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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.03.2000 - 2 B 64.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4991
BVerwG, 08.03.2000 - 2 B 64.99 (https://dejure.org/2000,4991)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.2000 - 2 B 64.99 (https://dejure.org/2000,4991)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 2000 - 2 B 64.99 (https://dejure.org/2000,4991)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Unterhaltsbeitrag kommunaler Wahlbeamter im Beitrittsgebiet der ehemaligen DDR - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei auslaufendem oder nur übergangsweise geltenden Recht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2000 - 2 B 64.99
    Die Zulassung der Revision ist nicht ausnahmsweise deshalb gerechtfertigt, weil die Klärung der aufgeworfenen Frage in dem erstrebten Revisionsverfahren noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung sein wird (vgl. Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - und vom 23. April 1996 - BVerwG 11 B 96.95 - ) und deshalb die Rechtseinheit gefährdet sein könnte.

    Das Vorliegen einer solchen Sachlage hat der Beschwerdeführer substantiiert darzulegen (Beschluß vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - m.w.N.).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2000 - 2 B 64.99
    Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 23.04.1996 - 11 B 96.95

    Atomrecht: Umweltverträglichkeitsprüfung bei wesentlicher Veränderung des …

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2000 - 2 B 64.99
    Die Zulassung der Revision ist nicht ausnahmsweise deshalb gerechtfertigt, weil die Klärung der aufgeworfenen Frage in dem erstrebten Revisionsverfahren noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung sein wird (vgl. Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - und vom 23. April 1996 - BVerwG 11 B 96.95 - ) und deshalb die Rechtseinheit gefährdet sein könnte.
  • BVerwG, 17.07.1975 - 2 B 2.75

    Anforderungen an das Vorliegen eines Revisionszulassungsgrundes im …

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2000 - 2 B 64.99
    Fragen auslaufenden oder nur übergangsweise geltenden Rechts dienen nicht der Fortentwicklung des Rechts; ihnen kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig - und so auch im vorliegenden Fall - keine grundsätzliche Bedeutung zu, weil § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet ist (vgl. u.a. Beschlüsse vom 27. Mai 1975 - BVerwG 7 B 36/37.75 - und vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 20.01.2014 - 3 B 29.13

    Urteil des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen zur Genehmigung …

    Etwas anderes kommt nur dann in Betracht, wenn sich die Fragen auch für die Anwendung der Nachfolgevorschriften offensichtlich in gleicher Weise stellen oder wenn ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 24. Oktober 1994 - BVerwG 9 B 83.94 - DVBl 1995, 568, vom 8. März 2000 - BVerwG 2 B 64.99 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 21 und vom 17. Mai 2004 - BVerwG 1 B 176.03 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 29, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 B 37.12

    Anforderung an die grundsätzliche Bedeutung bei Übergangsregelungen; maßgeblicher …

    Erforderlich ist vielmehr, dass sich die aufgeworfene Rechtsfrage für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiter stellen kann (Beschluss vom 8. März 2000 - BVerwG 2 B 64.99 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 21).
  • VGH Bayern, 18.01.2023 - 11 B 22.1153

    Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei vorangegangener Entziehung wegen …

    Ausnahmsweise kann etwas anderes gelten, wenn das ausgelaufene Recht noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung sein wird (vgl. BVerwG, B.v. 8.3.2000 - 2 B 64.99 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 21 = juris Rn. 6 f.;… Kraft in Eyermann, VwGO, § 132 Rn. 21).
  • BVerwG, 17.05.2004 - 1 B 176.03

    Revisionsrechtliche Behandlung von Fragen hinsichtlich der Auslegung auslaufenden …

    Fragen auslaufenden oder nur übergangsweise geltenden Rechts dienen nicht der Fortentwicklung des Rechts; ihnen kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig - und so auch im vorliegenden Fall - keine grundsätzliche Bedeutung zu, weil § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im Wesentlichen auf die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet ist (vgl. Beschluss vom 8. März 2000 - BVerwG 2 B 64.99 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 21 m.w.N.).

    Denn das Vorliegen einer derartigen Sachlage hätte der Beschwerdeführer substanziiert darzulegen (vgl. Beschluss vom 8. März 2000, a.a.O., Beschluss vom 17. August 1999 - BVerwG 1 B 47.99 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 27).

  • BVerwG, 13.07.2007 - 3 B 16.07

    Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung; auslaufendes Recht; …

    Fragen auslaufenden oder ausgelaufenen Rechts dienen nicht der Fortentwicklung des Rechts; ihnen kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung zu, weil § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im Wesentlichen auf die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet ist (vgl. Beschlüsse vom 8. März 2000 - BVerwG 2 B 64.99 -, vom 7. April 2004 - BVerwG 4 B 25.04 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nrn. 21 und 28 sowie vom 7. Oktober 2004 - BVerwG 1 B 139.04 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG Nr. 12, jeweils m.w.N.).

    Anderes ist zwar dann anzunehmen, wenn das ausgelaufene Recht noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung sein könnte, doch hätte der Beschwerdeführer dies substantiiert darzulegen (vgl. Beschlüsse vom 8. März 2000 a.a.O. und vom 17. Mai 2004 - BVerwG 1 B 176.03 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 29), woran es die Klägerin fehlen lässt.

