Rechtsprechung
| OVG Bremen, 13.09.2021 - 2 B 65/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Oberverwaltungsgericht Bremen
AufenthG § 15a Abs 2
Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; Erledigung der Vorspracheverpflichtung durch Bekanntgabe des Verteilungsbescheids - Erledigung; Rechtsschutzbedürfnis; Verteilung; Verteilungsentscheidung; Vorspracheverpflichtung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 15a Abs. 2
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Verpflichtung, sich zum Zweck der Prüfung einer Umverteilung zu der für die Veranlassung der Verteilung zuständigen Landesbehörde zu begeben - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 22.01.2021 - 4 V 2673/20
- OVG Bremen, 13.09.2021 - 2 B 65/21
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OVG Bremen, 13.07.2021 - 2 B 212/21
Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; Erledigung der …
Auszug aus OVG Bremen, 13.09.2021 - 2 B 65/21
sich die Vorspracheverpflichtung erledigt; sie entfaltet für die Antragstellerin keine belastenden Rechtsfolgen mehr (vgl. Beschl. d. Senats v. 13.07.2021 - 2 B 212/21, juris Rn. 10 ff.).
- OVG Saarland, 27.12.2021 - 2 B 282/21
Corona-Maßnahmen im Einzelhandel (2G, Mischsortimentsklausel)
Gerade in dem Punkt unterliegt indes die konkrete Umsetzung dieses Regelungsziels im § 6 Abs. 1 Nr. 7 Satz 2 VO-CP (juris: CoronaVV SL 2021ah) nach wie vor erheblichen Bedenken am Maßstab des Gleichbehandlungsgebots (vgl. dazu bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.3.2021 - 2 B 58/21 -, juris, vom 10.3.2021 - 2 B 65/21 -, und den das damalige Verfahren der Antragstellerin betreffenden Einstellungsbeschluss vom 11.3.2021 - 2 B 60/21 -).Mit dieser Frage hat sich der Senat im Zusammenhang mit den sogenannten Grundbedarfskatalogen[vgl. die seinerzeit einschlägige, 19 Ausnahmetatbestände betreffende Fassung der Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 6.3.2021, dort Art. 2 § 7 VO-CP, Amtsblatt des Saarlandes 2021, Teil I, Seiten 558, 561][vgl. die seinerzeit einschlägige, 19 Ausnahmetatbestände betreffende Fassung der Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 6.3.2021, dort Art. 2 § 7 VO-CP, Amtsblatt des Saarlandes 2021, Teil I, Seiten 558, 561] bereits im März 2021 aus Anlass der Eilanträge mehrerer Gewerbetreibender, unter anderem der Antragstellerin, befasst und deren Begehren auch entsprochen.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.3.2021 - 2 B 58/21 -, Juris, vom 10.3.2021 - 2 B 65/21 -, und den das damalige Verfahren der Antragstellerin betreffenden Einstellungsbeschluss vom 11.3.2021 - 2 B 60/21 -][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.3.2021 - 2 B 58/21 -, Juris, vom 10.3.2021 - 2 B 65/21 -, und den das damalige Verfahren der Antragstellerin betreffenden Einstellungsbeschluss vom 11.3.2021 - 2 B 60/21 -] Auf den entsprechenden Vortrag in der Antragsbegründung geht der Antragsgegner in der Antragserwiderung nicht ein.
- OVG Saarland, 21.07.2022 - 2 C 64/21
Rechtswidrigkeit der CoronaVV SL 2021d § 7 Abs 3
Rn. 27 Mit Beschluss vom 10.3.2021 - 2 B 65/21 - hat der Senat dem Eilantrag der Antragstellerin stattgegeben und den § 7 Abs. 3 VO-CP in seiner seit dem 8.3.2021 geltenden Fassung vom 6.3.2021 vorläufig außer Vollzug gesetzt.Zur Vermeidung von Wiederholungen der Feststellungen werde zudem auf die Ausführungen des Senats in dem Beschluss vom 9.3.2021 - 2 B 58/21 - sowie in dem Beschluss vom 10.3.2021 - 2 B 65/21 - verwiesen.
Rn. 60 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens 2 B 65/21 Bezug genommen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.
- OVG Saarland, 09.09.2025 - 2 C 141/24
Schließung von Einzelhandel anlässlich der Corona-Pandemie
Rn. 31 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der elektronischen Gerichtsakten dieses Verfahrens sowie der Gerichtsakten der Verfahren 2 C 64/21 und 2 B 65/21 Bezug genommen.
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