Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 01.10.2014 - 2 B 71/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 79 Abs 1 BauO ND
Bauaufsichtliches Einschreiten; Ermessensreduzierung auf Null; Nachbar; nachbarschützende Vorschrift; Nutzungsuntersagung; spürbare Beeinträchtigung; Straßenverkehr; Verkehrsaufkommen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann muss die Baubehörde auf Antrag des Nachbarn einschreiten?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann muss die Bauaufsicht gegen ein rechtswidriges Bauvorhaben einschreiten? (IBR 2015, 99)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- OVG Niedersachsen, 16.02.2012 - 1 LB 19/10
Voraussetzung eines unmittelbaren Anspruchs auf bauaufsichtliches Einschreiten …
Auszug aus VG Lüneburg, 01.10.2014 - 2 B 71/14
Im Grundsatz hat ein Nachbar hiernach lediglich einen Anspruch darauf, dass die Behörde über das "Ob" und "Wie" des Einschreitens ermessensfehlerfrei entscheidet (Nds. OVG, Urt. v. 16.02.2012 - 1 LB 19/10 -, Juris).Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung setzt der unmittelbare Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten nicht nur einen Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften voraus, sondern erfordert zusätzlich, dass dadurch eine "spürbare Beeinträchtigungen" (st. Rspr., des Nds. OVG, vgl. Urt. v. 16.02.2012 - 1 LB 19/10 -, a. a. O., sowie Mann, in: Große-Suchsdorf, NBauO, Kommentar, 9. Aufl. 2013, § 79 Rn. 71 ff., jeweils m. w. N.) bzw. eine "hohe Intensität der Störung oder Gefährdung" (…vgl. BVerwG, Urt. v. 18.08.1960 - I C 4.59 -, a. a. O.) hervorgerufen wird.
- BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59
Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen
Auszug aus VG Lüneburg, 01.10.2014 - 2 B 71/14
Rn. 19 Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. August 1960 ist ein bauordnungsrechtlicher Anspruch des Nachbarn auf Einschreiten im Grundsatz anerkannt (- 1 C 42.59 -, DVBl. 1961, 128). - BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92
Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs. …
Auszug aus VG Lüneburg, 01.10.2014 - 2 B 71/14
Rn. 26 Im Rahmen der von der Antragsgegnerin zu treffenden Interessenabwägung sind im Übrigen nur qualifizierte Interessen abwägungserheblich, also solche, die über das Interesse jedes Verkehrsteilnehmers, in seiner Freiheit möglichst wenig beschränkt zu werden, hinausgehen (BVerwG, Urt. v. 27.01.1993 - 11 C 35/92 -, BVerwGE 92, 32-41).
- BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80
Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Überraschungsurteils; Umfang des …
Auszug aus VG Lüneburg, 01.10.2014 - 2 B 71/14
Ein Anspruch auf den Fortbestand einer Verkehrsverbindung, die für eine bestimmte Grundstücksnutzung von besonderem Vorteil ist, besteht ebenso wenig wie ein Anspruch auf Gewährleistung von Bequemlichkeit oder Leichtigkeit der Zu- und Abfahrt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.1993 - 11 C 35/92 -, a. a. O., Urt. v. 06.08.1982 - BVerwG 4 C 58.80 -, NJW 1983, 770;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.09.1993, VBlBW 1994, 314; VG Karlsruhe, Beschl. v. 01.03.2002 - 9 K 388/02 -, Juris). - OVG Niedersachsen, 26.07.2012 - 1 LC 130/09
Folgen der Offenlegung der Übertragung des Eigentums am Grundstück des …
Auszug aus VG Lüneburg, 01.10.2014 - 2 B 71/14
Wer sich als Nachbar gegen eine Beeinträchtigung zur Wehr setzten kann, ergibt sich aus dem jeweils einschlägigen materiellen Recht (Nds. OVG, Urt. v. 26.07.2012 - 1 LC 130/09 -, Juris). - VG Karlsruhe, 01.03.2002 - 9 K 388/02
Anliegergebrauch: Straßensperre - Auswirkung auf Gewerbebetrieb
Auszug aus VG Lüneburg, 01.10.2014 - 2 B 71/14
