Rechtsprechung
| BVerwG, 18.06.1993 - 2 B 68.93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Bremen, 27.11.2018 - 2 LA 62/17
Aufgabe Teilstatusrechtsprechung; freiwillige Beiträge; Freiwillige Beiträge zur …
Eine Regelung dieser Art ist nach dem darin erkennbaren Willen des Gesetzgebers einer ausdehnenden Auslegung und Ergänzung der ausdrücklichen Regeln durch allgemeine Grundsätze oder einer einschränkenden Auslegung entgegen dem Wortlaut nicht zugänglich (vgl. bereits BVerwG…, Urteil vom 28.01.1993 - 2 C 20/91 - Rn. 16, juris; Beschluss vom 18.06.1993 - 2 B 68/93 - Rn. 3, juris; OVG NW…, Urteil vom 12.04.2002 - 1 A 192/00 - Rn. 18, juris; OVG NW…, Urteil vom 23.04.2009 - 1 A 2547/07 - Rn. 49, juris).Dem trägt das Gesetz (allein) durch eine Anrechnung entsprechend dem Verhältnis der Entgeltpunkte Rechnung (BVerwG, Beschluss vom 18.06.1993, a.a.O.).
- OVG Bremen, 28.04.2004 - 2 A 438/02
Beamtenversorgung; Ruhensregelung; Rente, berufsständische; Ärzteversorgung; …
Die Anrechnung von Leistungen eines Rentenversicherungsträgers, die auf mindestens hälftigen Beiträgen eines öffentlichen Arbeitgebers beruhen, auf Versorgungbezüge ist nach gesicherter höchstrichterlicher Rechtsprechung mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfG, B.v. 30.09.1987 - 2 BvR 933.82 - BVerfGE 76, 256 ff.; BVerwG, B.v. 18.06.1993 - 2 B 68/93; BAG, U.v. 22.02.2000 -3 AZR 108/99, ZBR 2001, 444-446 = ArztR 2001, 211-216; VGH Bad.-Württ., U.v. 23.04.1991 -4 S 2180/90). - VG Düsseldorf, 23.03.2009 - 23 K 2012/07
Ruhensregelung Anrechnung Renten Regelaltersrente Versorgungsausgleich …
Rn. 49 vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 1993 - 2 B 68/93 -, Juris, Rn. 3; Schmalhofer, a. a. O., § 55, Erl. - VG Lüneburg, 18.01.2006 - 1 A 44/05
Altersrente; Anrechnung; Beamtenbezüge; Beamtenversorgung; Beamter; …
Vor diesem Hintergrund ist das beklagte Landesamt in rechtlich nicht zu beanstandender Weise davon ausgegangen, dass die dem Verstorbenen ab dem 1. März 1989 von der BfA gewährten Renten in Form der Erwerbsminderungs- und anschließend der Altersrente in den Anwendungsbereich des § 55 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG fallen (vgl. auch BVerwG, Besch. v. 18.6.1993 - BVerwG 2 B 68.93 -, ZTR 1993 393 ) und hierauf die ihm gleichzeitig gewährten Versorgungsbezüge bis zu der in Abs. 2 des BeamtVG genannten Höchstgrenze angerechnet werden.
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