Rechtsprechung
| BVerwG, 10.12.2015 - 2 B 68.14, 2 B 68.14 (2 C 28.15) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Zeitlicher Umfang von Freizeitausgleich bei rechtmäßiger Mehrarbeit im Bereitschaftsdienst; Revisionszulassung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Zeitlicher Umfang von Freizeitausgleich bei rechtmäßiger Mehrarbeit im Bereitschaftsdienst; Revisionszulassung - Wolters Kluwer
Zeitlicher Umfang des Ausgleichs rechtmäßiger Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst durch Freizeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
Zeitlicher Umfang des Ausgleichs rechtmäßiger Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst durch Freizeit - datenbank.nwb.de
Zeitlicher Umfang von Freizeitausgleich bei rechtmäßiger Mehrarbeit im Bereitschaftsdienst; Revisionszulassung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart - 3 K 1353/13
- VGH Baden-Württemberg - 4 S 169/12
- VG Stuttgart, 05.12.2012 - 3 K 1353/12
- VGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 4 S 169/13
- BVerwG, 10.12.2015 - 2 B 68.14, 2 B 68.14 (2 C 28.15)
- BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 28.15
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 21.15
Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch …
Auszug aus BVerwG, 10.12.2015 - 2 B 68.14
Zu dieser Frage sind beim Bundesverwaltungsgericht zwischenzeitlich - nach Zulassung der Revision durch das Oberverwaltungsgericht Münster - von der Beklagten des vorliegenden Verfahrens eingelegte weitere Revisionen anhängig geworden (Verfahren BVerwG 2 C 21.15 bis 2 C 24.15 ). - BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 24.15
Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch …
Auszug aus BVerwG, 10.12.2015 - 2 B 68.14
Zu dieser Frage sind beim Bundesverwaltungsgericht zwischenzeitlich - nach Zulassung der Revision durch das Oberverwaltungsgericht Münster - von der Beklagten des vorliegenden Verfahrens eingelegte weitere Revisionen anhängig geworden (Verfahren BVerwG 2 C 21.15 bis 2 C 24.15 ).
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