Rechtsprechung
| BVerwG, 07.09.1984 - 2 B 73.84 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Antrag einer aus dem Beamtenverhältnis ausgeschiedenen Klägerin auf Zulassung zu einer Wiederholungsprüfung - Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Auszug aus BVerwG, 07.09.1984 - 2 B 73.84
Außerdem rügt die Beschwerde hinsichtlich der zweiten Begründung als Verfahrensmangel eine Verletzung der Aufklärungspflicht, ohne indessen darzulegen, welche Beweismittel ihrer Ansicht nach das Berufungsgericht noch hätte heranziehen müssen und welche Tatsachen sich daraus im einzelnen ergeben hätten; diese Darlegung wäre nach § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderlich, damit Vorliegen und Erheblichkeit des angeblichen Verfahrensmangels geprüft werden könnten (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ; vgl. auch z.B. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 15.12.1977 - 3 B 96.76
Ersatz eines Verfolgungsschadens
Auszug aus BVerwG, 07.09.1984 - 2 B 73.84
Bei einer derartigen mehrfachen Begründung des Berufungsurteils bedarf es in bezug auf jede der Begründungen eines Zulassungsgrundes, um die Revision zuzulassen (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 96.76 - und vom 6. September 1979 - BVerwG 8 B 35/37.79 - , jeweils mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
Auszug aus BVerwG, 07.09.1984 - 2 B 73.84
Außerdem rügt die Beschwerde hinsichtlich der zweiten Begründung als Verfahrensmangel eine Verletzung der Aufklärungspflicht, ohne indessen darzulegen, welche Beweismittel ihrer Ansicht nach das Berufungsgericht noch hätte heranziehen müssen und welche Tatsachen sich daraus im einzelnen ergeben hätten; diese Darlegung wäre nach § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderlich, damit Vorliegen und Erheblichkeit des angeblichen Verfahrensmangels geprüft werden könnten (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ; vgl. auch z.B. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 02.09.1977 - 7 B 15.76
Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip durch die Auslegung einer nichtrevisiblen …
Auszug aus BVerwG, 07.09.1984 - 2 B 73.84
Damit ist kein Verfahrensmangel bezeichnet, sondern die materielle Rechtsanwendung des Berufungsgerichts angegriffen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, z.B. Beschlüsse vom 7. Januar 1974 - BVerwG 2 B 58.73 - und vom 2. September 1977 - BVerwG 7 B 15.76 -, jeweils mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 07.01.1974 - II B 58.73
Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Falle des …
Auszug aus BVerwG, 07.09.1984 - 2 B 73.84
Damit ist kein Verfahrensmangel bezeichnet, sondern die materielle Rechtsanwendung des Berufungsgerichts angegriffen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, z.B. Beschlüsse vom 7. Januar 1974 - BVerwG 2 B 58.73 - und vom 2. September 1977 - BVerwG 7 B 15.76 -, jeweils mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
| OVG Bremen, 26.07.1984 - 2 B 73/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 22.03.1990 - 5 C 40.86
Pflegeperson - Hilfe zum Lebensunterhalt - Sozialhilfe - Alterssicherung
Die Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe sind dem Bundesverwaltungsgericht weitgehend im grundsätzlichen Ansatz des voraussichtlichen sozialhilferechtlichen Bedarfs der Pflegeperson gefolgt (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 29. Januar 1981 - 6 B 36.78 -; BayVGH, Urteil vom 2. Dezember 1983 - 12 B 83 A. 618 - ; OVG Bremen, Beschluß vom 26. Juli 1984 - 2 B 73/84 - ; HessVGH, Urteil vom 24. Juni 1986 - IX OE 44/82 - kritisch; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. September 1989 - 8 A 1212/87 - ; anderer Ansicht OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Oktober 1978 - IV A 201/76 - und Urteil vom 18. Dezember 1980 - 4 A 147/78 - und das Berufungsurteil).
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