Rechtsprechung
| BVerwG, 27.09.2016 - 2 B 87.15, 2 B 87.15 (2 C 39.16) |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Revisionszulassung; Anforderungen an eine mitgliedstaatliche "Opt-out"-Regelung für freiwillige Mehrarbeit im Feuerwehrdienst über eine Arbeitszeit von 48 Wochenstunden hinaus
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 22 Abs 1 EGRL 88/2003
Revisionszulassung; Anforderungen an eine mitgliedstaatliche "Opt-out"-Regelung für freiwillige Mehrarbeit im Feuerwehrdienst über eine Arbeitszeit von 48 Wochenstunden hinaus - Wolters Kluwer
Anforderungen an eine mitgliedstaatliche "Opt-out"-Regelung für freiwillige Mehrarbeit (Schichtarbeit) im Feuerwehrdienst über eine Arbeitszeit von 48 Wochenstunden hinaus
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an eine mitgliedstaatliche "Opt-out"-Regelung für freiwillige Mehrarbeit (Schichtarbeit) im Feuerwehrdienst über eine Arbeitszeit von 48 Wochenstunden hinaus
- rechtsportal.de
RL 2003/88/EG Art. 22 Unterabs. 1
Anforderungen an eine mitgliedstaatliche "Opt-out"-Regelung für freiwillige Mehrarbeit (Schichtarbeit) im Feuerwehrdienst über eine Arbeitszeit von 48 Wochenstunden hinaus - datenbank.nwb.de
Revisionszulassung; Anforderungen an eine mitgliedstaatliche "Opt-out"-Regelung für freiwillige Mehrarbeit im Feuerwehrdienst über eine Arbeitszeit von 48 Wochenstunden hinaus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 16.10.2013 - 2 K 1292/12
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.06.2015 - 6 B 29.15
- BVerwG, 27.09.2016 - 2 B 87.15, 2 B 87.15 (2 C 39.16)
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 39.16
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Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 07.07.2015 - 2 B 87/15.NC |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
KapVO
Patientenbezogene Kapazität; Tagesbelegte Betten; Curricular Werte - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 17.12.2014 - NC 2 L 819/14
- OVG Sachsen, 07.07.2015 - 2 B 87/15.NC
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (20)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2009 - 13 C 264/08
Auszug aus OVG Sachsen, 07.07.2015 - 2 B 87/15
Andererseits erscheint der Betrag auch nicht als zu niedrig, da die Realisierung der mit der Zulassung zum Studium eingeräumten Chancen vom konkreten Studienverlauf und anderen Unwägbarkeiten abhängt (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 3. März 2009 - 13 C 264/08 -, juris Rn. 32 und VGH BW, Urt. v. 20. November 2013 - NC 9 S 1108/12 -, juris Rn. 113).Rn. 25 Für die Annahme eines Streitwerts von 5.000,- EUR spricht weiter, dass damit zum einen eine vertretbare Relation zu dem Streitwert eines Verfahrens auf Zulassung zu einer einzelnen Lehrveranstaltung gewahrt bleibt, der in Ziffer 18.2 des Streitwertkatalogs mit 2.500,- EUR angenommen wird (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 3. März 2009 - 13 C 264/08 -, a. a. O. Rn. 44).
Dass ein Studienbewerber mehrere verwaltungsgerichtliche Verfahren anstrengt, um letztendlich einen Studienplatz zu erhalten, kann deshalb für die Streitwertbemessung im Rahmen des einzelnen Verfahrens - unabhängig von der Studienrichtung - kein Kriterium sein (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 3. März 2009 - 13 C 264/08 -, a. a. O. Rn. 41;… VG Leipzig, Beschl. v. 7. Juli 2011 - NC 2 K 400/09 -, juris Rn. 92).
Auch dies entspricht der überwiegenden Praxis der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. die Übersicht in OVG NRW, Beschl. v. 3. März 2009 - 13 C 264/08 -, a. a. O. Rn. 34).
