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Weitere Entscheidung unten: OVG Bremen, 31.08.1984

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.06.1985 - 2 B 81.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2986
BVerwG, 27.06.1985 - 2 B 81.84 (https://dejure.org/1985,2986)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.1985 - 2 B 81.84 (https://dejure.org/1985,2986)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 1985 - 2 B 81.84 (https://dejure.org/1985,2986)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Erledigung einer Hauptsache vor Klageerhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.01.1984 - 1 B 11.84

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Aufwerfen einer grundsätzlich und …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1985 - 2 B 81.84
    In dem sowohl von der Beschwerde als auch von der angefochtenen Entscheidung angeführten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Januar 1984 - BVerwG 1 B 11.84 - ist nämlich ausgeführt, daß es zwar - bei im übrigen gegebenen Zulassungsvoraussetzungen, insbesondere vorliegendem Feststellungsinteresse - "für die Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage unerheblich ist, ob sich der angegriffene Verwaltungsakt schon vor oder erst nach Klageerhebung erledigt hat", daß aber nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung vor Klageerhebung "wegen der sofort möglichen Anrufung des ordentlichen Gerichts anders zu beurteilen ist" als bei nachträglicher Erledigung.

    Die Beschwerde macht hierzu geltend, das Urteil des Berufungsgerichts weiche von dem Beschluß des 1. Senats vom 24. Januar 1984 - BVerwG 1 B 11.84 - und von dem Urteil des 7. Senats vom 14. Januar 1980 - BVerwG 7 C 92.79 - (NJW 1980, 2426) ab.

  • BVerwG, 27.04.1983 - 6 P 17.81

    Wahlanfechtung - Veränderung der Wahlberechtigung - Anfechtungsbefugnis - Verlust …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1985 - 2 B 81.84
    Die einander widersprechenden Rechtssätze müssen vielmehr unmittelbar aus den Entscheidungen abgelesen werden können (s. BVerwGE 67, 145 [151]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1985 - 2 B 81.84
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 92.79

    Rechtsschutzinteresse bei einer Fortsetzungsfeststellungaklage

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1985 - 2 B 81.84
    Die Beschwerde macht hierzu geltend, das Urteil des Berufungsgerichts weiche von dem Beschluß des 1. Senats vom 24. Januar 1984 - BVerwG 1 B 11.84 - und von dem Urteil des 7. Senats vom 14. Januar 1980 - BVerwG 7 C 92.79 - (NJW 1980, 2426) ab.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1983 - 9 S 1596/82

    Berechtigtes Interesse an einer Fortsetzungsfeststellungsklage zur Vorbereitung …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1985 - 2 B 81.84
    Auch das von der Beschwerde herangezogene Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 20. September 1983 (NVwZ 1984, 251), das gemäß § 127 Nr. 1 BRRG für eine Divergenz in Betracht kommen kann, rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision, weil die von der Beschwerde behauptete Abweichung nicht vorliegt.
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts …

    Umdruck S. 3 f.; ferner Beschluß vom 27. Juni 1985 - BVerwG 2 B 81.84 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 150 S. 51 [52]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2021 - 5 A 2000/20

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; …

    Rn. 26 Vgl. zur analogen Anwendung der Vorschrift bei Erledigung vor Klageerhebung etwa grundlegend: BVerwG, Urteile vom 17. Oktober 1990- 1 C 12/88 -, juris, Rn. 19; Beschluss vom 27. Juni 1985 - 2 B 81/84 -, juris, Rn. 3; Urteil vom 1. Juli 1975 - I C 35.70 -, juris, Rn. 23.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2021 - 5 A 2807/19

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Platzverweisen in Zusammenhang mit einer …

    Rn. 31 Vgl. zur analogen Anwendung der Vorschrift bei Erledigung vor Klageerhebung etwa grundlegend: BVerwG, Urteile vom 17. Oktober 1990- 1 C 12/88 -, juris, Rn. 19; Beschluss vom 27. Juni 1985- 2 B 81/84 -, juris, Rn. 3; Urteil vom 1. Juli 1975 - I C 35.70 -, juris; Rn. 23.
  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96

    Bauvorbescheid.

