Rechtsprechung
| BVerwG, 03.12.1984 - 2 B 92.84 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1984 - 6 A 2412/83
- BVerwG, 03.12.1984 - 2 B 92.84
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 03.12.1984 - 2 B 92.84
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 07.07.1980 - 8 B 54.80
Verdienstausfallentschädigung - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordernis
Auszug aus BVerwG, 03.12.1984 - 2 B 92.84
Durch die Bezugnahme auf das Vorbringen des Klägers in den Vorinstanzen kann die ordnungsgemäße Beschwerdebegründung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwallungsgerichts nicht ersetzt werden (vgl. u.a. Beschlüsse vom 22. Oktober 1970 - BVerwG 6 CB 40.69 - , vom 28. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 72.79 - und vom 7. Juli 1980 - BVerwG 8 B 54.80 - ). - BVerwG, 15.12.1977 - 3 B 96.76
Ersatz eines Verfolgungsschadens
Auszug aus BVerwG, 03.12.1984 - 2 B 92.84
Die Zulassung der Revision wegen einer für die Entscheidung des Berufungsgerichts unerheblichen Rechtsfrage kommt jedoch nicht in Betracht (vgl. im übrigen auch Beschlüsse vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 96.76 - , vom 6. September 1979 - BVerwG 8 B 35/37.79 - und vom 19. Januar 1981 - BVerwG 8 B 8.81 - ).
- BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 03.12.1984 - 2 B 92.84
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 22.10.1970 - VI CB 40.69
Darlegungserfordernis im Falle von Verfahrensmängeln - Zulässigkeit des Verweises …
Auszug aus BVerwG, 03.12.1984 - 2 B 92.84
Durch die Bezugnahme auf das Vorbringen des Klägers in den Vorinstanzen kann die ordnungsgemäße Beschwerdebegründung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwallungsgerichts nicht ersetzt werden (vgl. u.a. Beschlüsse vom 22. Oktober 1970 - BVerwG 6 CB 40.69 - , vom 28. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 72.79 - und vom 7. Juli 1980 - BVerwG 8 B 54.80 - ). - BVerwG, 19.01.1981 - 8 B 8.81
Auszug aus BVerwG, 03.12.1984 - 2 B 92.84
Die Zulassung der Revision wegen einer für die Entscheidung des Berufungsgerichts unerheblichen Rechtsfrage kommt jedoch nicht in Betracht (vgl. im übrigen auch Beschlüsse vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 96.76 - , vom 6. September 1979 - BVerwG 8 B 35/37.79 - und vom 19. Januar 1981 - BVerwG 8 B 8.81 - ). - BVerwG, 28.12.1979 - 2 B 72.79
Rüge der Verletzung der Hinweispflicht und Erörterungspflicht des vorsitzenden …
Auszug aus BVerwG, 03.12.1984 - 2 B 92.84
Durch die Bezugnahme auf das Vorbringen des Klägers in den Vorinstanzen kann die ordnungsgemäße Beschwerdebegründung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwallungsgerichts nicht ersetzt werden (vgl. u.a. Beschlüsse vom 22. Oktober 1970 - BVerwG 6 CB 40.69 - , vom 28. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 72.79 - und vom 7. Juli 1980 - BVerwG 8 B 54.80 - ).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 08.03.1985 - 2 B 92.84 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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