Rechtsprechung
| BVerwG, 29.08.1997 - 2 B 91.97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,15415) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Begründung einer inoffiziellen Tätigkeit bei Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) in der DDR - Abhängigkeit der Entlassung aus einem Beamtenverhältnis von der innerdienstlichen oder außerdiesntlichen Mitarbeit bei dem MfS - Beschwerde gegen ein ...
Verfahrensgang
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.05.1997 - 2 L 73/96
- BVerwG, 29.08.1997 - 2 B 91.97
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 23.96
Recht der Soldaten - Entlassung wegen Herbeiführung der Ernennung durch …
Auszug aus BVerwG, 29.08.1997 - 2 B 91.97
Diese Unterscheidung zwischen dienstlicher und außerdienstlicher Mitarbeit für das MfS für die Frage der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis entspricht der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 2 C 23.96 -). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 29.08.1997 - 2 B 91.97
Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 10.11.1992 - 2 B 137.92
Revision - Darlegungspflicht - Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BVerwG, 29.08.1997 - 2 B 91.97
Mit den weiteren Argumenten gegen die rechtliche Würdigung in dem angefochtenen Urteil breitet die Beschwerde im Grunde den gesamten Rechtsstoff des Streitfalles erneut aus (vgl. dazu Beschluß vom 10. November 1992 - BVerwG 2 B 137.92 - ) und stellt damit in grundlegender Vernachlässigung des rechtssystematischen Unterschieds zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der Begründung einer Revision den Streitfall zur Entscheidung. - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 29.08.1997 - 2 B 91.97
Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.11.1998 - 2 L 76/97
Entlassung, Stasi-Tätigkeit
Der Begriff der "Tätigkeit für das frühere MfS" verlangt eine bewußte, zweckgerichtete Mitarbeit und erfaßt damit sowohl hauptamtliche als auch sogenannte inoffizielle Mitarbeiter der Staatssicherheit (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28.01.1998 - 6 P 2.97 -, m.w.N.; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluß vom 29.10.1995 - 2 M 99/95 - Beschluß vom 07.05.1997 - 2 L 73/96 -, bestätigt durch Beschluß vom 29.08.1997 - BVerwG 2 B 91.97 -).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.