    Deshalb fehlt es in einem solchen Fall an einem schutzwürdigen Interesse für eine verwaltungsgerichtliche Klage (BVerwG, Beschluß vom 27. Juni 1985 - BVerwG 2 B 81.84 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 150; Urteil vom 20. Januar 1989 - BVerwG 8 C 30.87 - BVerwGE 81, 226).
  • BVerwG, 17.10.1990 - 1 C 12.88

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

    Es ist unschädlich, daß die Erledigung vor Klageerhebung eintrat, da nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO analog auch auf diesen Fall anzuwenden ist (BVerwGE 49, 36 [BVerwG 01.07.1975 - I C 35/70]; 56, 24 [BVerwG 30.05.1978 - 8 C 66/77]; Beschluß vom 27. Juni 1985 - BVerwG 2 B 81.84 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 150).
  • BVerwG, 09.05.1989 - 1 B 166.88

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Rechtswidrigkeit eines polizeilichen …

    Insoweit entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß das erforderliche Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsaktes vor Klageerhebung wegen der sofort möglichen Anrufung des ordentlichen Gerichts anders zu beurteilen ist als in den Fällen, in denen ein bereits zulässigerweise anhängig gewordener verwaltungsgerichtlicher Prozeß beim nachträglichen Eintritt der Erledigung fortgesetzt wird mit dem Ziel, eine Vortrage für etwaige Schadensersatzansprüche zu klären (Urteil vom 17. August 1982 - BVerwG 1 C 85.80 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 5; Beschluß vom 24. Januar 1984 - BVerwG 1 B 11.84 - Beschluß vom 27. Juni 1985 - BVerwG 2 B 81.84 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 150; Urteil vom 20. Januar 1989 - BVerwG 8 C 30.87 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.1995 - 3 S 1/93

    Rechtsmitteleinlegung durch Beigeladenen - materielle Beschwer; fehlendes …

    Dies gilt allerdings dann nicht, wenn ein solcher Entschädigungs- oder Schadensersatzprozeß offensichtlich aussichtslos ist (vgl. dazu die soeben zitierten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts v. 14.01.1980 u. 29.04.1992) oder wenn die erstrebte Feststellung, z. B. mangels Bindungswirkung, nicht dazu beiträgt, die Rechtsstellung des Klägers zu verbessern oder den Zivilprozeß zu erleichtern (…BVerwG, Urt. v. 28.04.1967 - IV C 163/65 -, a.a.O.) Ebenso ist ein mit der beabsichtigten Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche begründetes, schutzwürdiges Feststellungsinteresse zu verneinen, wenn sich der Verwaltungsakt bereits vor Klageerhebung erledigt hat (…BVerwG, Urt. v. 20.01.1989 - 8 C 30/87 -, BVerwGE 81, 226 = NJW 1989, 2486; v. 17.08.1982 - 1 C 85.80 -, Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 5 sowie Beschl. v. 27.06.1985 - 2 B 81.84 - u. v. 09.05.1989 - 1 B 166.88 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nrn. 150 u. 202).

