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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.03.2021 - 2 B 64.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,11406
BVerwG, 31.03.2021 - 2 B 64.20 (https://dejure.org/2021,11406)
BVerwG, Entscheidung vom 31.03.2021 - 2 B 64.20 (https://dejure.org/2021,11406)
BVerwG, Entscheidung vom 31. März 2021 - 2 B 64.20 (https://dejure.org/2021,11406)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisios des Klägers wegen der Frage nach der Berücksichtigung der verbrachten Ausbildungszeit als ruhegehaltfähige Dienstzeit vor der Vollendung des 17. Lebensjahres

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis; …

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2021 - 2 B 64.20
    Ein Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregelungen auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4…, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 …und vom 20. Juni 2017 - 2 B 84.16 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2021 - 2 B 64.20
    Rn. 5 Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse; …

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2021 - 2 B 64.20
    Ein Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregelungen auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 …und vom 20. Juni 2017 - 2 B 84.16 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 20.06.2017 - 2 B 84.16

    Beteiligung der Beauftragten für Chancengleichheit im behördlichen …

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2021 - 2 B 64.20
    Ein Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregelungen auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4…, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 und vom 20. Juni 2017 - 2 B 84.16 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 23.09.2015 - 2 B 73.14

    Polizeivollzugsbeamter; Kommissaranwärter; Ausbildungs- und Prüfungsordnung; …

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2021 - 2 B 64.20
    Eine Revisionszulassung wegen solcher Fragen kommt deshalb nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Fragen sich zu Nachfolgevorschriften offensichtlich in gleicher Weise stellen oder wenn ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Oktober 2010 - 2 B 35.10 - juris Rn. 5…, vom 22. Oktober 2012 - 8 B 40.12 - juris Rn. 5 und vom 23. September 2015 - 2 B 73.14 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 423 Rn. 9).
  • BVerwG, 17.05.2004 - 1 B 176.03

    Revisionsrechtliche Behandlung von Fragen hinsichtlich der Auslegung auslaufenden …

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2021 - 2 B 64.20
    Entsprechend dem Zweck der Grundsatzrevision, eine für die Zukunft richtungweisende Klärung herbeizuführen, rechtfertigen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechtsfragen zu ausgelaufenem oder auslaufendem Recht sowie zu Übergangsrecht regelmäßig nicht die Zulassung einer Grundsatzrevision (BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2004 - 1 B 176.03 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 29 S. 11, vom 7. Oktober 2004 - 1 B 139.04 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG Nr. 12 S. 6, jeweils m.w.N. …und vom 15. Mai 2008 - 2 B 78.07 - juris Rn. 2 f.).
  • BVerwG, 22.10.2012 - 8 B 40.12

    Zur übergangsweisen Anwendung mitgliedstaatlicher Vorschriften, die …

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2021 - 2 B 64.20
    Eine Revisionszulassung wegen solcher Fragen kommt deshalb nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Fragen sich zu Nachfolgevorschriften offensichtlich in gleicher Weise stellen oder wenn ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Oktober 2010 - 2 B 35.10 - juris Rn. 5, vom 22. Oktober 2012 - 8 B 40.12 - juris Rn. 5 …und vom 23. September 2015 - 2 B 73.14 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 423 Rn. 9).
  • BVerwG, 07.10.2004 - 1 B 139.04

    Zurückweisen einer verwaltungsgerichtlichen Nichtzulassungsbeschwerde; Erhebung …

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2021 - 2 B 64.20
    Entsprechend dem Zweck der Grundsatzrevision, eine für die Zukunft richtungweisende Klärung herbeizuführen, rechtfertigen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechtsfragen zu ausgelaufenem oder auslaufendem Recht sowie zu Übergangsrecht regelmäßig nicht die Zulassung einer Grundsatzrevision (BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2004 - 1 B 176.03 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 29 S. 11, vom 7. Oktober 2004 - 1 B 139.04 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG Nr. 12 S. 6, jeweils m.w.N. …und vom 15. Mai 2008 - 2 B 78.07 - juris Rn. 2 f.).
  • BVerwG, 25.10.2010 - 2 B 35.10

    Bundesbankzulage; Anhörungsrecht der Europäischen Zentralbank vor Erlass …

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2021 - 2 B 64.20
    Eine Revisionszulassung wegen solcher Fragen kommt deshalb nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Fragen sich zu Nachfolgevorschriften offensichtlich in gleicher Weise stellen oder wenn ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Oktober 2010 - 2 B 35.10 - juris Rn. 5…, vom 22. Oktober 2012 - 8 B 40.12 - juris Rn. 5 …und vom 23. September 2015 - 2 B 73.14 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 423 Rn. 9).
  • BVerwG, 15.05.2008 - 2 B 78.07
    Auszug aus BVerwG, 31.03.2021 - 2 B 64.20
    Entsprechend dem Zweck der Grundsatzrevision, eine für die Zukunft richtungweisende Klärung herbeizuführen, rechtfertigen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechtsfragen zu ausgelaufenem oder auslaufendem Recht sowie zu Übergangsrecht regelmäßig nicht die Zulassung einer Grundsatzrevision (BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2004 - 1 B 176.03 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 29 S. 11, vom 7. Oktober 2004 - 1 B 139.04 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG Nr. 12 S. 6, jeweils m.w.N. und vom 15. Mai 2008 - 2 B 78.07 - juris Rn. 2 f.).
  • BVerwG, 06.09.2022 - 2 B 44.21

    Anrechnung von Renten bei Versorgung eines Kirchenbeamten

    Anderes gilt nur, wenn die Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin von Bedeutung ist oder die Nachfolgeregelung dieselben Rechtsfragen aufwirft (BVerwG, Beschluss vom 31. März 2021 - 2 B 64.20 - juris Rn. 7 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 14.06.2021 - 23 ZB 19.1259

    Nichtzulassung der Berufung in einem glücksspielrechtlichen Verfahren (Befristung …

    Eine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung wegen solcher Fragen kommt deshalb nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Fragen sich zu Nachfolgevorschriften offensichtlich in gleicher Weise stellen oder wenn ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (…stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 25.10.2010 - 2 B 35.10 - juris Rn. 5, B.v. 22.10.2012 - 8 B 40.12 - juris Rn. 5; B.v. 31.3.2021 - 2 B 64.20 - juris Rn. 7 ff.).
  • VGH Bayern, 18.10.2023 - 11 BV 20.685

    Erfolglose Klage auf Zahlung eines weiteren Ausgleichs für Mindereinnahmen im …

    Dies kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Fragen sich zu Nachfolgevorschriften offensichtlich in gleicher Weise stellen oder wenn ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (vgl. BVerwG, B.v. 31.3.2021 - 2 B 64.20 - juris Rn. 7 m.w.N).
  • VGH Bayern, 14.06.2021 - 23 ZB 19.2139

    Erteilung einer befristeten glücksspielrechtlichen Erlaubnis für eine Spielhalle

    Eine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung wegen solcher Fragen kommt deshalb nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Fragen sich zu Nachfolgevorschriften offensichtlich in gleicher Weise stellen oder wenn ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (…stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 25.10.2010 - 2 B 35.10 - juris Rn. 5, B.v. 22.10.2012 - 8 B 40.12 - juris Rn. 5; B.v. 31.3.2021 - 2 B 64.20 - juris Rn. 7 ff.).
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