Ein Anspruch auf den Fortbestand einer Verkehrsverbindung, die für eine bestimmte Grundstücksnutzung von besonderem Vorteil ist, besteht ebenso wenig wie ein Anspruch auf Gewährleistung von Bequemlichkeit oder Leichtigkeit der Zu- und Abfahrt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.1993 - 11 C 35/92 -, a. a. O., Urt. v. 06.08.1982 - BVerwG 4 C 58.80 -, NJW 1983, 770;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.09.1993, VBlBW 1994, 314; VG Karlsruhe, Beschl. v. 01.03.2002 - 9 K 388/02 -, Juris). - BVerwG, 12.05.1960 - I C 4.59
Rechtsmittel
Auszug aus VG Lüneburg, 01.10.2014 - 2 B 71/14
Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung setzt der unmittelbare Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten nicht nur einen Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften voraus, sondern erfordert zusätzlich, dass dadurch eine "spürbare Beeinträchtigungen" (…st. Rspr., des Nds. OVG, vgl. Urt. v. 16.02.2012 - 1 LB 19/10 -, a. a. O., sowie Mann, in: Große-Suchsdorf, NBauO, Kommentar, 9. Aufl. 2013, § 79 Rn. 71 ff., jeweils m. w. N.) bzw. eine "hohe Intensität der Störung oder Gefährdung" (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.08.1960 - I C 4.59 -, a. a. O.) hervorgerufen wird.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2023 - 2 A 2535/21
Wann muss die Baubehörde auf Antrag des Nachbarn einschreiten?
Rn. 47 Vgl. in diesem Zusammenhang auch OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2015 - 20 D 79/14.AK -, DVBl 2016, 657 = juris Rn. 235; siehe auch VG Lüneburg, Beschluss vom 1. Oktober 2014 - 2 B 71/14 -, juris Rn. 23.
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Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 01.07.2014 - 2 B 71/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
VwGO § 80 Abs. 1
Aufschiebende Wirkung, Wirksamkeitshemmung, Sofortvollzug - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 21.03.2014 - 3 L 98/14
- OVG Sachsen, 01.07.2014 - 2 B 71/14
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OVG Sachsen, 10.01.2012 - 2 B 153/11
Unfallruhegehalt, Interessenabwägung, Dienstunfall, Rückforderung, Ermessen
Auszug aus OVG Sachsen, 01.07.2014 - 2 B 71/14
Rn. 8 Die Anordnung der sofortigen Vollziehung des angegriffenen Aufhebungsbescheids vom 15. Januar 2014 genügt zwar - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - den Anforderungen an die formelle Begründungspflicht nach § 80 Abs. 3 VwGO (vgl. Senatsbeschl. v. 10. Januar 2012 - 2 B 153/11 -, juris Rn. 7).
- OVG Sachsen, 27.01.2023 - 2 A 243/22
Rücknahme Unfallruhegehalt; Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand; …
Im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes ordnete das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Klägers gegen den Rücknahmebescheid an (VG Leipzig, Beschl. v. 21. März 2014 - 3 L 98/14 -); die Beschwerde des Beklagten wurde zurückgewiesen (Senatsbeschl. v. 1. Juli 2014 - 2 B 71/14 -, juris).Ausgeschlossen war lediglich die sofortige Vollziehung des streitgegenständlichen Bescheides, solange der Bescheid vom 28. Oktober 2013 nicht bestandskräftig oder sofort vollziehbar war (vgl. Senatsbeschl. v. 1. Juli 2014 - 2 B 71/14 - a. a. O. Rn. 8).
- OVG Sachsen, 27.01.2023 - 3 A 225/22
Aufhebung des zunächst bezogenen Unfallruhegehalts eines Beamten; Zulassung der …
Im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes ordnete das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Klägers gegen den Rücknahmebescheid an (VG Leipzig, Beschl. v. 21. März 2014 - 3 L 98/14 -); die Beschwerde des Beklagten wurde zurückgewiesen (Senatsbeschl. v. 1. Juli 2014 - 2 B 71/14 -, juris).Ausgeschlossen war lediglich die sofortige Vollziehung des streitgegenständlichen Bescheides, solange der Bescheid vom 28. Oktober 2013 nicht bestandskräftig oder sofort vollziehbar war (vgl. Senatsbeschl. v. 1. Juli 2014 - 2 B 71/14 - a. a. O. Rn. 8).
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