Rechtsprechung
| BVerwG, 21.06.1988 - 2 B 89.88 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.1988 - 12 A 1374/86
- BVerwG, 21.06.1988 - 2 B 89.88
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 25.06.1987 - 2 C 81.86
Beamtenbesoldung - Verzögerte Ernennung - Wehrdienst
Auszug aus BVerwG, 21.06.1988 - 2 B 89.88
Die von ihr sinngemäß aufgeworfene Frage nach den inhaltlichen Voraussetzungen der vom Bundesverwaltungsgericht im Rahmen der Auslegung des Art. 30 Nr. 4 des Haushaltsbegleitgesetzes 1984 geforderten unmittelbaren Kausalität ist durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats bereits rechtsgrundsätzlich geklärt (vgl. Urteile vom 25. Juni 1987 - BVerwG 2 C 81.86 -ZBR 1987, 377> und vom 28. April 1988 - BVerwG 2 C 29.87 u.a. -). Das Berufungsurteil weicht daher auch nicht gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von der Entscheidung des Senats vom 25. Juni 1987 - BVerwG 2 C 81.86 - (…a.a.O.) ab.
- BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
Auszug aus BVerwG, 21.06.1988 - 2 B 89.88
Das ist jedoch für die Frage der Abweichung ohne rechtliche Bedeutung (vgl. Beschluß vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - ). - BVerwG, 28.04.1988 - 2 C 29.87
Anspruch auf Zahlung von Anwärterbezügen bei Verzögerung der Ernennung zum …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1988 - 2 B 89.88
Die von ihr sinngemäß aufgeworfene Frage nach den inhaltlichen Voraussetzungen der vom Bundesverwaltungsgericht im Rahmen der Auslegung des Art. 30 Nr. 4 des Haushaltsbegleitgesetzes 1984 geforderten unmittelbaren Kausalität ist durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats bereits rechtsgrundsätzlich geklärt (vgl. Urteile vom 25. Juni 1987 - BVerwG 2 C 81.86 -ZBR 1987, 377> und vom 28. April 1988 - BVerwG 2 C 29.87 u.a. -).
- BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 99.94
Rechtsanspruch eines Soldaten auf die Verwendung auf einem bestimmten …
Wird ein Dienstposten höherdotiert, so ist regelmäßig in gleicher Weise wie bei neu geschaffenen Dienstposten nach dem Grundsatz des § 3 SG - Besetzung nach Eignung, Befähigung und Leistung - zu verfahren (Beschluß vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 1 WB 190.86 - <NZWehrr 1988, 257>; dies entspricht auch der Rechtsprechung im Beamtenrecht, vgl.Beschluß vom 20. Dezember 1988 - BVerwG 2 B 89.88 - m.w.N.). - VG Oldenburg, 25.06.2003 - 6 A 639/01 Ob ein Personalüberhang oder -bedarf besteht, beurteilt die zuständige Stelle nach den Erfordernissen der Verwaltungsorganisation, wobei ihr im Rahmen gesetzlicher Vorgaben ein gerichtlich nur begrenzt überprüfbarer Spielraum zukommt (z.B. bei der Prognose der für das nächste Schuljahr dem Einsatz von Lehrkräften zugrunde zu legenden Schülerzahlen und entsprechenden Lehrersollstunden, vgl. OVG Lüneburg vom 28. November 1988 - 2 B 89/88 -).
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