Rechtsprechung
| VGH Bayern, 15.03.1990 - 2 B 89.336 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Art. 63 BayBO 1962; Art. 56 BayBO 1982.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9)
- VGH Bayern, 16.03.2022 - 9 ZB 21.3007
Nutzungsänderung von Ladenlokal zu Wettbüro
Rn. 17 Das Zulassungsverfahren war daher auch nicht - wie von der Klägerin beantragt - auszusetzen, bis die Beklagte über ihren förmlichen Antrag auf Abschluss eines Ablösungsvertrages entschieden hat (vgl. zum Rechtscharakter der Entscheidung BayVGH, U.v. 15.3.1990 - 2 B 89.336 - BayVBl 1992, 246 f.;… Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 47 Rn. 45). - VG München, 15.01.2018 - M 8 K 16.2312
Mehrbedarf an Stellplätzen durch Nutzungsänderung und Stellplatzablösevertrag
Er muss vielmehr mit einer gesonderten Leistungsklage gegenüber der Gemeinde verfolgt werden (vgl. BayVGH, U.v. 15.3.1990 - 2 B 89.336 - BayVBl 1991, 246;… Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 47 Rn. 45). - VGH Bayern, 29.09.2017 - 15 ZB 17.848
Baugenehmigung für eine Spielhalle
Selbst wenn - wie von der Klägerin gerügt - das in § 7 Abs. 2 Satz 2 der Stellplatzsatzung geregelte Ablösungsverbot für Vergnügungsstätten unwirksam sein sollte, wäre damit der für den Genehmigungsanspruch erforderliche Stellplatznachweis nach Maßgabe der sonstigen Satzungsbestimmungen - hier insbesondere gem. § 4 Abs. 1, Abs. 5 der Stellplatzsatzung i.V. mit Nr. 10.1 der Anlage 1 nicht automatisch erbracht: Denn diesbezüglich wird in der Rechtsprechung vertreten, dass im Rahmen einer Verpflichtungsklage auf Genehmigungserteilung der klagende Bauherr nicht geltend machen kann, er habe einen Anspruch auf Stellplatzablösung; ein etwaiger Anspruch auf den Abschluss eines Ablösungsvertrages muss hiernach vielmehr mit einer gesonderten Leistungsklage gegen die Kommune verfolgt werden (vgl. BayVGH, U.v. 10.12.1985 - 26 B 83 A.996 - BayVBl 1987, 85/86;… VG München, U.v. 18.11.2013 - M 8 K 12.5721 - juris Rn. 38 ff.;… Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 47 Rn. 45; vgl. in anderem Zusammenhang BayVGH, U.v. 15.3.1990 - 2 B 89.336 - BayVBl 1991, 246/247).
- VG München, 18.11.2013 - M 8 K 12.5721
Nutzungsänderung eines Ladens zu einem Wettbüro; fehlender Stellplatznachweis; …
Er muss vielmehr mit einer gesonderten Leistungsklage gegenüber der Gemeinde verfolgt werden (vgl. BayVGH, U.v. 15.3.1990 - 2 B 89.336 - BayVBl 1991, 246;… Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 47 Rn. 45). - VG Ansbach, 11.03.2020 - AN 9 K 19.02437
Nutzungsänderung der Teilfläche eines Vereinslokals zu Wettbüro und Lager
Er muss vielmehr mit einer gesonderten Leistungsklage gegenüber der Gemeinde verfolgt werden (vgl. BayVGH, U.v. 15.3.1990 - 2 B 89.336 - BayVBl 1991, S. 246; VG München, U.v. 18.11.2013 - M 8 K 12.5721 - BeckRS 2014, 49968 - beck-online). - VG München, 23.03.2015 - M 8 K 13.5773
Stellplatzablösevertrag
Vorliegend handelt es sich um einen koordinationsrechtlichen Vertrag, da zwar die Stellplatzpflichtigkeit eines Vorhabens von der Bauaufsichtsbehörde einseitig bestimmt wird, eine Ablöseverpflichtung jedoch nicht durch Bescheid festgelegt werden kann (BayVGH, U.v. 15.3.1990, BayVBl. 1991 S. 246/247). - VG Ansbach, 10.10.2019 - AN 9 K 17.01579
Nutzungsänderung eines Ladens in eine Vergnügungsstätte (Wettbüro) - fehlender …
Er muss vielmehr mit einer gesonderten Leistungsklage gegenüber der Gemeinde verfolgt werden (vgl. BayVGH, U.v. 15.3.1990 - 2 B 89.336 - BayVBl 1991, S. 246; VG München, U.v. 18.11.2013 - M 8 K 12.5721 - BeckRS 2014, 49968 - beck-online). - VGH Bayern, 29.09.2017 - 15 ZB 17.848 920
Im Berufungszulassungsverfahren sind grundsätzlich alle vom Rechtsmittelführer …
Selbst wenn - wie von der Klägerin gerügt - das in § 7 Abs. 2 Satz 2 der Stellplatzsatzung geregelte Ablösungsverbot für Vergnügungsstätten unwirksam sein sollte, wäre damit der für den Genehmigungsanspruch erforderliche Stellplatznachweis nach Maßgabe der sonstigen Satzungsbestimmungen - hier insbesondere gem. § 4 Abs. 1, Abs. 5 der Stellplatzsatzung i.V. mit Nr. 10.1 der Anlage 1 nicht automatisch erbracht: Denn diesbezüglich wird in der Rechtsprechung vertreten, dass im Rahmen einer Verpflichtungsklage auf Genehmigungserteilung der klagende Bauherr nicht geltend machen kann, er habe einen Anspruch auf Stellplatzablösung; ein etwaiger Anspruch auf den Abschluss eines Ablösungsvertrages muss hiernach vielmehr mit einer gesonderten Leistungsklage gegen die Kommune verfolgt werden (vgl. BayVGH, U.v. 10.12.1985 - 26 B 83 A.996 - BayVBl 1987, 85/86;… VG München, U.v. 18.11.2013 - M 8 K 12.5721 - juris Rn. 38 ff.;… Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 47 Rn. 45; vgl. in anderem Zusammenhang BayVGH, U.v. 15.3.1990 - 2 B 89.336 - BayVBl 1991, 246/247). - VG München, 18.07.2011 - M 8 K 10.3669
Vertraglich vorgesehene Anpassung des Stellplatzablösebetrages an die erhöhten …
Vorliegend handelt es sich um einen koordinationsrechtlichen Vertrag, da zwar die Stellplatzpflichtigkeit eines Vorhabens von der Bauaufsichtsbehörde einseitig bestimmt wird, eine Ablöseverpflichtung jedoch nicht durch Bescheid festgelegt werden kann (BayVGH Urt. vom 15.3.1990, BayVBl. 1991 S. 246/247).
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