Rechtsprechung
| BVerwG, 30.07.2014 - 2 B 77.13 (2 C 19.14) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung der Klärung der Frage nach einem Dienstbezug des Besitzes kinderpornographischer Schriftenbei einem Polizeibeamten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grundsätzliche Bedeutung der Klärung der Frage nach einem Dienstbezug des Besitzes kinderpornographischer Schriftenbei einem Polizeibeamten
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 20.10.2009 - VGB 80 Dn 64.08
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2013 - 80 D 8.09
- BVerwG, 30.07.2014 - 2 B 77.13 (2 C 19.14)
- BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 19.14
Wird zitiert von ... (5)
- VG Leipzig, 28.01.2015 - 2 K 455/13
Anspruch auf Zulassung auf einen Studienplatzes außerhalb der festgesetzten …
Diese Entscheidung wurde vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht u.a. im Beschluss vom 1.7.2013 - NC 2 B 77/13 ([...], Rn 10. ff) bestätigt.Für die Vertretbarkeit der Erwägung, die Kapazität zwischen Vorklinik und Klinik möglichst gleich groß zu halten, kann sich die Beklagte auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts berufen (hierzu auch SächsOVG, Beschl. 1.7.2013 - NC 2 B 77/13 - Beschl. v. 30.7.2013 - NC 2 B 247/13 -, a.a.O).
Soweit die Beklagte mit dem Stellen- und Strukturkonzept die Entscheidung getroffen hat, nicht das ursprünglich angestrebte Verhältnis zwischen befristeten und unbefristeten Stellen von 3:1 umzusetzen, sondern ein Verhältnis von 1:1 unter Einschluss der Professorenstellen anzustreben, ist dies Ausdruck des von ihr erkannten besonderen Gewichts der Interessen der Studienbewerber (vgl. hierzu SächsOVG, Beschl. v. 1.7.2013 - NC 2 B 77/13 - Rn. 15).
Vielmehr versteht sie die Vorgabe als eine mit Blick auf die Interessen der Studienbewerber nicht zu unterschreitende Mindestgrenze der Ermessensausübung (…vgl. VG Leipzig, Beschl. v. 5.12.2012, a.a.O.; SächsOVG, Beschl. v. 1.7.2013 - NC 2 B 77/13 -, [...] Rn. 17).
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird im Übrigen auf die Begründung im Beschluss der Kammer vom 5.12.2012 verwiesen (bestätigt durch das SächsOVG, Beschl. v. 1.7.2013 - NC 2 B 77/13 - Beschl. v. 20.6.2013 - NC 2 B 284/13 -).
- VG Leipzig, 01.02.2016 - 2 L 769/15 Diese Entscheidungen wurden vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht (u.a. im Beschl. v. 1.7.2013 - NC 2 B 77/13 -, und Beschl. v. 18.5.2015 - 2 B 86/15.NC -) bestätigt.
Das angestrebte Verhältnis zwischen befristeten und unbefristeten Stellen von 1:1 unter Einschluss der Professorenstellen ist Ausdruck des von der Antragsgegnerin erkannten besonderen Gewichts der Interessen der Studienbewerber und ist nicht zu beanstanden (vgl. hierzu ausführlich VG Leipzig, Beschl. v. 5.12.2012 - NC 2 L 285/12 - zu HM, bestätigt durch SächsOVG, u.a. Beschl. v. 1.7.2013 - NC 2 B 77/13 -, Rn. 15;… VG Leipzig, Urt. v. 28.1.2015 - 2 K 455/13.NC -, ).
Das weiterhin unter Einschluss der Professorenstellen angestrebte Verhältnis zwischen unbefristeten und befristeten Stellen von 1:1 ist ebenfalls nicht zu beanstanden (…vgl. hierzu bereits VG Leipzig, Beschl. v. 5.12.2012, a.a.O.;… Urt. v. 28.1.2015, a.a.O.; SächsOVG, Beschl. v. 1.7.2013, a.a.O.).
Sowohl das erkennende Gericht als auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht haben sich bereits mehrfach dazu verhalten, dass eine Erhöhung des Lehrdeputats bei Professoren auf 9 LVS im Freistaat Sachsen aufgrund der festgeschriebenen 8 LVS in der Dienstaufgabenverordnung nicht in Betracht kommt (vgl. im Einzelnen VG Leipzig, Urt. v. 28.1.2015 - 2 K 455/13 - Beschl. v. 5.12.2012 - NC 2 L 285/12 - SächsOVG, z.B. Beschl. v. 20.6.2013 - NC 2 B 468/12 - Beschl. v. 1.7.2013 - NC 2 B 77/13 -, Rn. 8;… Beschl. v. 25.3.2013 -NC 2 B 3/12 -, Rn. 11, ).
- VG Leipzig, 23.08.2017 - 2 K 634/16 Diese Entscheidungen wurden vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht (u.a. Beschl. v. 18.5.2015 - 2 B 86/15.NC - und Beschl. v. 20.6.2013 - NC 2 B 246/13 - Beschl. v. 1.7.2013 - NC 2 B 77/13 -, [...]) bestätigt.
Das angestrebte Verhältnis zwischen befristeten und unbefristeten Stellen von 1:1 unter Einschluss der Professorenstellen ist Ausdruck des von der Beklagten erkannten besonderen Gewichts der Interessen der Studienbewerber und ist nicht zu beanstanden (vgl. hierzu ausführlich VG Leipzig, Beschl. v. 5.12.2012 - NC 2 L 285/12 - zu HM, bestätigt durch SächsOVG, u. a. Beschl. v. 1.7.2013 - NC 2 B 77/13 -, Rn. 15;… VG Leipzig, Urt. v. 28.1.2015 - 2 K 455/13.NC -, [...]).
- BVerwG, 01.10.2014 - 2 B 30.14
Klärungsbedürftigkeit der Voraussetzungen des Dienstvergehens eines …
Das Revisionsverfahren erscheint geeignet, zur weiteren Klärung der Frage beizutragen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen der außerdienstliche Besitz kinderpornographischer Schriften bei einem Polizeibeamten ein Dienstvergehen ist (vgl. auch Beschlüsse vom 30. Januar 2014 - BVerwG 2 B 83.13 - und vom 30. Juli 2014 - BVerwG 2 B 77.13 -). - VG Leipzig, 11.12.2014 - NC 2 L 586/14
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Entsprechen des Stellen- und …
Diese Entscheidung wurde vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht u.a. im Beschluss vom 1.7.2013 - NC 2 B 77/13 ([...]) bestätigt.
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