- OVG Sachsen, 02.09.2014 - NC 2 B 143/14
1. Klinisches Semester, Patientenbezogene Kapazität, tagesbelegte Betten
Auszug aus OVG Sachsen, 07.07.2015 - 2 B 87/15
Die Festlegungen des Verordnungsgebers beruhen - wie dargelegt - auf der Annahme, dass sich der tagesklinische Patient aufgrund des begrenzten, für seine Behandlung zur Verfügung stehenden Zeitrahmens kaum für die Ausbildung der Medizinstudenten eignet (…ebenso BayVGH, Beschl. v. 13. Juni 2014 - 7 CE 14.10058 -, juris Rn. 14; Senatsbeschl. v. 2. September 2014 - NC 2 B 143/14 -, juris Rn. 17;… a. A. OVG Hamburg, Beschl. v. 30. Juli 2014 - 3 Nc 10/14 -, a. a. O. Rn. 22 ff.) Aus diesem Grund sind auch die weiteren von Antragstellerseite benannten Patientengruppen (Dialysepatienten sowie Patienten in der Hochschulambulanz und im Schlaflabor), die laut dienstlicher Auskunft des Kapazitätsbeauftragten der Antragsgegnerin vom 26. Mai 2015 im Regelfall nicht stationär aufgenommen werden, nicht im Rahmen der tagesbelegten Betten zu berücksichtigen.Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (…vgl. Beschl. v. 10. Juni 2014 - NC 2 B 540/13 -, juris Rn. 30; Beschl. v. 2. September 2014 - NC 2 B 143/14 -, juris Rn. 10).
- OVG Hamburg, 30.07.2014 - 3 Nc 10/14
Zulassung zum 2. Abschnitt des Studiums der Humanmedizin (Klinik) an der …
Auszug aus OVG Sachsen, 07.07.2015 - 2 B 87/15
Die Anknüpfung an übernachtende Patienten erscheint mit Blick auf Sinn und Zweck der Bestimmung weiterhin als sachgerecht (…vgl. NdsOVG, Beschl. v. 3. September 2010 - 2 NB 394/09 -, juris Rn. 14 ff.;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28. November 2011 - OVG 5 NC 60.11 -, juris Rn. 26;… OVG NRW, Beschl. v. 19. Dezember 2013 - 13 C 107/13 -, juris Rn. 15 m. w. N.;… BayVGH, Beschl. v. 12. Juni 2014 - 7 CE 14.10012 u. a. -, juris Rn. 17; a. A. OVG Hamburg, Beschl. v. 30. Juli 2014 - 3 Nc 10/14 -, juris Rn. 29 ff.).Die Festlegungen des Verordnungsgebers beruhen - wie dargelegt - auf der Annahme, dass sich der tagesklinische Patient aufgrund des begrenzten, für seine Behandlung zur Verfügung stehenden Zeitrahmens kaum für die Ausbildung der Medizinstudenten eignet (…ebenso BayVGH, Beschl. v. 13. Juni 2014 - 7 CE 14.10058 -, juris Rn. 14;… Senatsbeschl. v. 2. September 2014 - NC 2 B 143/14 -, juris Rn. 17; a. A. OVG Hamburg, Beschl. v. 30. Juli 2014 - 3 Nc 10/14 -, a. a. O. Rn. 22 ff.) Aus diesem Grund sind auch die weiteren von Antragstellerseite benannten Patientengruppen (Dialysepatienten sowie Patienten in der Hochschulambulanz und im Schlaflabor), die laut dienstlicher Auskunft des Kapazitätsbeauftragten der Antragsgegnerin vom 26. Mai 2015 im Regelfall nicht stationär aufgenommen werden, nicht im Rahmen der tagesbelegten Betten zu berücksichtigen.
- BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 569/01
Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus OVG Sachsen, 07.07.2015 - 2 B 87/15
Für die Abfederung sozialer Härten sieht der Senat das geltende Prozesskostenhilferecht als ausreichend an (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 10. August 2001, 2 BvR 569/01 - juris Rn. 18). - VGH Baden-Württemberg, 20.11.2013 - NC 9 S 1108/12
Ausschöpfung der Studienplatzkapazität für Studienanfänger in der Humanmedizin an …
Auszug aus OVG Sachsen, 07.07.2015 - 2 B 87/15
Andererseits erscheint der Betrag auch nicht als zu niedrig, da die Realisierung der mit der Zulassung zum Studium eingeräumten Chancen vom konkreten Studienverlauf und anderen Unwägbarkeiten abhängt (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 3. März 2009 - 13 C 264/08 -, juris Rn. 32 und VGH BW, Urt. v. 20. November 2013 - NC 9 S 1108/12 -, juris Rn. 113). - BVerwG, 02.05.1985 - 7 C 37.83
Kosten der durch anderweitige Studienzulassung erledigten Studienplatzklage bei …
Auszug aus OVG Sachsen, 07.07.2015 - 2 B 87/15
Anträge auf Prozesskostenhilfe sind in hochschulzulassungsrechtlichen Verfahren bei nachgewiesener Bedürftigkeit in der Regel erfolgreich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2. Mai 1985 - 7 C 37.83 -, juris Rn. 6). - OVG Sachsen, 13.07.2005 - NC 2 E 86/05
Auszug aus OVG Sachsen, 07.07.2015 - 2 B 87/15
Rn. 23 Der Senat schließt sich dieser Empfehlung nunmehr auch für das hochschulzulassungsrechtliche Eilverfahren ausdrücklich an (vgl. für das hochschulzulassungsrechtliche Klageverfahren bereits die Senatsbeschlüsse vom 28. Januar 2015 - NC 2 E 106/13 - und - NC 2 E 116/14 -, beide juris) und hält an seiner hiervon abweichenden bisherigen Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschl. v. 13. Juli 2005 - NC 2 E 86/05 -, NVwZ-RR 2006, 219) nicht mehr fest. - OVG Sachsen, 28.01.2015 - NC 2 E 116/14
Hochschulzulassung, Klageverfahren, Streitwert, Auffangwert
Auszug aus OVG Sachsen, 07.07.2015 - 2 B 87/15
Rn. 23 Der Senat schließt sich dieser Empfehlung nunmehr auch für das hochschulzulassungsrechtliche Eilverfahren ausdrücklich an (vgl. für das hochschulzulassungsrechtliche Klageverfahren bereits die Senatsbeschlüsse vom 28. Januar 2015 - NC 2 E 106/13 - und - NC 2 E 116/14 -, beide juris) und hält an seiner hiervon abweichenden bisherigen Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschl. v. 13. Juli 2005 - NC 2 E 86/05 -, NVwZ-RR 2006, 219) nicht mehr fest. - OVG Sachsen, 28.01.2015 - NC 2 E 106/13
Hochschulzulassung, Klageverfahren, Streitwert, Anfangswert
Auszug aus OVG Sachsen, 07.07.2015 - 2 B 87/15
Rn. 23 Der Senat schließt sich dieser Empfehlung nunmehr auch für das hochschulzulassungsrechtliche Eilverfahren ausdrücklich an (vgl. für das hochschulzulassungsrechtliche Klageverfahren bereits die Senatsbeschlüsse vom 28. Januar 2015 - NC 2 E 106/13 - und - NC 2 E 116/14 -, beide juris) und hält an seiner hiervon abweichenden bisherigen Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschl. v. 13. Juli 2005 - NC 2 E 86/05 -, NVwZ-RR 2006, 219) nicht mehr fest. - VG Leipzig, 07.07.2011 - NC 2 K 400/09
Auszug aus OVG Sachsen, 07.07.2015 - 2 B 87/15
Dass ein Studienbewerber mehrere verwaltungsgerichtliche Verfahren anstrengt, um letztendlich einen Studienplatz zu erhalten, kann deshalb für die Streitwertbemessung im Rahmen des einzelnen Verfahrens - unabhängig von der Studienrichtung - kein Kriterium sein (…vgl. OVG NRW, Beschl. v. 3. März 2009 - 13 C 264/08 -, a. a. O. Rn. 41; VG Leipzig, Beschl. v. 7. Juli 2011 - NC 2 K 400/09 -, juris Rn. 92). - OVG Niedersachsen, 03.09.2010 - 2 NB 394/09
