Rechtsprechung
| BVerwG, 23.02.1999 - 2 B 88.98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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BeamtVG § 31 Abs. 3; ; BeamtVG § 1; ; VO zur Durchführung des § 31; ; Berufskrankheiten-Verordnung F. 1992 Art. 2 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Dienstunfall - Zuziehung einer Krankheit - Fiktion - Aufnahme einer Krankheit - Rückwirkende Fingierung
- Wolters Kluwer
Änderung des Rubrums; Benennung der Bundesrepublik Deutschland (BRD) als Beklagte, Berufungsbeklagte und Beschwerdegegnerin als offenbare Unrichtigkeit im Rubrum
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 13.12.1995 - 10 K 3459/95
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.1998 - 12 A 683/96
- BVerwG, 23.02.1999 - 2 B 88.98
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1999, 518
- DVBl 1999, 931
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.1998 - 12 A 683/96
Dienstunfall; Bandscheibenvorfall; Kausalität; Kausalbegriff
Auszug aus BVerwG, 23.02.1999 - 2 B 88.98
BVerwG 2 B 88.98 OVG 12 A 683/96. - BVerwG, 12.09.1995 - 2 B 50.95
Darlegung eines wesentlichen Verfahrensmangels - Tatsächliche und rechtliche …
Auszug aus BVerwG, 23.02.1999 - 2 B 88.98
Eine derartige umfassende Bezugnahme enthält aber § 1 der Verordnung zur Durchführung des § 31 BeamtVG gerade nicht (vgl. bereits Beschluß vom 12. September 1995 - BVerwG 2 B 50.95).
- BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 55.09
Dienstunfall; Krankheit; Berufskrankheit; Infektionskrankheit; ionisierende …
Das Berufungsurteil verletzt § 31 Abs. 3 Satz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes in der hier maßgeblichen - zur Zeit des Dienstunfalls geltenden - Fassung vom 24. August 1976 (BGBl I S. 2485 - BeamtVG a.F. -, vgl. Beschluss vom 23. Februar 1999 - BVerwG 2 B 88.98 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 11). - BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 46.13
Dienstunfall; Krankheit; Berufskrankheit; Erkrankung; Zeitpunkt der Erkrankung; …
Rn. 9 a) Dieses Regelungsgefüge fingiert eine Erkrankung als Dienstunfall, wenn die Krankheit zum Zeitpunkt der Erkrankung in der Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt war (BVerwG…, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 55.09 - Buchholz 240 § 31 BBesG Nr. 1 Rn. 11; Beschluss vom 23. Februar 1999 - 2 B 88.98 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 11 S. 1).Ein Verweis auf den weiteren Regelungstext der Verordnung, die in ihrem § 6 - wie für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung üblich - auch Regelungen über die begrenzte rückwirkende Anwendung von neu in die Anlage 1 aufgenommene Krankheiten enthält, fehlt gerade; für eine rückwirkende Anwendung ist damit im Dienstunfallrecht kein Raum (BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 1999 - 2 B 88.98 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 11 S. 1 f.).
- OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2012 - 3 LB 21/11
Zum Anspruch eines Beamten auf Anerkennung eines Dienstunfalls - ionisierende …
Rn. 82 "Das Berufungsurteil verletzt § 31 Abs. 3 Satz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes in der hier maßgeblichen - zur Zeit des Dienstunfalls geltenden - Fassung vom 24. August 1976 (BGBl I S. 2485 - BeamtVG a.F. -, vgl. Beschluss vom 23. Februar 1999 - BVerwG 2 B 88.98 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 11).
- VG München, 16.06.2016 - M 12 K 16.160
Keine rückwirkende Anerkennung eines Hautkrebses durch UV-Strahlung als …
Sei zum Zeitpunkt der erstmaligen Diagnose eine Krankheit nicht in der Anlage zur BKV genannt, könne auch bei späterer Aufnahme dieser Krankheit in die Anlage zur BKV ein Dienstunfall nicht anerkannt werden (vgl. BVerwG, Beschluss v. 23.2. 1999 - 3B88/98 - ZBR 1999, 274).Sei zum Zeitpunkt der erstmaligen Diagnose eine Krankheit nicht in der Anlage 1 zur BKV genannt, könne auch bei späterer Aufnahme dieser Krankheit in die Anlage 1 zur BKV ein Dienstunfall nicht anerkannt werden (vgl. BVerwG, B.v. 23.2.1999 - 3B88/98 - ZBR 1999, 274).
