Rechtsprechung
| BVerwG, 07.11.1988 - 2 B 79.88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Antrag auf eine zusätzliche Eignungsbeurteilung - Antrag auf Aufnahme der Beurteilung der Eignung in die dienstliche Beurteilung - Recht des Dienstherr auf Festlegung von Beurteilungsmaßstäben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 02.02.1988 - 4 S 2416/87
- BVerwG, 07.11.1988 - 2 B 79.88
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 13.79
Beurteilungsmaßstäbe bei einer dienstlichen Beurteilung
Auszug aus BVerwG, 07.11.1988 - 2 B 79.88
Der Dienstherr ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich befugt, Richtsätze für das anteilige Verhältnis der Gesamtnoten (Quotenregelungen) der dienstlichen Beurteilung als Konkretisierung der gewollten Beurteilungsmaßstäbe festzulegen (vgl. Urteil vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 - ).Angesichts der Gestaltungs- und Ermessensfreiheit des Dienstherrn ist es aber von Bedeutung, daß er das gewählte Beurteilungssystem gleichmäßig auf alle Beamte anwendet, die bei beamtenrechtlichen Entscheidungen über ihre Verwendung und ihr dienstliches Fortkommen miteinander in Wettbewerb treten können (vgl. Urteile vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 - und vom 30. April 1981 - BVerwG 2 C 26.78 - ).
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 07.11.1988 - 2 B 79.88
Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß ein künftiges Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80
Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer …
Auszug aus BVerwG, 07.11.1988 - 2 B 79.88
Von dieser materiellrechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs ist unabhängig davon, ob sie sachlich zutrifft, auszugehen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189> [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80] m.w.N.).
- BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 26.78
Richtlinien über dienstliche Beurteilungen - Erlaß von Beurteilungsrichtlinien - …
Auszug aus BVerwG, 07.11.1988 - 2 B 79.88
Angesichts der Gestaltungs- und Ermessensfreiheit des Dienstherrn ist es aber von Bedeutung, daß er das gewählte Beurteilungssystem gleichmäßig auf alle Beamte anwendet, die bei beamtenrechtlichen Entscheidungen über ihre Verwendung und ihr dienstliches Fortkommen miteinander in Wettbewerb treten können (vgl. Urteile vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 - und vom 30. April 1981 - BVerwG 2 C 26.78 - ). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 07.11.1988 - 2 B 79.88
Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß ein künftiges Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 27.09.1988 - 2 B 86.88
Beschwerdegrund der mangelnden Sachaufklärung - Anforderungen an einen …
Auszug aus BVerwG, 07.11.1988 - 2 B 79.88
Streitsache - BVerwG 2 B 86.88 - im einzelnen ausgeführt hat, nicht vor.
- VGH Hessen, 16.11.1999 - 1 TZ 2496/99
Beurteilungsrichtlinie im Bundesgrenzschutz - Richtsätze für das anteilige …
Rn. 6 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Dienstherr grundsätzlich befugt, Richtsätze für das anteilige Verhältnis der Gesamtnoten (Quotenregelungen) als Konkretisierung der von ihm gewollten Beurteilungsmaßstäbe festzulegen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. Juni 1980 -- 2 C 13.79 -- a.a.O.; Beschluss vom 7. November 1988 -- 2 B 79.88 --, Dok. Ber. B 1989, 5 sowie Urteil vom 13. November 1997 -- 2 A 1.97 --, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 17 = DVBl. 1998, 638; ebenso VGH BW, Beschlüsse vom 4. Februar 1988 -- 4 S 2322/87 --, VBlBW 1988, 480 und vom 9. November 1988 -- 4 S 1333/88 --, Juris; OVG Rh.-- Pf., Beschlüsse vom 30. September 1992 -- 2 A 10724/92 --, RiA 1993, 314 = IÖD 1993, 76 und vom 13. März 1998 -- 2 A 11193/97 --, DVBl. 1998, 649-Ls).Dabei hat der Dienstherr allerdings dafür Sorge zu tragen, dass die gewählte Regelung gleichmäßig auf alle Beamten angewendet wird, die bei Entscheidungen über ihre dienstliche Verwendung und ihr berufliches Fortkommen miteinander in Konkurrenz treten können (BVerwG, Urteil vom 7. November 1988 -- 2 B 79.88 --, a.a.O.).
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