Rechtsprechung
| BVerwG, 06.12.2007 - 2 B 70.07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit einer Abweichung von einer höchstrichterlichen Rechtssprechung für die Begründetheit einer Divergenzrüge; Frage der Einordnung der Teilnahme an einer geselligen Veranstaltung als dienstliche Tätigkeit; Unfallrechtlich geschützte Tätigkeit innerhalb einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 30.06.2005 - 23 K 2384/04
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2007 - 21 A 3006/05
- BVerwG, 06.12.2007 - 2 B 70.07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 24.10.1963 - II C 10.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.12.2007 - 2 B 70.07
Die Beschwerde bezieht sich dabei auf den in der Entscheidung des Senats vom 24. Oktober 1963 - BVerwG 2 C 10.62 - (BVerwGE 17, 59 ) formulierten Rechtssatz, bei der Verwirklichung des Merkmals "in Ausübung des Dienstes" sei die Annahme eines Dienstunfalls, der sich während der regelmäßigen Arbeitszeit im Dienstgebäude ereignet habe, nur dann auszuschließen, wenn es sich um Verhaltensweisen des Beamten handele, die mit der Dienstausübung schlechthin nicht in Zusammenhang gebracht werden könnten; dies sei insbesondere bei Verhaltensweisen denkbar, die den wohlverstandenen Interessen des Dienstherrn erkennbar zuwiderliefen oder von ihm sogar ausdrücklich verboten seien.
- VGH Baden-Württemberg, 10.12.2018 - 4 S 1237/17
Sportunfall beim "Lehrersport"
Zu diesen gehört im Übrigen auch die Durchführung von Studien- oder Klassenfahrten beziehungsweise von Landschulheimaufenthalten, die am Dienstunfallschutz teilnehmen, soweit sich in einem in diesem Zusammenhang erlittenen Unfall keine Gelegenheitsursachen, sondern spezifische Gefahren oder jedenfalls nach allgemeiner Lebenserfahrung erhöhte Risiken realisieren (vgl. Senatsurteil vom 28.09.2007 - 4 S 516/06 -, VBlBW 2008, 225 sowie nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 26.02.2008 - 2 B 135.07 -, NVwZ-RR 2008, 276), und der Unfall nicht bei einer Tätigkeit eingetreten ist, die mit dem pädagogischen Auftrag des Lehrers unvereinbar ist (vgl. OVG NRW, Urteil vom 11.04.2007 - 21 A 3006/05 - sowie nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 06.12.2007 - 2 B 70.07 -, Juris ). - AG Hannover, 06.02.2018 - 462 C 2065/17
Flugverspätung - Ausgleichsleistungsanspruch Fluggast
Entscheidend ist vielmehr, dass die Beklagte gegen die ihr obliegende Prozessförderungspflicht verstoßen hat, indem sie Sachvortrag bis zum Termin der mündlichen Verhandlung zurückgehalten hat und sodann zu dem ausdrücklich ihren Wünschen entsprechenden Termin nicht erschienen ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13.8.2007, 2 B 70/07).
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