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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.12.2007 - 2 B 70.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,19917
BVerwG, 06.12.2007 - 2 B 70.07 (https://dejure.org/2007,19917)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.2007 - 2 B 70.07 (https://dejure.org/2007,19917)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 2007 - 2 B 70.07 (https://dejure.org/2007,19917)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer Abweichung von einer höchstrichterlichen Rechtssprechung für die Begründetheit einer Divergenzrüge; Frage der Einordnung der Teilnahme an einer geselligen Veranstaltung als dienstliche Tätigkeit; Unfallrechtlich geschützte Tätigkeit innerhalb einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.10.1963 - II C 10.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.12.2007 - 2 B 70.07
    Die Beschwerde bezieht sich dabei auf den in der Entscheidung des Senats vom 24. Oktober 1963 - BVerwG 2 C 10.62 - (BVerwGE 17, 59 ) formulierten Rechtssatz, bei der Verwirklichung des Merkmals "in Ausübung des Dienstes" sei die Annahme eines Dienstunfalls, der sich während der regelmäßigen Arbeitszeit im Dienstgebäude ereignet habe, nur dann auszuschließen, wenn es sich um Verhaltensweisen des Beamten handele, die mit der Dienstausübung schlechthin nicht in Zusammenhang gebracht werden könnten; dies sei insbesondere bei Verhaltensweisen denkbar, die den wohlverstandenen Interessen des Dienstherrn erkennbar zuwiderliefen oder von ihm sogar ausdrücklich verboten seien.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2018 - 4 S 1237/17

    Sportunfall beim "Lehrersport"

    Zu diesen gehört im Übrigen auch die Durchführung von Studien- oder Klassenfahrten beziehungsweise von Landschulheimaufenthalten, die am Dienstunfallschutz teilnehmen, soweit sich in einem in diesem Zusammenhang erlittenen Unfall keine Gelegenheitsursachen, sondern spezifische Gefahren oder jedenfalls nach allgemeiner Lebenserfahrung erhöhte Risiken realisieren (vgl. Senatsurteil vom 28.09.2007 - 4 S 516/06 -, VBlBW 2008, 225 sowie nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 26.02.2008 - 2 B 135.07 -, NVwZ-RR 2008, 276 ), und der Unfall nicht bei einer Tätigkeit eingetreten ist, die mit dem pädagogischen Auftrag des Lehrers unvereinbar ist (vgl. OVG NRW, Urteil vom 11.04.2007 - 21 A 3006/05 - sowie nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 06.12.2007 - 2 B 70.07 -, Juris ).
  • AG Hannover, 06.02.2018 - 462 C 2065/17

    Flugverspätung - Ausgleichsleistungsanspruch Fluggast

    Entscheidend ist vielmehr, dass die Beklagte gegen die ihr obliegende Prozessförderungspflicht verstoßen hat, indem sie Sachvortrag bis zum Termin der mündlichen Verhandlung zurückgehalten hat und sodann zu dem ausdrücklich ihren Wünschen entsprechenden Termin nicht erschienen ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13.8.2007, 2 B 70/07).
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