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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.05.2010 - 2 B 91.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13391
BVerwG, 03.05.2010 - 2 B 91.09 (https://dejure.org/2010,13391)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.2010 - 2 B 91.09 (https://dejure.org/2010,13391)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 2010 - 2 B 91.09 (https://dejure.org/2010,13391)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Feststellung einer Dienstfähigkeit und einer Dienstantrittsaufforderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBG § 54 Abs. 2 S. 4
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Feststellung einer Dienstfähigkeit und einer Dienstantrittsaufforderung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00

    Aufforderung einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 45 Abs. 1 BBG ) …

    Auszug aus BVerwG, 03.05.2010 - 2 B 91.09
    Hierin erblickt die Beschwerde eine Divergenz zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das in seinem Beschluss vom 19. Juni 2000 - BVerwG 1 DB 13.00 - (BVerwGE 111, 246) die Auffassung vertreten habe, bei der Feststellung der Dienstfähigkeit und der Dienstantrittsaufforderung handele es sich um eine unselbständige Verfahrenshandlung im Rahmen eines anhängigen Verwaltungsverfahrens; Rechtsschutz sei insoweit durch Feststellungsklage zu erlangen mit der Folge, dass hierbei auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen sei.

    Sie dauerte im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an (vgl. den als Divergenzentscheidung zitierten Beschluss vom 19. Juni 2000 a.a.O. S. 253 f.).

  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 4.83

    Rechtsnatur und Voraussetzungen der Wiedereinberufung eines in den einstweiligen …

    Auszug aus BVerwG, 03.05.2010 - 2 B 91.09
    Rn. 3 Es trifft zu, dass das Berufungsgericht sich mit seiner Auffassung zur Rechtsnatur der Feststellung der Dienstfähigkeit und der Dienstantrittsaufforderung in Widerspruch zu dem genannten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts gesetzt hat (ebenso schon das in der Beschwerde nicht angeführte Senatsurteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - Buchholz 237.8 § 53 LBG Rheinland-Pfalz Nr. 2 S. 3).

    Das Berufungsgericht ist sich dieses Umstandes bewusst gewesen und hat deshalb in einer Hilfserwägung ausgeführt, dass die Klage auf der Grundlage der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts in eine Feststellungsklage umzudeuten und auch als solche zulässig wäre (sie wäre nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf die Feststellung zu richten, dass der Kläger zur Mitwirkung nicht verpflichtet sei, sich erneut in das Beamtenverhältnis berufen und zum Studienrat ernennen zu lassen, vgl. Urteil vom 24. Januar 1985 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2010 - 1 A 3293/08

    Ernstliche Zweifel i.R.d. Berufungszulassung bei Infragestellen eines einzelnen …

    Rn. 41 Vgl. die Senatsbeschlüsse vom 10. Februar 2010 - 1 E 54/09 - (n.v.; der Beschluss betrifft eine Gegenvorstellung gegen den nachfolgend zitierten Beschluss gleichen Aktenzeichens), vom 16. April 2009 - 1 E 54/09 -, juris, Rn. 13 ff., und vom 29. Januar 2008 - 1 B 1745/07 -, juris, Rn. 19; vgl. auch den die Reaktivierung eines Beamten betreffenden Beschluss des BVerwG vom 3. Mai 2010 - 2 B 91.09 -, juris, in welchem das Gericht den Streitwert auf der Grundlage des "§ 52 Abs. 5 Nr. 1 GKG" (gemeint: § 52 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 GKG) bemessen hat.
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