Einstweilige Anordnung bzgl. der Zulassung zu einem Vollstudienplatz oder …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2013 - 13 C 107/13
Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Klinischen …
- VGH Bayern, 12.06.2014 - 7 CE 14.10012
Humanmedizin Regensburg (Wintersemester 2013/2014); erstes Semester des …
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2011 - 5 NC 60.11
Zulassung zum Modellstudiengang Charité-Universitätsmedizin Berlin WS 2010/11
- VGH Bayern, 28.07.2014 - 7 CE 14.10052
Humanmedizin FAU Erlangen-Nürnberg (Wintersemester 2013/2014); erstes Semester …
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2013 - 6 B 10145/13
Vorläufige Zuweisung eines Studienplatzes Medizin im 1. vorklinischen …
- VGH Bayern, 13.06.2014 - 7 CE 14.10058
Humanmedizin FAU Erlangen-Nürnberg (Wintersemester 2013/2014); erstes Semester …
- OVG Sachsen, 20.06.2013 - NC 2 B 232/13
Stellen- und Strukturkonzept (formell), Curricularanteil Vorklinik, Integrierte …
- OVG Sachsen, 10.09.2014 - NC 2 B 137/14
Medizin, Klinik, höheres Fachsemester, Auffüllgrenze
- VG Leipzig, 12.12.2012 - NC 2 L 303/12
Hinreichende Einbeziehung von Patienten in Tageskliniken in die Berechnung des …
- OVG Sachsen, 19.05.2017 - 2 B 65/17
Medizin 5. FS, patientenbezogene Kapazität
Der Senat hat hierzu bereits mit Beschluss vom 7. Juli 2015 - 2 B 87/15.NC - juris Rn. 9 f. ausgeführt: "Die Einrichtungen des Universitätsklinikums an der Universität Leipzig sind aufgelistet in der Anlage zu § 10 Abs. 1 der Satzung des Universitätsklinikums Leipzig an der Universität Leipzig in der ab 24. September 2010 geltenden Fassung (SächsABl. S. 1333 f.).Der Senat hat hierzu mit Beschluss vom 7. Juli 2015 - 2 B 87/15.NC -, juris Rn. 14 ff. entschieden:.
- VG Leipzig, 06.02.2017 - 2 L 776/16
Voraussetzungen für die vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin …
Die Kammer hält insoweit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts weiterhin daran fest, dass die Zahl der tagesbelegten Betten auf der Grundlage der so genannten Mitternachtszählung zu ermitteln ist (vgl. VG Leipzig, Beschl. v. 17.12.2014 - NC 2 L 1129/14 u.a - Beschl. v. 12.12.2012 - NC 2 L 303/12 - Beschl. v. 18.12.2008 - NC 2 L 260/08 u.a. - SächsOVG, Beschl. v. 7.7.2015 - 2 B 19/15.NC, 2 B 87/15.NC, 2 B 50/15.NC - Beschl. v. 2.9.2014 - NC 2 B 143/14 - so auch: OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.4.2016 - 2 LB 289/15 - BayVGH, Beschl. v. 13.6.2014 - 7 CE 14.10058 - OVG Berlin, Beschl. v. 18.3.2014 - 5 NC 13/13 u.a. - a.A. OVG Hamburg, Beschl. v. 30.7.2014 - 3 Nc 10/14 - jeweils [...]).So hat dieses u.a. im Beschluss vom 7.7.2015 - 2 B 87/15.NC -, [...] ausgeführt:.
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - 5 NC 7.14
Zulassung zum Studium der Humanmedizin im ersten Fachsemester außerhalb der durch …
Abgesehen davon trägt die Anknüpfung an übernachtende Patienten der Unterscheidung Rechnung, die die Verordnung im Hinblick auf den Personalbedarf für die stationäre Krankenversorgung nach § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KapVO und denjenigen für die ambulante Krankenversorgung nach § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KapVO vorgibt (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 7. Juli 2015 - 2 B 87/15.NC -, juris Rn. 12 m.w.N).
