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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.09.1987 - 2 B 75.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5934
BVerwG, 29.09.1987 - 2 B 75.87 (https://dejure.org/1987,5934)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.1987 - 2 B 75.87 (https://dejure.org/1987,5934)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 1987 - 2 B 75.87 (https://dejure.org/1987,5934)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1987 - 2 B 75.87
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 29.09.1987 - 2 B 75.87
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 11.03.1987 - 2 B 105.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1987 - 2 B 75.87
    Ein Rechtsanspruch auf Übernahme (§ 120 Abs. 1 Nr. 4 WissHG) besteht nach der ausdrücklichen Regelung des § 120 Abs. 3 WissHG (§ 75 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz HRG) nicht (vgl. Beschluß vom 11. März 1987 - BVerwG 2 B 105.86 - sowie Nichtannahmebeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Mai 1987 - 2 BvR 483/87 - ferner Beschlüsse vom 24. Juli 1987 - BVerwG 2 B 55.87 - und - BVerwG 2 B 57.87 -).
  • BVerwG, 24.07.1987 - 2 B 57.87

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1987 - 2 B 75.87
    Ein Rechtsanspruch auf Übernahme (§ 120 Abs. 1 Nr. 4 WissHG) besteht nach der ausdrücklichen Regelung des § 120 Abs. 3 WissHG (§ 75 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz HRG) nicht (vgl. Beschluß vom 11. März 1987 - BVerwG 2 B 105.86 - sowie Nichtannahmebeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Mai 1987 - 2 BvR 483/87 - ferner Beschlüsse vom 24. Juli 1987 - BVerwG 2 B 55.87 - und - BVerwG 2 B 57.87 -).
  • BVerwG, 24.07.1987 - 2 B 55.87

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1987 - 2 B 75.87
    Ein Rechtsanspruch auf Übernahme (§ 120 Abs. 1 Nr. 4 WissHG) besteht nach der ausdrücklichen Regelung des § 120 Abs. 3 WissHG (§ 75 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz HRG) nicht (vgl. Beschluß vom 11. März 1987 - BVerwG 2 B 105.86 - sowie Nichtannahmebeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Mai 1987 - 2 BvR 483/87 - ferner Beschlüsse vom 24. Juli 1987 - BVerwG 2 B 55.87 - und - BVerwG 2 B 57.87 -).
  • BVerwG, 22.01.1988 - 2 B 1.88

    Ablehnung der Übernahme als Professor - Erfordernis einer entsprechenden …

    Ein Rechtsanspruch auf Übernahme (§ 120 Abs. 1 Nr. 4 WissHG) besteht nach der ausdrücklichen Regelung des § 120 Abs. 3 WissHG (§ 75 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz HRG) nicht (vgl. Beschluß vom 11. März 1987 - BVerwG 2 B 105.86 - sowie Nichtannahmebeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Mai 1987 - 2 BvR 483/87 - ferner Beschlüsse vom 24. Juli 1987 - BVerwG 2 B 55.87 - und - BVerwG 2 B 57.87 - sowie vom 29. September 1987 - BVerwG 2 B 75.87 -).
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