweichung vom 1. Senat in den Beschlüssen vom 26.1.1993 - 1 B 15/93 - und vom 15.4.1994 - 1 B 14/94).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2001 - 18 B 242/01
Anspruch eines jugoslawischen Staatsangehörigen auf eine Aufenthaltserlaubnis im …
Rn. 60 Wie hier: OVG Bremen, Beschluss vom 27. April 1994 - 2 B 57/94 - Hess. VGH, Beschluss vom 30. September 1992, NVwZ-RR 1993, 213 = EZAR 622 Nr. 17 = InfAuslR 1993, 67; VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 6. Juli 1992 - 1 S 881/92 -, InfAuslR 1993, 14; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. November 1992 - 13 B 11583/92 -, InfAuslR 1993, 124; ähnlich bereits zu § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG 1965 BVerwG, Beschluss vom 31. August 1984 - 1 B 99.84 -, BVerwGE 70, 54 = DÖV 1985, 109 = DVBl. 1985, 246 = NJW 1985, 577 = NVwZ 1985, 280; offen gelassen OVG Hamburg, Beschluss vom 27. Oktober 1992 - Bs VII 167/92 -, EZAR 620 Nr. 6.
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