- VGH Bayern, 29.06.2017 - 7 CE 17.10056
Berechnung der Ausbildungskapazität - Einbeziehung von Privat- und tagesbelegten …
Die von der Universität in diesem Verhältnis (12 : 476 = 2,52%) vorgenommene entsprechende Erhöhung ihrer zuvor nach § 54 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 HZV ermittelten patientenbezogenen Aufnahmekapazität steht nicht nur in Übereinstimmung mit dem Wortlaut der Bestimmung, sondern auch dem Sinn und Zweck der Regelung, die lediglich eine Erhöhung der patientenbezogenen Aufnahmekapazität in dem Verhältnis verlangt, in dem sich die außeruniversitäre Klinik am Gesamtaufwand für die Ausbildung der Studierenden am Patienten im klinischen Teil des Studiengangs tatsächlich beteiligt (…in diesem Sinne z.B. auch Bahro/Berlin, Das Hochschulzulassungsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, 4. Aufl. 2003, Kapazitätsverordnung § 17 Rn. 10;… Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht Band 2, Aufl. 2013, Rn. 764; SächsOVG, B.v. 7.7.2015 - 2 B 87/15.NC - juris Rn. 18;… HessVGH, B.v. 23.6.2015 - 10 B 201/15.FM.W4 - juris Rn. 29). - VGH Bayern, 29.06.2017 - 7 CE 17.10057
Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im ersten …
Die von der Universität in diesem Verhältnis (12 : 476 = 2,52%) vorgenommene entsprechende Erhöhung ihrer zuvor nach § 54 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 HZV ermittelten patientenbezogenen Aufnahmekapazität steht nicht nur in Übereinstimmung mit dem Wortlaut der Bestimmung, sondern auch dem Sinn und Zweck der Regelung, die lediglich eine Erhöhung der patientenbezogenen Aufnahmekapazität in dem Verhältnis verlangt, in dem sich die außeruniversitäre Klinik am Gesamtaufwand für die Ausbildung der Studierenden am Patienten im klinischen Teil des Studiengangs tatsächlich beteiligt (…in diesem Sinne z.B. auch Bahro/Berlin, Das Hochschulzulassungsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, 4. Aufl. 2003, Kapazitätsverordnung § 17 Rn. 10;… Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht Band 2, Aufl. 2013, Rn. 764; SächsOVG, B.v. 7.7.2015 - 2 B 87/15.NC - juris Rn. 18;… HessVGH, B.v. 23.6.2015 - 10 B 201/15.FM.W4 - juris Rn. 29). - OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - 5 NC 13.14
Zulassung zum Studium der Humanmedizin im ersten Fachsemester außerhalb der durch …
Abgesehen davon trägt die Anknüpfung an übernachtende Patienten der Unterscheidung Rechnung, die die Verordnung im Hinblick auf den Personalbedarf für die stationäre Krankenversorgung nach § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KapVO und denjenigen für die ambulante Krankenversorgung nach § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KapVO vorgibt (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 7. Juli 2015 - 2 B 87/15.NC -, juris Rn. 12 m.w.N). - VGH Bayern, 29.06.2017 - 7 CE 17.10065
Außeruniversitäre Kapazitätsberechnung von Universitäten
Die von der Universität in diesem Verhältnis (12 : 476 = 2,52%) vorgenommene entsprechende Erhöhung ihrer zuvor nach § 54 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 HZV ermittelten patientenbezogenen Aufnahmekapazität steht nicht nur in Übereinstimmung mit dem Wortlaut der Bestimmung, sondern auch dem Sinn und Zweck der Regelung, die lediglich eine Erhöhung der patientenbezogenen Aufnahmekapazität in dem Verhältnis verlangt, in dem sich die außeruniversitäre Klinik am Gesamtaufwand für die Ausbildung der Studierenden am Patienten im klinischen Teil des Studiengangs tatsächlich beteiligt (…in diesem Sinne z.B. auch Bahro/Berlin, Das Hochschulzulassungsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, 4. Aufl. 2003, Kapazitätsverordnung § 17 Rn. 10;… Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht Band 2, Aufl. 2013, Rn. 764; SächsOVG, B.v. 7.7.2015 - 2 B 87/15.NC - juris Rn. 18;… HessVGH, B.v. 23.6.2015 - 10 B 201/15.FM.W4 - juris Rn. 29). - VGH Bayern, 29.06.2017 - 7 CE 17.10076