  • BVerwG, 21.12.2006 - 6 B 99.06

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei der gerichtlichen Beurteilung einer gegen den Widerruf …

    Fragen, die sich auf solches Recht beziehen, kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig - und so auch im vorliegenden Fall - keine grundsätzliche Bedeutung zu, weil § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im Wesentlichen auf die für die Zukunft richtungsweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet ist (vgl. Beschluss vom 8. März 2000 - BVerwG 2 B 64.99 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 21 S. 4 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2009 - 13 A 306/08

    Bezugnahme auf eine ausländische Zulassung eines Arzneimittels nach Ablauf der …

    Rn. 107 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - 6 B 35.95 -, NVwZ-RR 1996, 712, und vom 8. März 2000 - 2 B 64.99 -, juris; Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 132 Rn. 60; Berlit, in: Posser/Wolff, VwGO, § 132 Rn. 31; Pietzner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand 2008, § 132 Rn. 54.
  • BVerwG, 18.07.2013 - 3 B 84.12

    Rückforderung von Ausgleichszahlungen für Kartoffelerzeuger; Wirksamkeit der …

    Eine Revisionszulassung wegen solcher Fragen kommt deshalb nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Fragen sich zu den Nachfolgevorschriften offensichtlich in gleicher Weise stellen oder wenn ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist und dies substantiiert dargelegt wird (stRspr, Beschlüsse vom 24. Oktober 1994 - BVerwG 9 B 83.94 - DVBl 1995, 568, vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9, vom 8. März 2000 - BVerwG 2 B 64.99 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 21, vom 17. Mai 2004 - BVerwG 1 B 176.03 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 29 …und vom 15. Dezember 2005 - BVerwG 6 B 70.05 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 B 38.12

    Klärungsbedürftigkeit der Frage der Einleitung eines Verfahrens gem. § 5 UmwRG …

    Erforderlich ist vielmehr, dass sich die aufgeworfene Rechtsfrage für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiter stellen kann (Beschluss vom 8. März 2000 - BVerwG 2 B 64.99 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2009 - 13 A 2408/08

    Anspruch auf Verlängerung (Nachzulassung) der fiktiven Zulassung eines …

    Rn. 109 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - 6 B 35.95 -, NVwZ-RR 1996, 712, und vom 8. März 2000 - 2 B 64.99 -, juris; Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 132 Rn. 60; Berlit, in: Posser/Wolff, VwGO, § 132 Rn. 31; Pietzner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/ Pietzner, VwGO, Stand 2008, § 132 Rn. 54.
  • BVerwG, 27.08.2001 - 2 B 13.01

    Grundsätzliche Bedeutung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit veraltetem Recht …

  • BVerwG, 25.10.2010 - 2 B 35.10

    Bundesbankzulage; Anhörungsrecht der Europäischen Zentralbank vor Erlass …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2007 - 3 L 193/04

    Förderung von Investitionsaufwendungen für Altenpflegeeinrichtungen

  • BVerwG, 21.05.2013 - 3 B 91.12

    OGS-Genehmigungen; Beihilfeantrag; Berichtigung wegen offensichtlichen Irrtums

  • BVerwG, 14.02.2013 - 3 B 34.12

    Beihilfeanspruch für OGS-Anbauflächen; unterbliebener Antrag; Berichtigung …

  • BVerwG, 18.11.2004 - 3 B 50.04

    Voraussetzungen des Übergangs der Milchreferenzmenge an den Verpächter bei …

  • BVerwG, 12.06.2014 - 3 B 12.14

    Landwirtschaft; Beihilfe; Direktzahlung; Betriebsprämie; Zahlungsanspruch; …

  • BVerwG, 29.01.2013 - 3 B 31.12

    Landwirtschaft; Beihilfe; Reform; gemeinsame Agrarpolitik; Betriebsprämie; …

  • BVerwG, 29.01.2013 - 3 B 24.12

    Landwirtschaft; Beihilfe; Reform; gemeinsame Agrarpolitik; Betriebsprämie; …

  • BVerwG, 13.10.2008 - 2 B 20.08

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; …

  • BVerwG, 13.08.2007 - 2 B 22.07

    Anspruch auf Gewährung einer Versorgung nach den Vorschriften des …

  • BVerwG, 02.11.2004 - 1 B 58.04

    Aufnahmeanspruch der Angehörigen von Vertriebenen deutscher Volkszugehörigkeit im …

  • BVerwG, 17.05.2013 - 3 B 87.12

    Berücksichtigung von Investitionen als individuellen Beitrag bei der Berechnung …

  • BVerwG, 22.03.2006 - 1 B 59.05
  • BVerwG, 26.03.2013 - 3 B 90.12

    Neufestsetzung von Zahlungsansprüchen nach der Betriebsprämienregelung und …

  • BVerwG, 16.05.2013 - 3 B 65.12

    Klärungsbedürftigkeit des Begriffs "Kauf" i.S.d. § 3 Abs. 3 S. 1 ITFG bei …

  • OVG Berlin, 29.11.2004 - 5 B 4.02

    Anspruch eines Statusdeutschen auf Erteilung eines Reisepasses; Verlust der …

  • BVerwG, 23.04.2013 - 5 B 23.13

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bzgl. der Übergangsvorschrift der …

  • BVerwG, 22.01.2013 - 5 B 63.12

    Härtefallregelung für den Beihilfeausschluss nicht verschreibungspflichtiger …

  • BVerwG, 11.08.2004 - 10 B 11.04
  • BVerwG, 04.06.2003 - 2 B 1.03

    Anrechenbare Versorgungsleistung i.R.e. Versicherungsleistung aus einer …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2011 - 13 A 2817/10

    Maßgeblichkeit der Planaufnahme eines Krankenhauses oder im Falle der Fusion der …

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