Allein dieser Zeitpunkt ist maßgeblich für die Feststellung, ob eine Erkrankung als Dienstunfall zu bewerten ist (BVerwG, B. v. 23.2. 1999 - NVwZ-RR 1999, 518; BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 46/13 - juris).
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2015 - 2 A 10037/15
Frist für die Meldung einer Erkrankung als Berufskrankheit; Anforderungen an eine …
Die im Sozialrecht insofern vorhandene Öffnungsklausel gilt im beamtenrechtlichen Dienstunfallrecht nicht (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 1999, 2 B 88.98 , Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 11).Für das vom Kläger befürwortete Verständnis von Umfang und Reichweite dieser Verordnung, nach dem die Erkrankung an einer Krankheit, die später als Änderung in die Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen worden ist, auch als Dienstunfall gilt, ist deshalb kein Raum (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 1999 - 2 B 88.98 -, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 11).
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2012 - 1 L 161/11
Betrieb von Laserdrucker am Arbeitsplatz
Vorliegend ist allein § 31 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG, und zwar in der bis zum 30. Juni 2009 geltenden Fassung maßgeblich (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt: BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 55.09 -, ZBR 2012, 38; Beschluss vom 23. Februar 1999 - 2 B 88.98 -, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 11).Damit erweitert § 31 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG den Dienstunfallbegriff des § 31 Abs. 1 BeamtVG auf bestimmte Krankheiten, indem er die Krankheit als Dienstunfall fingiert (BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 1999, a. a. O.).
- VG Bremen, 14.01.2011 - 2 K 746/07
Anerkennung eines Dienstunfalls
Die Frage, ob eine Krankheit als Dienstunfall gilt, soll sich - anders als sonst bei Verpflichtungsklagen - nach dem Recht richten, das zu dem Zeitpunkt gegolten hat, in dem der Beamte sich die Krankheit zugezogen hat (OVG Lüneburg, Urt. v. 15.12.2009 - 5 LC 388/07 - juris Rdnr. 33, BVerwG, Beschl. v. 23.02.1999 - 2 B 88/98 - juris = DVBl 1999, 931 = NVwZ-RR 1999, 518-519).Ungeachtet der Tatsache, dass eine spätere Aufnahme in die Anlage der Berufskrankheiten-Verordnung nicht berücksichtigungsfähig wäre (BVerwG, Beschl. v. 23.02.1999 - 2 B 88/98 - juris = DVBl 1999, 931 = NVwZ-RR 1999, 518-519), ist eine solche auch nicht erfolgt (siehe im Internet unter Bundesministerium der Justiz - http://bundesrecht. juris.de/bkv/BJNR 262300997.html).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2020 - 1 A 1205/18 Rn. 103 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 1999- 2 B 88.98 -, juris Rn. 6.
- OVG Niedersachsen, 15.12.2009 - 5 LC 388/07
Anerkennung eines diagnostizierten und operierten Barrett-Ösophagus-Karzinoms als …
Die Zuziehung einer Krankheit wird folglich nur dann gemäß § 31 Abs. 3 BeamtVG als Dienstunfall fingiert, wenn die Krankheit in der zum Zeitpunkt der Erkrankung geltenden Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt ist (BVerwG, Beschl. v. 23.2. 1999 - BVerwG 2 B 88.99 -, NVwZ-RR 1999, 518). - VG Koblenz, 28.11.2014 - 5 K 437/14
Keine Anerkennung einer Hautkrebserkrankung als Berufskrankheit bei einem Beamten
Allein dieser Zeitpunkt ist maßgeblich für die Feststellung, ob eine Erkrankung als Dienstunfall zu bewerten ist ( BVerwG , Beschl. v. 23.02.1999 NVwZ-RR 1999, 518). - VGH Bayern, 29.04.2014 - 3 ZB 11.1420
Dienstunfallfürsorge; Polizeibeamter; Schusswechsel; Meldung als Dienstunfall …
- OVG Niedersachsen, 02.02.2005 - 2 L 3542/00
Voraussetzungen eines Dienstunfalls; Ursachenzusammenhang im Dienstunfallrecht
- VG Düsseldorf, 14.08.2014 - 13 K 1056/14
Berufskrankheit Hautkrebs Postbote Postbeamter
- VG Cottbus, 27.11.2009 - 5 K 178/09
Tuberkuloseinfektion als Dienstunfall eines Lokführers
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2000 - 2 A 11870/99
- VG Bremen, 05.04.2011 - 2 K 4075/08
Anerkennung eines Dienstunfalls
- VG Stuttgart, 08.07.2003 - 17 K 5318/02
Krankheit infolge mangelhafter Räume weder Dienstunfall noch Berufskrankheit
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