Berechnung der patientenbezogenen Aufnahmekapazität einer Universität
Die von der Universität in diesem Verhältnis (12 : 476 = 2,52%) vorgenommene entsprechende Erhöhung ihrer zuvor nach § 54 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 HZV ermittelten patientenbezogenen Aufnahmekapazität steht nicht nur in Übereinstimmung mit dem Wortlaut der Bestimmung, sondern auch dem Sinn und Zweck der Regelung, die lediglich eine Erhöhung der patientenbezogenen Aufnahmekapazität in dem Verhältnis verlangt, in dem sich die außeruniversitäre Klinik am Gesamtaufwand für die Ausbildung der Studierenden am Patienten im klinischen Teil des Studiengangs tatsächlich beteiligt (…in diesem Sinne z.B. auch Bahro/Berlin, Das Hochschulzulassungsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, 4. Aufl. 2003, Kapazitätsverordnung § 17 Rn. 10;… Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht Band 2, Aufl. 2013, Rn. 764; SächsOVG, B.v. 7.7.2015 - 2 B 87/15.NC - juris Rn. 18;… HessVGH, B.v. 23.6.2015 - 10 B 201/15.FM.W4 - juris Rn. 29). - VGH Bayern, 29.06.2017 - 7 CE 17.10058
Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Klinik) an der Julius-Maximilians …
Die von der Universität in diesem Verhältnis (12 : 476 = 2,52%) vorgenommene entsprechende Erhöhung ihrer zuvor nach § 54 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 HZV ermittelten patientenbezogenen Aufnahmekapazität steht nicht nur in Übereinstimmung mit dem Wortlaut der Bestimmung, sondern auch dem Sinn und Zweck der Regelung, die lediglich eine Erhöhung der patientenbezogenen Aufnahmekapazität in dem Verhältnis verlangt, in dem sich die außeruniversitäre Klinik am Gesamtaufwand für die Ausbildung der Studierenden am Patienten im klinischen Teil des Studiengangs tatsächlich beteiligt (…in diesem Sinne z.B. auch Bahro/Berlin, Das Hochschulzulassungsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, 4. Aufl. 2003, Kapazitätsverordnung § 17 Rn. 10;… Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht Band 2, Aufl. 2013, Rn. 764; SächsOVG, B.v. 7.7.2015 - 2 B 87/15.NC - juris Rn. 18;… HessVGH, B.v. 23.6.2015 - 10 B 201/15.FM.W4 - juris Rn. 29). - VG Würzburg, 21.02.2017 - W 7 E 16.20158
Zulassung zum Studium der Humanmedizin
Die entsprechende Erhöhung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 HZV hat die JMU, wie im Schriftsatz vom 28. Oktober 2016 im Verfahren W 7 E 16.20271 ausgeführt, nach dem Interpretationsbeschluss des Verwaltungsausschusses der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen vom 29. November 1978 zu § 17 Abs. 1 Nr. 2 KapVO, der § 54 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 HZV entspricht, errechnet (…vgl. auch Bahro/Berlin, Das Hochschulzulassungsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, 4. Auflage, Rn. 10 zu § 17 KapVO;… zu dieser Berechnungsweise vgl. auch VG Freiburg, B.v. 3.11.2015 - NC 6 K 2262/15 - juris, Rn. 9 ff; Sächsisches OVG, B. v. 7.7.2015 - 2 B 87/15.NC - juris, Rn. 18;… Hessischer VGH, B.v. 23.6.2015 - 10 B 201/15.FM.W4 - juris, Rn. 29 f;… OVG Hamburg, B.v. 30.7.2014 - 3 NC 10/14 - juris, Rn. 29 ff): Maßgeblich für die Erhöhung der patientenbezogenen Ausbildungskapazität des jeweiligen Universitätsklinikums ist demnach der Teil der Ausbildung am Patienten, der in einer außeruniversitären Krankenanstalt stattfindet. - VG Würzburg, 21.02.2017 - W 7 E 16.20192
Erfolgloser Antrag auf außerkapazitäre Zulassung zum Studium der Humanmedizin an …
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