Rechtsprechung
| VG Schwerin, 14.01.2015 - 2 B 889/14 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VG Schwerin, 14.01.2015 - 2 B 889/14
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.08.2015 - 3 M 54/15
Wird zitiert von ...
- VG Schwerin, 02.02.2015 - 2 B 1024/14
Standsicherheit benachbarter Gebäude
Derjenige, der eine neue bauliche Anlage errichtet, muss seinerseits darauf achten, dass er keine solchen Veränderungen der Standsicherheitsbedingungen bewirkt, die der Bauherr der bestehenden Anlage bei deren Einrichtung und ordnungsgemäßer Unterhaltung nicht in Rechnung stellen muss (vgl. VG Schwerin, Beschl. v. 14. Januar 2015 - 2 B 889/14 -, amtlicher Umdruck S. 7 unter Hinweis auf VG Schwerin, Beschl. v. 28. April 2011 - 2 B 9/11 -, und Beschl. v. 7. Oktober 2008 - 2 B 399/08 - und OVG Münster, Beschl. v. 24. Januar 2000 - 7 B 2180/99 -, BauR 2000, 862).
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