    Ob ein berechtigtes Interesse an einer Fortsetzungsfeststellungsklage besteht, läßt sich - wie die Prüfung des Rechtsschutzbedürfnisses allgemein - nur anhand der konkreten Umstände des einzelnen Falles feststellen und ist danach zu beantworten, ob der darauf gerichtete Wunsch eines Klägers nach den in seinem Fall vorliegenden Gegebenheiten schutzwürdig ist (so insbes. BVerwG, Beschl. v. 27.06.1985 - 2 B 81.84 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 150;… ähnlich Urt. v. 28.04.1967 - IV C 163/65 - u. v. 18.04.1986 - 8 C 84.84 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 13.06.2012 - 7 LA 77/10

    Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage bei begründeter Wiederholungsgefahr …

    Das erforderliche Fortsetzungsfeststellungsinteresse ist allerdings bei Erledigung schon vor Klageerhebung im Hinblick auf eine sofort mögliche Anrufung des ordentlichen Gerichts wegen beabsichtigter Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs anders zu beurteilen als bei nachträglicher Erledigung (BVerwG, Beschl. v. 27. Juni 1985 - 2 B 81.84 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 150).
  • VGH Hessen, 27.06.1989 - 2 UE 531/89

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Erledigung eines Verwaltungsakts vor …

    Zwar ist es für die Zulässigkeit einer sogenannten Fortsetzungsfeststellungsklage im allgemeinen unerheblich, ob sich der angegriffene Verwaltungsakt schon vor oder erst nach Klageerhebung erledigt hat (…vgl. Redeker/von Oertzen, VwGO, 9. Aufl. 1988, § 113 Rz. 17 mit Rechtsprechungsnachweisen); in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist aber bereits seit längerem anerkannt, daß das Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung vor Klageerhebung im Hinblick auf die sofort mögliche Anrufung des ordentlichen Gerichts wegen eines  Schadensersatzanspruch s  anders zu beurteilen ist als bei nachträglicher Erledigung (Beschluß vom 27. Juni 1985 - 2 B 81.84 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 150).

    Umdruck S. 3 f.; ferner Beschluß vom 27. Juni 1985 - BVerwG 2 B 81.84 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 150 S. 51 ).".

  • VG Augsburg, 14.06.2018 - Au 2 K 17.18

    Keine Zulässigkeit einer Anfechtungs- oder Feststellungsklage nach endgültiger …

    Ebenso wenig kann die Absicht eines Klägers, durch die verwaltungsgerichtliche Klärung einer öffentlich-rechtlichen Frage einen Amtshaftungsprozess vorzubereiten, ein berechtigtes Feststellungsinteresse i.S.v. § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO begründen (vgl. BVerwG, B.v. 27.6.1985 - 2 B 81.84; B.v. 24.1.1984 - 1 B 11.84; B.v. 31.8.1983 - 1 B 92.83; U.v. 17.8.1982 - 1 C 85.80;… vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 20.1.1989 - 8 C 30.87 - juris Rn. 9;… U.v. 25.8.1988 - 2 C 62.85 - juris Rn. 27;… OVG NW, U.v. 30.5.2011 - 1 A 1757/09 - juris Rn. 101-103).
  • VG Berlin, 31.05.2017 - 26 K 144.16

    Feststellung, dass die versagte Nutzung einer Sporthalle rechtswidrig gewesen ist

  • VG Schwerin, 17.04.2019 - 4 A 275/19

    Erledigung einer Pfändungs- und Überweisungsverfügung; Auswirkungen der …

  • BVerwG, 27.05.1988 - 2 B 18.88

    Klage auf Einweisung in eine Planstelle einer Besoldungsgruppe - Abschluss eines …

  • VG Minden, 15.08.2023 - 7 K 2150/20
  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - L 5 KR 5889/10
  • VG München, 27.06.2016 - M 8 K 15.1870

    Erledigung bei Fortsetzungsfeststellungsklage bezüglich Baugenehmigung infolge …

  • VG München, 02.03.2015 - M 8 K 13.4546

    Fortsetzungsfeststellungsklage; erledigendes Ereignis; …

  • BVerwG, 25.05.1988 - 2 B 26.88

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Fehlen eines Feststellungsinteresses …

  • VG München, 28.07.2014 - M 8 K 13.2937

    Aussetzung der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum …

  • BVerwG, 10.05.1989 - 2 B 58.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 31.08.1984 - 2 B 81/84   

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