Rechtsprechung
| BVerwG, 16.11.2020 - 2 B 67.20 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Disziplinare Höchstmaßnahme für den Besitz von Kinderpornografie bei einem Lehrer
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 12 DiszG BE, § 13 DiszG BE, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Disziplinare Höchstmaßnahme für den Besitz von Kinderpornografie bei einem Lehrer - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
DiszG BE § 3; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
Aberkennung des Ruhegehalts eines Studienrates aufgrund des Besitzes kinderpornografischer Schriften - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 17.07.2019 - 80 K 9.17
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2020 - 80 D 4.19
- BVerwG, 16.11.2020 - 2 B 67.20
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18
Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar
Auszug aus BVerwG, 16.11.2020 - 2 B 67.20
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - (BVerwGE 166, 389) sei angesichts des engen Bezugs der im Besitz kinderpornografischer Schriften liegenden Pflichtverletzung eines Lehrers zu dessen Statusamt der bis zur Höchstmaßnahme reichende Orientierungsrahmen voll auszuschöpfen, ohne dass es auf die konkreten Tatumstände des strafbaren Verhaltens ankomme.Rn. 6 Die von der Beschwerde für grundsätzlich klärungsbedürftig gehaltene Frage, nach welchen Kriterien das Vorliegen "außergewöhnlicher Umstände des Einzelfalles" zu beurteilen sei, die nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - (BVerwGE 166, 389) ausnahmsweise ein Absehen von der disziplinaren Höchstmaßnahme beim strafbaren Besitz kinderpornografischer Schriften von Lehrern rechtfertigen könnten, führt nicht zur Zulassung der Revision.
Rn. 7 Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem von der Beschwerde angeführten Urteil ausgesprochen, dass bei einem beamteten Lehrer der außerdienstliche Besitz kinderpornografischer Schriften - auch bei geringer Anzahl oder niederschwelligem Inhalt - aufgrund des damit verbundenen Vertrauensverlusts beim Dienstherrn und der Allgemeinheit in aller Regel zur disziplinaren Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führt (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - BVerwGE 166, 389 Rn. 31 und Leitsatz 1).
Das gelte - im Hinblick auf das Schuldprinzip und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - nur dann nicht, wenn außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls die Annahme des vollständigen Vertrauensverlusts in die Person des Beamten ausnahmsweise widerlegten (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - BVerwGE 166, 389 Rn. 31).
- BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11
Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis; …
Auszug aus BVerwG, 16.11.2020 - 2 B 67.20
Ein Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregelungen auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4…, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 …und vom 5. Dezember 2019 - 2 B 11.19 - juris Rn. 5). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 16.11.2020 - 2 B 67.20
Rn. 5 Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ). - BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13
Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse; …
Auszug aus BVerwG, 16.11.2020 - 2 B 67.20
Ein Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregelungen auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 …und vom 5. Dezember 2019 - 2 B 11.19 - juris Rn. 5). - BVerwG, 05.12.2019 - 2 B 11.19
Finanzieller Ausgleich für freiwillig geleistete Zusatzstunden im Feuerwehrdienst
Auszug aus BVerwG, 16.11.2020 - 2 B 67.20
Ein Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregelungen auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4…, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 und vom 5. Dezember 2019 - 2 B 11.19 - juris Rn. 5).
- VG Magdeburg, 07.12.2021 - 15 A 17/20
Disziplinarmaßnahme gegen einen pädophilen Polizeibeamten
Rn. 82 (vgl. etwa: BVerwG, Urteil v. 18.06.2015, 2 C 9.14; 9 Videodateien, die u. a. die Ausübung von Geschlechts-, Oral- u. Analverkehr von Erwachsenen mit Mädchen von ca. 6 Jahren zeigen; [Entfernung]; BVerwG, Urteil v. 16.06.2020, 2 C 12.19; 1.057 Bilddateien, Posing sowie Manipulation am eigenen und fremden Geschlechtsteil, auch von Erwachsenen: [Entfernung]; BVerwG, Beschluss v. 16.11.2020, 2 B 67.20; zuvor: VG Berlin, Urteil v. 17.07.2019, 80 K 9.17 OL; 79 Bilddateien mit sexuellen Handlungen, 1 Videodatei 10 Minuten, Analverkehr Erwachsener mit Kind; Aberkennung Ruhegehalt]; OVG Schleswig-Holstein, Urteil v. 17.12.2020, 14 LB 1/20; 2 Kinderporno-Videos eingestellt, 37 und 21 Minuten mit Zusammenschnitt mehrerer, schwerer Missbrauchshandlungen, 13 Bilder mit Oral- und Geschlechtsverkehr mit erwachsenen Männern besessen [Entfernung]; VG Bremen, Urteil v. 23.06.2020, 8 K 236/19; 1 Kinderporno-Video eingestellt, 46 Posing sowie Manipulation [Zurückstufung]; VG Magdeburg, Urteil v. 05.11.2019, 15 A 29/17 ; 4.387 Kinderpornos und 831 Jugendpornos auch mit sadomasochistischem Inhalt; Zurückstufung wg. - BVerwG, 23.01.2024 - 2 B 25.23
Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis wegen Besitzes von …
Insbesondere lassen sich keine Umstände benennen, die in allen Fällen so außergewöhnlich sind, dass sie stets die Annahme des vollständigen Vertrauensverlusts in die Person des betreffenden Beamten widerlegen könnten (BVerwG, Beschluss vom 16. November 2020 - 2 B 67.20 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 82 Rn. 8). - BVerwG, 10.12.2024 - 2 B 11.24 Insbesondere lassen sich keine Umstände benennen, die in allen Fällen so außergewöhnlich sind, dass sie stets die Annahme des vollständigen Vertrauensverlusts in die Person des betreffenden Beamten widerlegen könnten und generell zur Abstufung des Orientierungsrahmens führen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. November 2020 - 2 B 67.20 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 82 Rn. 8).
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