Rechtsprechung
| BVerwG, 16.10.1984 - 2 B 75.83 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 24.05.1983 - 4 B 59.82
- BVerwG, 16.10.1984 - 2 B 75.83
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
Auszug aus BVerwG, 16.10.1984 - 2 B 75.83
Ferner hätte angegeben werden müssen, inwiefern es nach der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts auf solche weiteren Ermittlungen angekommen wäre (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17]) Solche Ausführungen läßt die Beschwerdeschrift gänzlich vermissen. - BVerwG, 18.09.1969 - VIII B 200.67
Auszug aus BVerwG, 16.10.1984 - 2 B 75.83
Die nur einseitige Erledigungserklärung des Klägers bleibt auf die Fortführung des Beschwerdeverfahrens und die Entscheidung über die Zulassung der Revision ohne Einfluß (BVerwGE 34, 40). - BVerwG, 21.02.1964 - VI C 20.63
Rechtsmittel
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Rechtsprechung
| OVG Bremen, 05.08.1983 - 2 B 75/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe in einem Asylverfahren; Möglichkeit der Durchführung eines Asylverfahrens ohne Prozesskostenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 01.07.1983 - 5 AS 107/83
- OVG Bremen, 05.08.1983 - 2 B 75/83
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 24.05.1983 - 2 BvR 546/83
Verfassungsmäßigkeit des Berufungsausschlusses in Asylverfahren
Auszug aus OVG Bremen, 05.08.1983 - 2 B 75/83
Das gilt umsomehr, als eine derartige Beschränkung selbst für das Verfahren in der Hauptsache keinen Bedenken unterliegt (BVerfG, Beschl. vom 24.5.1983, DVBl. 1983, 746). - OVG Bremen, 12.03.1981 - 2 B 12/81
Auszug aus OVG Bremen, 05.08.1983 - 2 B 75/83
Das Oberverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung in den Fällen, in denen die Berufung als Rechtsmittel in der Hauptsache nicht oder nicht ohne weiteres statthaft ist, eine Nachprüfung der Erfolgsaussichten der ... Rahmen eines Prozeßkostenhilfeverfahrens aus der Erwägung heraus abgelehnt, es sei mit Sinn und Zweck der Berufungsbeschränkung nicht vereinbar, in einem Nebenverfahren eine Sachprüfung vorzunehmen, die die Beteiligten im Hauptsacheverfahren nicht oder nicht ohne weiteres erhalten können (vgl. Beschl. vom 12.3.1981, 2 B 12/81 mit weiteren Nachw.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.1983 - 19 B 20074/82
Auszug aus OVG Bremen, 05.08.1983 - 2 B 75/83
Jedenfalls in Verfahren über Prozeßkostenhilfeanträge, durch deren Stellung es im Belieben eines Klägers stünde, entgegen § 32 AsylVerfG eine Sachprüfung des Oberverwaltungsgerichts herbeizuführen, muß diese deshalb unterbleiben (ebenso OVG Münster, Beschl.v. 6.4.1983 - 19 B 20074/82) Es muß darum bei der Prüfung der Erfolgsaussichten durch das Verwaltungsgericht bewenden.
- VGH Hessen, 20.06.1984 - 10 TH 1560/84
Beschwerde gegen die Versagung von Prozeßkostenhilfe in Asylrechtsstreitigkeiten; …
Obwohl in Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz der Zugang zu der Berufungsinstanz nur beschränkt eröffnet ist, ist in diesen Verfahren die Beschwerde gegen die Versagung von Prozeßkostenhilfe für das Klageverfahren ;weder ausgeschlossen noch hinsichtlich der Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts eingeschränkt (ebenso: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 11. März 1983 - 17 B 20 X 106/82 - OVG Saarlouis, Beschluß vom 12. März 1984 - 3 W 2/84 - a.A.: VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 12. Oktober 1983 - A 12 S 790/83--; OVG Bremen, Beschluß vom 5. August 1983 -2 B 75/83 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 6. April 1983 - 19 B 20074/82 -).
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