Rechtsprechung
| VG Stade, 15.02.2021 - 2 B 60/21 |
Verfahrensgang
- VG Stade, 15.02.2021 - 2 B 60/21
- OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 1 ME 42/21
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Saarland, 27.12.2021 - 2 B 282/21
Corona-Maßnahmen im Einzelhandel (2G, Mischsortimentsklausel)
Gerade in dem Punkt unterliegt indes die konkrete Umsetzung dieses Regelungsziels im § 6 Abs. 1 Nr. 7 Satz 2 VO-CP (juris: CoronaVV SL 2021ah) nach wie vor erheblichen Bedenken am Maßstab des Gleichbehandlungsgebots (vgl. dazu bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.3.2021 - 2 B 58/21 -, juris, vom 10.3.2021 - 2 B 65/21 -, und den das damalige Verfahren der Antragstellerin betreffenden Einstellungsbeschluss vom 11.3.2021 - 2 B 60/21 -).Mit dieser Frage hat sich der Senat im Zusammenhang mit den sogenannten Grundbedarfskatalogen[vgl. die seinerzeit einschlägige, 19 Ausnahmetatbestände betreffende Fassung der Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 6.3.2021, dort Art. 2 § 7 VO-CP, Amtsblatt des Saarlandes 2021, Teil I, Seiten 558, 561][vgl. die seinerzeit einschlägige, 19 Ausnahmetatbestände betreffende Fassung der Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 6.3.2021, dort Art. 2 § 7 VO-CP, Amtsblatt des Saarlandes 2021, Teil I, Seiten 558, 561] bereits im März 2021 aus Anlass der Eilanträge mehrerer Gewerbetreibender, unter anderem der Antragstellerin, befasst und deren Begehren auch entsprochen.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.3.2021 - 2 B 58/21 -, Juris, vom 10.3.2021 - 2 B 65/21 -, und den das damalige Verfahren der Antragstellerin betreffenden Einstellungsbeschluss vom 11.3.2021 - 2 B 60/21 -][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.3.2021 - 2 B 58/21 -, Juris, vom 10.3.2021 - 2 B 65/21 -, und den das damalige Verfahren der Antragstellerin betreffenden Einstellungsbeschluss vom 11.3.2021 - 2 B 60/21 -] Auf den entsprechenden Vortrag in der Antragsbegründung geht der Antragsgegner in der Antragserwiderung nicht ein.
Dabei war indes zu berücksichtigen, dass sich die Antragstellerin vorliegend nicht wie in früheren Phasen der Pandemie gegen ein umfassendes Öffnungsverbot wandte,[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.3.2021 - 2 B 60/21 - (Einstellung nach Erledigung)][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.3.2021 - 2 B 60/21 - (Einstellung nach Erledigung)] sondern gegen den Betrieb ihrer saarländischen Filialen im Vollzug reglementierende Vorgaben ("2-G-Regelung").
- OVG Saarland, 09.09.2025 - 2 C 140/24
Schließung von Einzelhandel anlässlich der Corona-Pandemie
Rn. 32 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der elektronischen Gerichtsakten dieses Verfahrens sowie der Gerichtsakten der Verfahren 2 C 67/21 und 2 B 60/21 Bezug genommen.
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